Jahrestagung der Kinderschutz - Zentren
Sexueller Missbrauch im
Spannungsfeld der Institutionen
Berlin (ots)
Sexuell missbrauchte Kinder im Dschungel der Institutionen
Zum Abschluss ihrer diesjährigen Jahrestagung zur sexuellen Gewalt an Kindern in Berlin stellen die deutschen Kinderschutz-Zentren fest, dass die Hilfe und Unterstützung für sexuell misshandelte Kinder häufig immer noch an Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen der beteiligten Institutionen scheitert.
In fast 54 % aller Fälle durchlaufen die betroffenen Kinder mehr als sieben verschiedene Institutionen, bis sie an eine kompetente Hilfeeinrichtung gelangen.
Diese erschreckenden Zahlen wurden von Prof. Dr. Jörg Fegert in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Er hatte in den letzten beiden Jahren betroffene Kinder und ihre Eltern über ihre Erfahrungen mit Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten befragt.
Berücksichtigt man diese Zahlen, so ist nicht verwunderlich, dass Kinder die Kontakte mit diesen Institutionen eher negativ beurteilen. So geben sie u.a. an, dass ihnen falsche Versprechungen gemacht worden sein, sie nicht ernst genommen würden, zu schwere Fragen gestellt würden und sie zum Sprechen gedrängt worden sein.
Verständlich werden die Empfindungen der Kinder, wenn man die Qualität der Zusammenarbeit bzw. der Kooperationsfähigkeit der verschiedenen Institutionen betrachtet.
Häufig verfügen die Fachleute über keine Kenntnisse von dem Aufgabenbereich und der Zuständigkeit der jeweils anderen Institution.
So besteht beim sexuellen Missbrauch zwar von Seiten der Polizei eine Meldepflicht an das Jugendamt, andererseits wissen viele Polizeibeamte jedoch nicht, dass dies für den umgekehrten Fall gesetzlich nicht erforderlich ist.
Diese Unkenntnis ist mit ein Grund dafür, dass die Polizei in 80 % der Fälle zu einer negativen Einschätzung neigt, wenn sie ihre Zusammenarbeit mit den Jugendämtern beurteilen soll. Dies, obwohl umgekehrt die Jugendämter die Kooperation zu 75 % positiv bewerten.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Polizeibeamte nicht wissen, welche Hilfeangebote und welche Unterstützungsformen die Jugendhilfe für die betroffenen Kinder anbietet.
Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren muss das gesamte Hilfesystem im Interesse der Kinder effiziente organisiert werden.
- Grundvoraussetzung ist die Kenntnis der Fachleute für die Möglichkeiten und Aufträge der anderen Institutionen.
- Die Hilfesysteme müssen sich auf verbindliche Leitlinien zum Umgang mit sexuell misshandelten Kindern einigen, die für alle Beteiligten verbindlich sind
- Die Verfahrensdauer, bei Ermittlungsverfahren müssen verkürzt werden und benötigen eine kindgemäße Zeitperspektive.
- Sexuell misshandelte Kinder dürfen nicht im Verschiebebahnhof der Hilfesysteme geparkt werden, sondern sie brauchen ein transparentes, für sie selbst nachvollziehbares Verfahren und klare Strukturen im Hilfebereich.
Der Fachkongress wird unterstützt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ansprechpartner: Die Kinderschutz-Zentren Arthur Kröhnert Spichernstr. 55 50672 Köln Tel.: 0221 56 97 53 Fax.: 0221 56 97 550
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