Verfahren gegen Julian Reichelt wegen Volksverhetzung eingestellt - Vorwürfe von Antonio Rüdiger haltlos
Berlin (ots)
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Julian Reichelt, das aufgrund der Strafanzeige von Antonio Rüdiger und einer Anzeige des DFB eingeleitet wurde, mit Verfügung vom 01.08.2024 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt. Diese Einstellung entspricht einem Freispruch.
Gegen Julian Reichelt wurde u.a. der Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung erhoben. Der Verdacht wurde darauf gestützt, dass Herr Reichelt am 23.03.2024 ein Foto des Fußballspielers Antonio Rüdiger, auf dem dieser den erhobenen Zeigefinger zeigt, bei X getweetet und wie folgt kommentiert hat:
"Islamismus heute Abend in der deutschen Start-Elf. Das ist die Ideologie, die alles mit Regenbogen-Farben vom Dach wirft und Frauen steinigt. Antonio Rüdiger sollte uns mehr besorgen als ein Nike-Trikot."
Ergänzend und erläuternd hierzu schrieb Herr Reichelt am 24.03.2024 auf X:
"Für alle, die beim IsIamisten-Gruß von Antonio Rüdiger keinen Islamismus erkennen wollen: Der Verfassungsschutz nennt diese Geste den "IS-Finger" und wertet den Zeigefinger als klares Zeichen für Islamismus. Man kann es nicht schönreden, der DFB muss sich dazu äußern."
Mit der Einstellung ist die Staatsanwaltschaft dem Einstellungsantrag von Rechtsanwältin Katharina Dierlamm (als Verteidigerin von Julian Reichelt) vollumfänglich gefolgt, der insbesondere wie folgt begründet wurde:
1. Der erhobene Zeigefinger in der Form, wie ihn der Nationalspieler Antonio Rüdiger in dem Post vom 23.03.2023 präsentiert hat, wird spätestens seit 9/11 als Symbol des Islamismus verwendet und verstanden. So zeigte Osama Bin Laden diese Geste erstmals, nachdem Islamisten am 11.09.2001 mit Flugzeugen in die Türme des World Trade Center flogen und dadurch tausende Menschen ermordeten. Nach diesem Attentat wurde diese Geste von einer Vielzahl weiterer Terroristen als Zeichen des Islamismus verwendet.
2. Eine Vielzahl öffentlicher Stellen - u.a. das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser - warnen vor dieser Geste.
3. Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bewertet den ausgestreckten Zeigefinger in seiner Entscheidung vom 13.12.2023 - AK 92/23 als "typische IS-Symbolik".
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm kommentiert die Einstellung wie folgt:
"Die Vorwürfe gegen Julian Reichelt waren von Beginn an völlig haltlos und indiskutabel. Die Äußerungen meines Mandanten waren eindeutig von seiner Meinungsfreiheit als Journalist gedeckt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist richtig und wichtig, weil sie eben diese Meinungsfreiheit als essentielles Grundrecht in unserem Rechtsstaat schützt und achtet."
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm hatte den DFB und die UEFA zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft mit Schreiben vom 14.06.2024 ausdrücklich und mit eingehender Begründung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Rüdiger den erhobenen Zeigefinger als Zeichen des Islamismus zukünftig unterlässt. Auf dieses Schreiben erhielt die Rechtsanwältin bis heute keine Antwort.
Pressekontakt:
Rechtsanwältin Katharina Dierlamm
E-Mail: k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com
Tel.: 01622637574
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