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EANS-Adhoc: CEAG AG
Flextronics macht Ansprüche gegen CEAG aus vertraglichen Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftseinheit FMP geltend

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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08.05.2009

Ostbevern - Die CEAG AG wird von der Erwerberin der ehemaligen Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP), einer Tochtergesellschaft der in Singapur ansässigen Flextronics International. Ltd. (NASDAQ: FLEX), wegen behaupteter Verletzung von Garantien aus dem Anteilskaufvertrag in Anspruch genommen. Der vorläufige Streitwert liegt bei 6 Mio. EUR.

Der CEAG AG wurde heute eine entsprechende Schiedsklage zugeleitet. Die CEAG AG wird nun sorgfältig prüfen, inwieweit die Klage zulässig und materiell begründet ist. Zur Besicherung möglicher Ansprüche der Erwerberin aus dem Anteilskaufvertrag wurde der Erwerberin bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Bankgarantie gestellt, die durch die Verpfändung bei der garantierenden Bank hinterlegter Wertpapiere im Wert von 8,6 Mio. EUR unterlegt ist. Aufgrund der Einleitung des Schiedsverfahrens kann die Freigabe dieser Wertpapiere erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant erfolgen.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Britta Wolff
Investor Relations
Tel.: +49-(0)2532-81-118
E-Mail: wolff@friwo.de

Branche: Elektronik
ISIN: DE0006201106
WKN: 620110
Index: CDAX
Börsen: Hamburg / Freiverkehr
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Berlin / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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