Urlaub gebucht! - Und wie sieht's mit der Reiserücktrittsversicherung aus?
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Neunkirchen-Seelscheid (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Wenn's draußen kalt und dunkel ist, beschäftigen sich viele lieber mit der Urlaubsplanung für den nächsten Sommer. Manch einer hat vielleicht auch schon gebucht. Aber wer weiß eigentlich, was in sechs, sieben oder acht Monaten sein wird? Es gibt so einiges, warum die Reise vielleicht sogar ins Wasser fallen muss. Um dann nicht auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte man auch an eine Reiserücktrittsversicherung denken. Oliver Heinze hat sich mal schlau gemacht...
Sprecher: Man wird krank, wird bei einem Unfall verletzt, verliert seinen Job oder fängt einen neuen an - es gibt viele Gründe, die einem überraschend einen gewaltigen Strich durch die Urlaubspläne machen können. Muss man die Reise deshalb absagen, können sehr hohe Stornokosten anfallen, sagt Petra Dienst von reiseversicherung.com.
O-Ton 1 (Petra Dienst, 12 Sek.): "Die Höhe der Stornokosten richtet sich auch nach dem Termin, wann man absagt. Und in der Regel ist es so, dass, wenn man einen Tag vorher absagen muss, dass dann auch 100 Prozent der Reisekosten als Stornokosten erhoben werden."
Sprecher: Hier kommt die Reiserücktrittsversicherung ins Spiel. Sie übernimmt diese Stornokosten - ob zum Teil oder auch ganz hängt davon ab, ob Sie sich für eine Police mit Selbstbehalt entschieden haben oder ohne. Nicht das Einzige, worin sich Angebote unterscheiden.
O-Ton 2 (Petra Dienst, 30 Sek.): "Es gibt Einmal-Policen, wo man nur eine Reise versichern kann, es gibt Jahrespolicen, wenn man mehrere Reisen geplant hat. Die lohnen sich aber auch bei Reisen, die hochpreisig sind. Es gibt auch Unterschiede bei den versicherten Reiserücktrittsgründen. Da haben die in Anführungszeichen guten Reiserücktrittsprodukte eben neben den üblichen Gründen wie Erkrankung, Unfall oder Todesfall zum Beispiel auch eine Absicherung bei Terrorgefahr im Urlaubsland."
Sprecher: Auch ein Blick auf eventuelle Zusatzleistungen macht durchaus Sinn.
O-Ton 3 (Petra Dienst, 16 Sek.): "Man kann auch schauen, ob noch eine Reiseabbruchversicherung mit zu buchen ist, wenn sie nicht schon automatisch in der Police enthalten ist. Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie während des Urlaubs bei einer Erkrankung, bei einem Unfall oder bei einem Todesfall eines nahen Angehörigen zu Hause."
Sprecher: Auf eine Reiserücktrittsversicherung, die vielleicht schon in den Leistungen Ihrer Kreditkarte enthalten ist, sollten Sie sich übrigens nicht einfach so verlassen.
O-Ton 4 (Petra Dienst, 19 Sek.): "Die Kreditkartendeckungen sind erfahrungsgemäß oft mit beschränkten Leistungen ausgestattet. Man muss auch prüfen, ob der Versicherungsschutz dann für die gebuchte Reise ausreicht und, ganz wichtig: Ist die Reise überhaupt vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn ich die gar nicht mit der Kreditkarte bezahlt habe?"
Sprecher: Zusammengefasst...
O-Ton 5 (Petra Dienst, 11 Sek.): "... lohnt es sich auf jeden Fall, im Internet auf Vergleichsportalen wie zum Beispiel auf reiseversicherung.com die Angebote zu checken, und sich da entsprechend ein alternatives Angebot rauszusuchen."
Abmoderationsvorschlag:
Wie bei der Wahl des Hotels und des Urlaubsortes sollten Sie auch bei der Reiserücktrittsversicherung nicht das erstbeste Angebot nehmen und erstmal vergleichen. Vergleichsportale wie reiseversicherung.com helfen dabei, das beste Angebot für Sie zu finden.
Pressekontakt:
Stefan Meyer
T +49 2247 9194 - 78
presse@dr-walter.com
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