EANS-Adhoc: KAP Beteiligungs-AG /
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Dividendenbekanntmachung 29.08.2012 Die am 29. August 2012 in Frankfurt am Main stattgefundene ordentliche Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn | in Höhe vonwie folgt zu verwenden: | |36.747.887,24 Euro a) | | |eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je | | |Stückaktie, insgesamt also | |6.624.446,00 Euro |auszuschütten | | |und | | b) | |30.123.441,24 Euro |den verbleibenden Restbetrag in Höhe von | | |auf neue Rechnung vorzutragen. | | Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 23 nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private Dividendenerträge des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug abgegolten. Unabhängig davon kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu erreichen. Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär dem inländischen Kreditinstitut einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt. Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs eine Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug erlangen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2015 eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen. Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft Der Vorstand,Fried Möller Rückfragehinweis: Peter Czaja Tel.: +49(0)661 103-736 E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: KAP Beteiligungs-AG Edelzeller Straße 44 D-36043 Fulda Telefon: +49 (0)6428 705 02 FAX: +49 (0)6428 705 304 Email: office@kap.de WWW: http://www.kap.de Branche: Holdinggesellschaften ISIN: DE0006208408 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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