Fake-Zahlungsaufforderungen im Umlauf - Inkasso-Experte verrät, was Verbraucher tun sollten
Buchholz i. d. Nordheide (ots)
Zahlungsaufforderungen von PVZ Inkasso im Auftrag der Firma Euromillions sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Empfängern. Häufig enthalten diese Schreiben Drohungen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und auffällige Schreibfehler, die Zweifel an ihrer Ernsthaftigkeit aufkommen lassen.
Betroffene wissen oft nicht, wie sie auf solche Forderungen reagieren sollen und stehen vor der Frage, ob sie den geforderten Betrag zahlen müssen oder ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Sie fühlen sich von solchen Schreiben stark unter Druck gesetzt, obwohl die Rechtsgrundlage oft fragwürdig ist. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie als Verbraucher tun sollten, wenn Sie eine fragwürdige Zahlungsaufforderung erhalten.
Erste Schritte bei Erhalt einer mutmaßlichen Fake-Mahnung
Das Phänomen der Fake-Zahlungsaufforderungen ist kein Neues. Immer wieder geistern Mahnungen unseriöser oder betrügerischer Anbieter umher, die oftmals aus dem Ausland deutsche Verbraucher kontaktieren und sie mit verschiedensten Drohungen zu einer Zahlung zu bewegen versuchen. Einen effektiven Schutz gegen solche Schreiben per se gibt es leider nicht, obwohl sich die Masche durchaus im Bereich des strafrechtlich Relevanten bewegt. Sehr wohl aber können sich Verbraucher informieren und so prüfen, ob eine Mahnung seriös ist.
Da es sich beim Inkasso um eine Rechtsdienstleistung handelt, muss jeder Inkasso-Dienstleister, der in Deutschland tätig ist, einen Sitz in Deutschland haben und im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet sein. Bei Unsicherheiten zum Absender empfiehlt es sich daher, den Absender der zweifelhaften Mahnung im Rechtsdienstleistungsregister zu überprüfen. Dieses ist öffentlich unter www.rechtsdienstleistungsregister.de einsehbar und führt alle Inkassounternehmen, die von den zuständigen Behörden, in der Regel einem Amts- oder Landgericht, überprüft und zugelassen wurden. Der erste Schritt bei Erhalt einer dubiosen Mahnung sollte deshalb immer darin bestehen, die Registrierung des Absenders zu prüfen.
Formelle Aspekte genau prüfen - ist die Mahnung vollständig und korrekt?
Auch die Informationen aus dem Geschäftsbrief können wichtige Indizien dafür enthalten, ob eine Forderung seriös ist. Ein seriöser Inkasso-Dienstleister stellt sich vor - schließlich ist es Pflicht, dass Name, Sitz und Geschäftsführer der Gesellschaft sowie ihr Handelsregister und die dazugehörige Handelsregisternummer im Schreiben genannt werden. Fehlen bestimmte Angaben oder ergeben sich bei genauerer Recherche Unstimmigkeiten, spricht dies für einen Täuschungsversuch.
Selbiges gilt auch für die Angaben zum Rechtsgeschäft als solchem. Die ausstehende Forderung muss in einer Mahnung mit allen relevanten Informationen beschrieben sein. Neben dem Namen des ursprünglichen Gläubigers und der Höhe der Forderung sind auch die Art der Forderung sowie der Zeitpunkt ihres Entstehens Pflichtangaben, die in keiner rechtskräftigen Mahnung fehlen dürfen. Handelt es sich beispielsweise um eine Lieferung von Waren oder eine Dienstleistung, muss das Inkassobüro auch dies in der ersten Mahnung vermerken.
IBAN und Rechtschreibung überführen Betrüger aus dem Ausland
Ein weiteres Merkmal eines möglichen Betrugsversuchs ist die Bankverbindung. Deutsche IBANs beginnen immer mit "DE" - ein anderer Ländercode weist auf ein Konto im Ausland hin. Das ausländische Bankkonto ist ebenfalls Teil der Masche, da die Betrüger entweder selbst im Ausland sitzen oder sich mittels ausländischer Konten der deutschen Rechtsprechung zu entziehen versuchen. Insbesondere Verbraucher, die keine Auslandsgeschäfte tätigen, sollten daher hellhörig werden, wenn ein Inkassounternehmen dazu auffordert, einen Rechnungsbetrag auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen.
Neben den Formalien der Mahnung sowie der Länderkennung ist es ebenfalls ratsam, das Schreiben aus einer inhaltlichen Perspektive zu betrachten. Seriöse Inkasso-Dienstleister legen hohen Wert auf Professionalität - ihre Anschreiben zeichnen sich daher durch ein professionelles Format und einwandfreie Rechtschreibung aus. Rechtschreibfehler oder ein ungewöhnliches Format sind hingegen ein klares Warnzeichen für einen möglichen Betrugsversuch.
Bei Zweifel nicht zahlen, sondern nachbohren
Im Zweifelsfall sollten Verbraucher den mutmaßlichen Inkasso-Dienstleister direkt kontaktieren. Dieser ist nämlich nach deutschem Recht verpflichtet, auf Nachfrage anspruchsbegründende Unterlagen wie Verträge oder Rechnungskopien zur Verfügung zu stellen. Kommen glaubwürdige Informationen zurück, könnte es sich tatsächlich um eine Forderung handeln, die aus irgendeinem Grund übersehen oder nicht bezahlt wurde. Sollte dies der Fall sein, bedarf die Angelegenheit genauerer Prüfung.
Andernfalls sollten die Empfänger dubioser Forderungen nicht darauf eingehen. Ein nicht registriertes Inkassounternehmen ist rechtlich gesehen nicht einmal in der Lage, die oftmals angedrohte Zwangsvollstreckung einzuleiten. Im Gegenteil stellt der Betrugsversuch einen Straftatbestand dar, der empfindliche Konsequenzen für den Urheber der Fake-Mahnung nach sich ziehen kann. Wer eine fragwürdige Mahnung erhält, sollte daher dringend erwägen, diese zur Anzeige zu bringen.
Über Philipp Kadel und die DIAGONAL Gruppe:
Das Forderungs- und Zahlungsmanagement ist ein wichtiger Aufgabenbereich in jedem Unternehmen und gehört zum täglichen Geschäft dazu. Mit der DIAGONAL Gruppe hat es sich Philipp Kadel zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in genau diesem Bereich unter die Arme zu greifen. Mit bereits 30 Jahren Erfahrung steht das Team der DIAGONAL Gruppe seinen Kunden bei allen Fragen rund um Payment und Forderungsmanagement zur Seite und sorgt dafür, dass diese sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren können. Mehr Informationen unter: https://diagonal-gruppe.de/
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