Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN: Bundesrat sperrt Geflügel lebenslänglich ein
Hamburg (ots)
Heute verabschiedet der Bundesrat die Geflügelpestverordnung der Bundesregierung. Sie schreibt die generelle Stallpflicht für Geflügel vor. Freilandhaltung ist nur noch mit Sondergenehmigung erlaubt.
"Die Bundesregierung sperrt Hühner, Gänse, Enten und Puten grundlos ihr Leben lang ein. Dabei geht sie von der längst überholten Annahme aus, die Vogelgrippe werde in erster Linie durch Zugvögel übertragen", kritisiert Markus Pfeuffer, Kampagnenleiter bei VIER PFOTEN. Jüngste Erkenntnisse belegen, dass die Seuche vor allem durch die Intensivtierhaltung verschleppt und verbreitet wird und nicht durch Wildvögel.
In der Europäischen Union brach die Vogelgrippe seit 2006 in einem Dutzend Tierhaltungen aus: Mehr als 700.000 Tiere verendeten oder wurden getötet. Klein- und Freilandhaltungen waren kaum betroffen. Auch Wildvögel traf die Seuche nur vereinzelt. Experten der Food and Agriculture Organization (FAO) kommen nach der Analyse von 350.000 Wildvogeldaten zu dem Schluss, dass es keine Vogelart gibt, welche die Seuche längerfristig in sich trägt. Zudem trete das H5N1-Virus derzeit offenbar nur in kommerziellen Großbetrieben auf. Auch die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft plädiert dafür, das Freilandverbot auf die Umgebung von Geflügelpestausbrüchen zu beschränken.
Da die Rolle von Wildvögeln bei der Seuchenausbreitung offensichtlich überschätzt wird, schützt ein Freilandverbot nicht vor der Vogelgrippe. Deshalb muss aus Sicht des Tier- und Verbraucherschutzes die Freilandhaltung grundsätzlich erlaubt sein. Die Stallpflicht darf nur an gesondert ausgewiesenen Risikostandorten gelten und muss zeitlich befristet sein, fordert VIER PFOTEN. Positives Beispiel ist hier die Schweiz, die für diesen Winter die generelle Stallpflicht abgeschafft hat.
Ansprechpartner bei VIER PFOTEN: Thomas Pietsch, Diplom-Biologe Tel.: 040 - 399 249 -30 E-Mail: thomas.pietsch@vier-pfoten.org
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