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Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH

Schenkung als "geplante Erbschaft": Katharina Heid erklärt, warum Immobilieneigentümer ihre Angelegenheiten rechtzeitig regeln sollten

Schenkung als "geplante Erbschaft": Katharina Heid erklärt, warum Immobilieneigentümer ihre Angelegenheiten rechtzeitig regeln sollten
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Walldorf (ots)

Der Wert einer Immobilie spielt bei Schenkungen und Erbschaftsangelegenheiten eine entscheidende Rolle - er ist nämlich unter anderem entscheidend dafür, welche Steuerlast anfällt. Als Sachverständige hat sich Katharina Heid darauf spezialisiert, den Kunden der Heid Immobilien GmbH aussagekräftige und rechtssichere Gutachten zu Markt- und Verkehrswert von Objekten zu liefern. Mit ihrem umfassenden Beratungsangebot trägt sie zudem dazu bei, dass Immobilieneigentümer bestens informiert in die geplante Transaktion gehen. Warum die Schenkung als "geplante Erbschaft" eine sinnvolle Option darstellt und wieso ein Expertengutachten dafür unverzichtbar ist, erfahren Sie hier.

Um Erbschaftsangelegenheiten frühzeitig zu regeln, Vermögen zu übertragen und Steuern zu sparen, spielen Schenkungen eine maßgebliche Rolle: Nicht nur können sofort klare Verhältnisse geschaffen werden - es winken auch Steuervorteile durch Freibeträge. Wer sich bei der Planung und Realisierung von Schenkungen verrechnet, kann jedoch nicht von diesen Vorteilen profitieren. Eine kompetente Beratung und Immobilienbewertung ist daher unerlässlich. "Insbesondere in Fällen, in denen spezielle Vereinbarungen im Rahmen der Schenkung getroffen werden sollen, ist die Bewertung mitunter kompliziert", verrät Katharina Heid. "Um spätere Probleme zu vermeiden, sollte also immer ein Profi hinzugezogen werden." Gemeinsam mit André Heid führt sie die Heid Immobilien GmbH - eine zertifizierte und TÜV-geprüfte Immobilienagentur, die auf Sachverständigengutachten und Immobilienbewertungen spezialisiert ist und jährlich etwa 5.000 Gutachten ausstellt.

Nutzungsvorbehalte und Altenteil: Absicherung und Steueroptimierung in Einem

Eine Schenkung wird in der Praxis oftmals als geplante Erbschaft realisiert - Vermögensgegenstände, die ansonsten mittels eines Testaments unter den Erben aufgeteilt worden wären, werden also schon zu Lebzeiten weitergegeben. Der Schenkende hat dadurch ein erheblich größeres Maß an Kontrolle darüber, was mit seinem Vermögen geschieht und kann so Streitigkeiten unter potenziellen Erben frühzeitig aus der Welt schaffen. Umgekehrt ergibt sich jedoch eine Situation, in welcher der Schenkende trotz der Übertragung seines Vermögens weiterhin seine eigene Versorgung sicherstellen muss.

Zu diesem Zweck existiert die Option, im Schenkungsvertrag Vereinbarungen wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Altenteil zu treffen, die dem Schenkenden weiterhin ein Anrecht auf bestimmte Nutzungszwecke einräumen und ihn so absichern. Wohnrecht und Nießbrauch haben oftmals eine wertmindernde Wirkung auf die verschenkten Objekte, da diese auf Lebenszeit weiterhin an den Schenkenden gebunden sind. Der Altenteil hingegen wird in der Regel als Leibrente oder Unterhaltsleistung realisiert und kann so zur steuerlichen Optimierung genutzt werden. "Die Bewertung der entsprechenden Immobilien wird jedoch in jedem Falle erheblich komplexer als die unbelasteter Objekte, sodass ein Sachverständiger mit speziellen Kenntnissen dringend vonnöten ist", betont Katharina Heid.

Planungssicherheit durch klare Verhältnisse

Anders als bei einer Erbschaft besteht im Falle einer Schenkung zudem ein erheblich größerer Gestaltungsspielraum. So kann das Eigentum beispielsweise gestaffelt übertragen werden, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen. In Deutschland können dabei alle zehn Jahre Vermögensanteile bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei übertragen werden. Ebenso lässt sich bei einer Schenkung die steuerliche Bemessungsgrundlage stärker beeinflussen: Wird ein Immobiliengutachter eingesetzt, um vor der Schenkung den Wert des Objekts zu bestimmen, fällt dieser oftmals erheblich niedriger aus als der Verkehrswert, den das Finanzamt als Berechnungsgrundlage für die Erbschaftssteuer verwenden würde.

In Kombination mit Belastungen durch Nutzungsvorbehalte und Altenteil ergeben sich somit bei einer Schenkung eine Vielzahl an Möglichkeiten, die steuerliche Behandlung der Transaktion zu dirigieren. "Diese können zur Steueroptimierung genutzt werden, während der selbst gewählte Zeitpunkt der Übertragung Planungssicherheit schafft und so böse Überraschungen durch plötzliche Wertsteigerungen verhindert", erläutert Katharina Heid hierzu.

Teure Erbstreitigkeiten und Zerwürfnisse vermeiden durch "geplante Erbschaft"

Eine Schenkung kann jedoch nicht nur zur Steueroptimierung genutzt werden. Da der Schenkende selbst noch lebt, kann er persönlich eine Willenserklärung darüber abgeben, wie sein Eigentum aufzuteilen ist. Im Gegensatz zur größtenteils ungeplanten beziehungsweise unplanbaren Erbschaft bietet eine Schenkung somit die Chance, Vermögen transparent und einvernehmlich zwischen potenziellen Erben aufzuteilen. Dies stellt sicher, dass die Angehörigen des Schenkenden dessen Willen nicht unterschiedlich interpretieren - kostspielige Gerichtsprozesse und Erbstreitigkeiten können also oftmals vermieden werden, während offene Gespräche über die Vermögensaufteilung sogar dazu beitragen, die Harmonie und das familiäre Gefühl der Zusammengehörigkeit zu fördern.

Um wirklich von den Vorteilen einer Schenkung als geplanter Erbschaft profitieren zu können, ist jedoch ein nicht unwesentliches Maß an Fachwissen gefragt. So können Steuervorteile und Freibeträge nur optimal genutzt werden, wenn der Verkehrswert des Objekts genau ermittelt wurde und klar ist, wie sich Altenteil und Nutzungsvorbehalte wie Nießbrauch und Wohnrecht auf die Situation auswirken. Ein professioneller Gutachter kann in dieser Hinsicht Klarheit schaffen und liefert so eine solide Grundlage für Überlegungen bezüglich der Schenkung und ihrer genauen Abwicklung.

Planen Sie in näherer Zukunft die Übertragung von Immobilien oder benötigen Sie aus anderen Gründen ein belastbares Wertgutachten für ein Objekt? Dann melden Sie sich bei Katharina Heid von der Heid Immobilien GmbH und lassen Sie sich kostenlos beraten!

Pressekontakt:

Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH
Verantwortlicher: André Heid; Katharina Heid
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Ruben Schäfer
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