Konkurs der bosnischen K-UNI löst internationale Prozesslawine aus
Feistritz/Drau (ots)
Kärntner Kunststoffhersteller KP TEC lässt Anteile der K-UNI-Gruppe in Deutschland, Kroatien, BiH und Litauen exekutieren
Grund der länderübergreifenden Exekutionsanträge ist ein Urteil des Höheren Handelsgerichts in Banja Luka, Bosnien und Herzegowina, vom Dezember 2022 in dem die beklagten Muttergesellschaften der K-UNI d.o.o., die Villacher AF TEC Beteiligungs GmbH und die K-UNI Kunststoffproduktions- und Handels GmbH, zu einer gesamtschuldnerischen Schadenersatzzahlung in Höhe von 1.943.686,56 Euro sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten in Höhe von 23.336,01 Euro verurteilt worden waren – dieser Verpflichtung aber bis heute nicht nachkamen.
Kläger war die bosnische I-TEH d.o.o., eine Tochtergesellschaft des Kärntner Kunststoffprofilherstellers KP-TEC, vertreten durch Rechtsanwalt Rašid Haračić, Sarajevo.
Entstanden ist die Forderung laut Urteilsbegründung „durch das fahrlässige Handeln der Beklagten und Missbrauch der juristischen Personen“ in der bosnischen K-UNI d.o.o., die 2018 in Konkurs ging und mittlerweile von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurde.
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils hat die KP-TEC – über ihre betroffene Tochtergesellschaft – in Deutschland, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Litauen ein Anerkennunsverfahren und/oder ein Exekutionsverfahren gegen die AF TEC Beteiligungs GmbH und die K-UNI Kunststoffproduktions- und Handels GmbH eingeleitet.
„Da die zur Franz-Olbrich-Gruppe gehörende Gegenpartei jegliches Angebot einer außergerichtlichen Einigung hartnäckig ignoriert hat, sind wir gezwungen, den Rechtsweg auf internationaler Ebene fortzusetzen, um die uns gerichtlich zugesprochene Forderung eintreiben zu können“, zeigt sich der Rechtsvertreter der KP-TEC, Rašid Haračić, entschlossen.
Pressekontakt:
Rašid Haračić (spricht Deutsch)
Rechtsanwalt in Sarajevo
T: +387 62 342 463
E: rasid@haracic.ba
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