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BVE fordert Aussetzung der Pfandpflicht nach Ankündigung des EU-Verfahrens zum Pfand

Bonn (ots)

Dr. Peter Traumann, Vorsitzender der
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE),
begrüßt die Ankündigung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die
EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der
Verletzung der Bestimmungen zum freien Warenverkehr im Binnenmarkt.
Die EU-Kommission sieht eine Benachteiligung der Einweg-Importeure
als erwiesen an, weil es in Deutschland kein einheitliches,
diskriminierungsfreies Rücknahmesystem für gebrauchte
Einweg-Getränkeverpackungen gibt.
Dr. Traumann fordert die umgehende Aussetzung der seit
Jahresbeginn geltenden Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen
für die Bereiche Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige
Erfrischungsgetränke, die Einweg-Importeure und deutsche Abfüller
gleichermaßen betrifft.
Bundesumweltminister Trittin sollte nicht darauf vertrauen, dass
sich die Probleme im Hinblick auf ein möglicherweise langwieriges
Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) von selbst zu
seiner Zufriedenheit erledigen werden. Angesichts weiterer drohender
irreversibler Schäden könnte sich die EU-Kommission dazu
entschließen, die Klageeinreichung beim EuGH mit einem Antrag auf
einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Pfandpflicht in Deutschland
zu verbinden. Die Bundesregierung darf es nicht soweit kommen lassen.
Sie sollte die Bedenken der EU-Kommission ernst nehmen und von sich
aus die Initiative für die Aussetzung der geltenden Pfandpflicht
ergreifen.
Sie darf die Augen nicht länger verschließen gegenüber dem
Pfandchaos mit seinen extremen wirtschaftlichen Schäden und
Arbeitsplatzverlusten bis hin zu Betriebsstilllegungen. Schnelles
Handeln ist nicht zuletzt auch angesichts der konjunkturellen Lage
geboten, ein weiteres Festhalten an starren Prinzipien ist
unverantwortlich und für die betroffenen Einweg-Importeure und
deutschen Abfüller wie auch für den vom Pfandwirrwarr genervten
Verbraucher unzumutbar.

Pressekontakt:

RA Bernd-Ulrich Sieberger,
Telefon: 0228-30829-51,
E-Mail: bsieberger@bve-online.de

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