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Primacom unterliegt vor dem Landgericht Leipzig
Senderecht der Fernsehanbieter geht vor lnteressen der Netzbetreiber

München (ots)

In einem Musterprozess zwischen
Fernsehveranstaltern und einem privaten Kabelnetzbetreiber hat das
Landgericht Leipzig heute gegen den Netzbetreiber Primacom
entschieden. Die Privatsender ProSieben, Kabel 1, DSF und TM3 hatten
das Gericht angerufen, um feststellen zu lassen, dass eine
Einspeisung ihrer Programme ohne Abschluss eines Vertrages nicht
möglich ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die
Fernsehveranstalter als Urheber alleine darüber zu entscheiden haben,
welche Kabelnetzbetreiber ihre Programme zu welchen Bedingungen in
die Netze einspeisen dürfen. Nach dem Urteil des Landgerichts Leipzig
darf die Primacom die Sender ProSieben, Kabel 1, DSF und TM3 nicht in
digitalisierter Form verbreiten.
"Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass neue
Kabelmarktmodelle nicht zu Lasten und auf Kosten der privaten
Fernsehwirtschaft eingeführt werden dürfen", kommentierte Urs Rohner,
Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG, die Entscheidung
des Landgerichts. "Damit haben wir unser Ziel vor Gericht erreicht.
In den anstehenden Gesprächen mit der Primacom werden wir jetzt
sicher stellen, dass die Zuschauer in Leipzig Programme wie
ProSieben, DSF oder TM3 künftig auch weiterhin kostentos sehen
können."
Zu dem Musterprozess war es gekommen, weil der Kabelnetzbetreiber
Primacom in Leipzig analog verbreitete Programme wie ProSieben und
Kabel 1  digitalisiert und in themenspezifischen Programmpaketen
gebündelt hatte. Die in ganz Deutschland ansonsten frei und
unentgeltlich empfangbaren Programme wurden den Zuschauern in Leipzig
zusammen mit einem Decoder gegen zusätzliche Entgelte angeboten.
Dagegen hatten die Fernsehsender ProSieben, Kabel 1, DSF und TM3
geklagt. Sie machten geltend, dass das Vorgehen der Primacom gegen
ihre Urheberrechte als Programmveranstalter verstößt. Die Primacom
hatte die Sender weder um ihr Einverständnis gefragt noch Verträge
mit ihnen über die Nutzung des Kabelweitersenderechts abgeschlossen.
Das Landgericht Leipzig stellte in seinem Urteil klar, dass
Netzbetreiber wie die Primacom Geschäftsmodelle mit Fernsehprogrammen
nur dann entwickeln können, wenn die Fernsehveranstalter als Urheber
der aufwändigen Programme der konkreten Nutzung zustimmen.
Ansprechpartner:
Dr. Torsten Rossmann
Konzersprecher
ProSiebenSAT.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel: +49(89) 9507-1180
Fax: +49(89) 9507-1184
E-Mail:  Torsten.Rossmann@ProSiebenSAT1.de
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSAT1.de

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