"CSU-Landesgruppe
Singhammer: Nachbesserungsregierung hat nichts gelernt"
Berlin (ots)
Zu der öffentlichen Anhörung des rot-grünen Teilzeitgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Ohrfeigen für das rot-grüne Teilzeitgesetz hätten nicht schallender seien können.
Fast alle geladenen Sachverständigen, Verbände und sogar Sozialpartner zeigten dem Gesetzentwurf die rote Karte. Von unnötig über handwerklich schlecht bis undurchführbar wurde das Machwerk betitelt. Eine Förderung betrieblicher Unordnung, eine Förderung der Beschäftigung von Rechtsanwälten und Gerichten und eine Verminderung von Chancen für Frauenarbeitsplätze erkannten fast alle Sachverständige.
Der Nachbesserungsbedarf ist - wie immer bei Rot-Grün - erheblich. Ich sage voraus, dass dieses Gesetz ebenfalls noch erheblich nachgebessert wird.
Die Hauptkritikpunkte sind:
1.Die Forderung der Union, einen Teilzeitanspruch nur für "gute Gründe" wie z.B. für Kindererziehung oder für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, wurde von allen Sachverständigen anerkannt.
2.Teilzeitarbeit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbaren, ist aufgrund der gegebenen Planungssicherheit anerkannt und nimmt zu. Ein gesetzlicher Anspruch verhindere eher Teilzeit als er fördere.
3. Wenn jeder Arbeitnehmer, wenn immer es ihm passt, bestimmen könnte, wann und wie lange er arbeiten will, würden der Betriebsfrieden, die Arbeitszeitplanung und die Organisation der Betriebsabläufe erheblich gestört. Unordnung würde in die Betriebe einziehen.
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