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Impuls für mehr Wettbewerb: LichtBlick begrüßt Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes

Hamburg (ots)

Die Nummer Eins der unabhängigen Stromversorger
begrüßt das morgige Inkrafttreten des neuen
Energiewirtschaftsgesetzes. "Das gescheiterte Experiment des
sogenannten verhandelten Netzzugangs wird morgen endlich offiziell
beerdigt.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des bundesweit
anbietenden Stromversorgers LichtBlick - die Zukunft der Energie
GmbH. "Das neue Gesetz wird einen Impuls für den Wettbewerb bringen
und die Spielräume der Netzbetreiber für Diskriminierung, unerlaubte
Quersubventionierung und überhöhte Netzentgelte deutlich einengen.
Auch wenn nicht mit kurzfristig sinkenden Strompreisen zu rechnen
ist, so wird die Stromkennzeichnungspflicht, die mögliche
Standardisierung von Prozessabläufen durch die Bundesnetzagentur
sowie die Festlegung der Kalkulationsregeln für die Netzentgelte
wichtige Impulse in Hinblick auf Wettbewerb und damit die
Wechselmotivation der Verbraucher bringen." Heiko von Tschischwitz
ist auch Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Neuer
Energieanbieter, bne, der die Interessen aller relevanter neuer
Player im deutschen Strommarkt bündelt.
Das neue Gesetz tritt morgen mit über einem Jahr Verspätung in
Kraft. Die Europäische Union hatte für Deutschland, als letztes
europäisches Land ohne Regulierer, die Stromnetzaufsicht bereits zum
1.7.2004 gefordert. "Auch wenn wir formal ein Jahr verloren haben, so
haben wir auch viel gewonnen.", so Heiko von Tschischwitz. "Von dem,
was die etablierte Stromwirtschaft zu Beginn des
Gesetzgebungsverfahrens gefordert hatte, ist nicht viel
übriggeblieben. Die normierende Regulierung ist vom Tisch, die
Nettosubstanzerhaltung ist ein Auslaufmodell, die Anreizregulierung
und die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens werden kommen."
Neben den Fortschritten in Bezug auf die gesetzlichen
Rahmenbedingungen stellen in der Zwischenzeit auch die ordentlichen
Gerichte die von der Stromwirtschaft in Eigenregie festgelegten
Spiel- und Kalkulationsregeln der Vergangenheit immer mehr in Frage.
Der Bundesgerichtshof hatte Ende letzten Monats das erste
höchstrichterliche Urteil gesprochen und dem Bundeskartellamt im
Missbrauchsverfahren gegen die Stadtwerke Mainz AG weitestgehend
Recht gegeben. Damit ist insbesondere die vom Gesetzgeber formulierte
Vermutungswirkung der sogenannten "guten fachlichen Praxis" bei
Anwendung der Verbändevereinbarungen massiv eingeschränkt. "Das
Kartenhaus aus Verbändevereinbarungen und fragwürdigen
Kalkulationsmethodiken beginnt zu wackeln.", so Heiko von
Tschischwitz.
LichtBlick versorgt inzwischen 160.000 Haushaltskunden und eine
entsprechend große Anzahl von Sondervertragskunden. Alle Ampeln der
Bundeshauptstadt werden beispielsweise mit LichtBlick-Strom versorgt.
LichtBlick-Strom ist ausschließlich umweltfreundlich erzeugt, von
ok-power und TÜVzertifiziert und trotz des ausgewiesenen
Umweltnutzens nicht teurer als herkömmlicher Strom.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Gero Lücking, 
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH
Max-Brauer-Allee 44, 22765 Hamburg
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01 oder Mobil: 0173 / 24 12 840
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