Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Föderalismusdebatte: Stifterverband fordert Evaluation von Organisation und Finanzierung von Forschung in Deutschland insgesamt
Essen (ots)
"Das Gesamtsystem der Organisation und Finanzierung der Forschung in Deutschland muss auf den Prüfstand gestellt werden. Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Bundes wie der Länder sowie Transparenz und zurechenbare Verantwortlichkeiten müssen wieder gewonnen werden."
Mit diesen Worten wandte sich jetzt der Präsident des Stifterverbandes, Dr. Arend Oetker, in einem Brief an die beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Franz Müntefering und Edmund Stoiber und bat sie, diese Empfehlungen bei ihren Beratungen zu berücksichtigen. "Die Versäulung der Wissenschaft muss aufgebrochen werden, um die Leistungsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems nachhaltig zu stärken", schrieb Dr. Arend Oetker. Die Empfehlung ist ein Ergebnis des Villa-Hügel-Gesprächs vom November 2004, an dem rund 40 hochrangige Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik auf Einladung des Stifterverbandes teilnahmen. Ein solches Vorgehen wurde dort auch von den Repräsentanten der großen Wissenschaftsorganisationen befürwortet.
Der Stifterverband legte den Kommissionsvorsitzenden zugleich die eigene Position in der Föderalismusdebatte vor. "Die mit der gegenwärtigen Verflechtung verbundenen Abstimmungsprozesse sind aufwändig und binden erhebliche Ressourcen und führen zu einer gegenseitigen Lähmung, was aktuelle Beispiele wie der Streit um Eliteuniversitäten, die Abschaffung der Habilitation oder das Verbot von Studiengebühren belegen", heißt es dort.
Insgesamt setzt sich der Stifterverband eindeutig für einen wettbewerbsorientierten Föderalismus ein. Die Positionen im Einzelnen:
· Streichung der Bundeskompetenz für die Rahmengesetzgebung für das Hochschulwesen (Art. 75 Abs. 1 Nr.1a GG),
· Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und Rückübertragung auf die Länder (Art.91a Abs.1 Nr.1 GG),
· Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung (Art.91b GG)
· Rückübertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung von Hochschulbeamten auf die Länder (Art. 74 Abs.1 Nr.13 GG)
· Neuordnung der Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen (Art.74 Abs.1 Nr. 13 GG); Zuordnung: Bund oder Länder
· Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die wissenschaftliche Forschung (Art.74 Abs. 1 Nr. 13 GG)
· sowie die oben erwähnte Neuordnung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung auf der Grundlage einer zuvor durchgeführten Überprüfung des Gesamtsystems der Organisation und Finanzierung der Forschung (Art. 91b GG).
"Die genannten Änderungen würden zu einer deutlichen "Reföderalisierung im Sinne eines Gestaltungs- und Wettbewerbsföderalismus beitragen. Autonomie und Wettbewerb könnten ihre qualitäts- und leistungssteigernde Wirkung entfalten - Voraussetzung für die Entwicklung von Spitzenuniversitäten und Exzellenz in Lehre und Forschung", so die Erwartungen des Stifterverbandes.
Der Stifterverband beschäftigt sich mit dem Thema "Föderalismus in Wissenschaft und Bildung" seit Beginn des Jahres intensiv. So fertigte Prof. Dr. iur. Armin Dittmann, Universität Hohenheim, ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturverwaltungsrechts, ein Gutachten mit dem Titel "Bildung und Wissenschaft in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung" im Auftrag des Stifterverbandes an.
Empfehlungen, Gutachten und weitere Informationen zum Thema siehe Anlage sowie unter www.stifterverband.de (dort auch radiotaugliche Audiotöne von Prominenten aus dem Villa-Hügel-Gespräch).
Pressekontakt:
Angela Lindner, Tel.: 0201/8401-158 oder Handy 0177/8401-158
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