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Aktuelle Rechtssprechung: Auch Radler und Fußgänger können Punkte sammeln

Hamburg (ots)

Oktoberfestzeit in München: Auch in diesem Jahr werden auf der 
Münchner Theresienwiese wieder geschätzte 6 Millionen Besucher 
mindestens genauso viele Liter Bier trinken. Entsprechend streng 
wacht die örtliche Polizei darüber, dass bayerische Trink- und 
Fahrfreude strikt getrennt bleiben. Bilanz des letztjährigen 
Oktoberfestes: Knapp 29.000 Verkehrskontrollen und über 300 
sichergestellte Führerscheine.
Aber auch wer das Auto zuhause lässt und stattdessen mit dem 
Fahrrad oder zu Fuß eines der unzähligen Herbstfeste in Deutschland 
besucht, riskiert Geldstrafen, oder schlimmstenfalls einen 
Führerscheinentzug, wenn er stark alkoholisiert am Straßenverkehr 
teilnimmt. Darauf weist Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin des 
Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard hin. "Wer unter starkem 
Einfluss von Rauschmitteln am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob als 
Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, gefährdet zwangsläufig sich
und andere. Ein Richter kann dies zum Anlass nehmen, die 
grundsätzliche charakterliche Eignung dieser Person zum Führen eines 
Fahrzeugs zu überprüfen."
In der Praxis heißt das, dass bei Fahrradfahrern ab 1,6 Promille 
Blutalkoholgehalt oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung 
(MPU, besser bekannt als "Idiotentest") angeordnet wird. Verweigert 
die Person den Test oder fällt die Untersuchung negativ aus, wird der
Führerschein eingezogen.
Sogar für Fußgänger kann die MPU angeordnet werden, wenn sie im 
öffentlichen Straßenverkehr so massiv auffallen, dass z.B. der 
Verdacht auf Volltrunkenheit besteht. Der Gesetzgeber behält sich 
damit das Recht vor, vorbeugend einzugreifen anstatt zu warten, bis 
die betreffende Person in betrunkenem Zustand als Autofahrer einen 
folgenschweren Unfall verursacht.
Wer mit illegalen Drogen erwischt wird, egal ob im öffentlichen 
Straßenverkehr oder nicht, darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn er
Post von der Führerscheinbehörde bekommt. Bei 
Betäubungsmitteldelikten lässt die höfliche Aufforderung zur Vorlage 
des MPU-Gutachtens meist nicht lange auf sich warten.
Verursacht ein betrunkener Radfahrer oder Fußgänger gar einen 
Unfall, können die Folgen noch dramatischer sein: Je nach Schwere der
Schäden bzw. Blutalkoholgehalt beim Verursacher muss er mit 
Regressforderungen seiner Versicherung, Führerscheinentzug und in 
schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Anklage wegen gefährlichen 
Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.
Anja Mareen Knoop rät daher nicht nur den Münchner Wies'n-Fans, 
nach ausgiebigen Feiern auch das Fahrrad stehen zu lassen und auf 
öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusatteln: "Die Polizei 
zieht betrunkene Fahrradfahrer nicht zum Spaß aus dem Verkehr. Schon 
bei 0,5 Promille ist die Verkehrstauglichkeit merklich eingeschränkt,
das Unfallrisiko gleichzeitig um ein Mehrfaches erhöht. Gerade auf 
dem Fahrrad kann das fatale Folgen haben."

Pressekontakt:

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Adelhelm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.adelhelm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de

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