Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Sondervermögen richtig einsetzen: Investitionen in Straßen nur mit Mehrwert für die Sicherheit
Sondervermögen richtig einsetzen: Investitionen in Straßen nur mit Mehrwert für die Sicherheit
Berlin, 21. März 2025 – „Wir freuen uns, dass der Weg für das Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen nun frei ist. Die Arbeit fängt jetzt erst an“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Stefan Grieger die heutige Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes. Bei dem nun zu diskutierenden Ausführungsgesetz zum Sondervermögen sei nicht nur zu klären, was finanziert wird, sondern auch, wie die Mittel effizient genutzt werden. „Die Wunschlisten sind lang. Bei dem enormen Investitionsrückstand und der Laufzeit von zwölf Jahren kann sich das hohe Volumen schnell relativieren. Es kommt daher darauf an, mit jedem eingesetzten Euro möglichst viel Hebelwirkung zu erreichen“, erläutert Grieger.
Mittel für Straßenbau nur mit Mehrwert für die Sicherheit
Der DVR weist darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen sich das Ziel gesetzt haben, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten im Zeitraum von 2021 bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren. „Jede staatliche Investition in Straßen muss darauf abgeklopft werden, ob wir damit diesem Ziel näherkommen“, sagt Grieger. „Die Fortschritte bei der Sicherheit reichen nicht aus. Die Zahl der Getöteten verharrt auf einem Plateau.“ Die amtliche Unfallstatistik verzeichnete 2.562 Getötete für das Jahr 2021. Im Jahr 2024 sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes 2.780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. „Eine sicher ausgestaltete Verkehrsinfrastruktur spart der Volkswirtschaft Geld. Durch die Senkung der volkswirtschaftlichen Folgekosten von Verkehrsunfällen von jährlich rund 37 Milliarden Euro, kann ein zusätzlicher wirtschaftlicher Impuls aus ohnehin eingesetzten Mitteln generiert werden“, erklärt Grieger.
Bedeutung der Umsetzungsfragen
Von der Landstraße bis zur Innenstadt – für jede Straßensituation lägen Konzepte und Regelwerke für mehr Sicherheit vor. Es komme nun darauf an, diese bei Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Der DVR sieht dabei zwei Handlungsebenen: effiziente Prozesse und qualifiziertes Personal.
„Es wird beim Infrastrukturvermögen darauf ankommen, ob es uns gelingt, den Mangel an Fachkräften insbesondere in den Verwaltungen zu beheben. Auch für die Verkehrssicherheit liegt der Schlüssel in entsprechenden Fortbildungen der Planerinnen und Planer. Der DVR wird hier auch weiterhin unterstützen“, sagt Grieger.
Auf der Verfahrensebene sei das Sicherheitsaudit in der Planung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie das Bestandsaudit für das vorhandene Straßennetz das Mittel Nummer eins zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Infrastruktur.
Der DVR sieht den Bund dabei nicht nur bei den Bundesstraßen in der Verantwortung. „Auch Gelder, die für den Straßenbau an Länder und Kommunen fließen, sollten an den Nachweis gekoppelt werden, dass sie nach dem aktuellen Stand der Verkehrssicherheit eingesetzt werden“, fordert Grieger.
Kompromisse beim Verkehrsrecht nicht erneut aufschnüren
Wie verkehrssicher es auf unseren Straßen zukünftig zugeht, berät der Bundesrat auch unter einem weiteren Tagesordnungspunkt: Aus den Ländern wurden über 40 Anträge zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingebracht. „Jetzt darf der Kompromiss zur Novelle des Straßenverkehrsrechts aus dem letzten Jahr nicht wieder aufgeweicht werden. Es ist wichtig, dass die Verwaltungsvorschrift schnell kommt, damit die Kommunen endlich in die Umsetzung gehen können. Die Länder sollten sich nicht im Klein-Klein verlieren“, mahnt Grieger. Dass die Beschaffenheit des Straßenraums nicht allein die Sicherheit des Verkehrs bestimme, zeige der Disput zwischen Bund und Ländern um das Parken auf Gehwegen. „Wir werden hier gemeinsam mit unseren Mitgliedern auch bei der praktischen Umsetzung noch eng dranbleiben“, kündigte Grieger an. „Ob beim Ausbau von Straßen oder der Kontrolle der Regeln: Alle Verkehrsteilnahmearten sind gleichrangig – dieser Grundsatz muss endlich in der Praxis ankommen.“
Torsten Buchmann Stellv. Hauptgeschäftsführer Abteilungsleiter Kommunikation Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. Jägerstraße 67-69 10117 Berlin Telefon: 030-22 66 77 1-30 E-Mail: TBuchmann@dvr.de Web: www.dvr.de