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EnBW unterliegt als drittgrößter Stromversorger beim Streit um Netzentgelte vor dem Bundesgerichtshof

Hamburg (ots)

Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes hat
zum ersten Mal einer der großen vier Energiekonzerne in Deutschland
eine klare, höchstrichterliche Niederlage im Streit um die Preise für
die Nutzung der Stromnetze erlitten. Das Pikante daran: die jetzt
unterlegene Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatte im Jahr 2003
inhaltlich gleich lautende Klagen für die Konzernschwester
Yello-Strom formuliert und angekündigt, mehrere hundert Netzbetreiber
in Deutschland wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte verklagen
zu wollen. Der heutige Richterspruch verpflichtet die EnBW, die
Angemessenheit ihrer Netzentgelte offen zu legen und nachzuweisen,
dass sie im eigenen Netz nicht selbst durch überhöhte Preise neue
Anbieter diskriminiert und den Wettbewerb behindert hat.
Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof sein
Grundsatzurteil von Oktober letzten Jahres im Rechtsstreit LichtBlick
gegen MVV bestätigt. Auch damals ging es um die Frage der Höhe der
für die Nutzung der Stromnetze verlangten Entgelte. Seitdem sind die
Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Kalkulationen offen
zu legen und nachzuweisen, dass die Entgelte Wettbewerb fördern und
den Prinzipen der Preisgünstigkeit und des billigen Ermessens
entsprechen.
"Das was Yello-Strom immer gefordert hat, hat sich heute zum
ersten Mal gegen den eigenen Mutterkonzern gewendet.", so Heiko von
Tschischwitz, Geschäftsführer des Stromanbieters LichtBlick. "Jetzt
stellt sich die Frage, ob ein Teil des von EnBW kürzlich vorgelegten
Rekordergebnisses aus ungerechtfertigten Monopolrenditen aus dem
Stromnetz stammt. EnBW wird nachweisen müssen, dass sie im eigenen
Netz nicht selbst diskriminiert und Wettbewerb auf Kosten neuer
Anbieter und der Verbraucher behindert hat."
Die Netzentgelte machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus und
gelten in Deutschland als um mindestens 30 Prozent überhöht.
Zukünftig müssen die Regulierungsbehörden die Netzentgelte
genehmigen. Die Höhe der Netzentgelte entscheidet darüber, ob
Wettbewerber zu konkurrenzfähigen Preisen Endkunden versorgen können
oder nicht.
Im aktuellen Fall hat der überwiegend im landwirtschaftlichen
Bereich tätige Stromanbieter BMR gegen die EnBW-Netzgesellschaften
EnBW Regional AG sowie EnBW Ostwürttemberg Donauries AG (EnBW ODR AG)
geklagt.
Das in Hamburg ansässige Unternehmen LichtBlick - die Zukunft der
Energie GmbH versorgt bundesweit 185.000 Privatkunden und eine
Vielzahl von Sondervertragskunden, darunter 400 Gemeinden in
Baden-Württemberg, mit ausschließlich umweltfreundlich erzeugten
Strom. LichtBlick ist der größte unabhängige Stromanbieter im Markt.
Seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998
arbeitet LichtBlick für faire Rahmenbedingungen im deutschen
Strommarkt und hat das Grundsatzurteil des BGH von Oktober letzten
Jahres nach fünfjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen erstritten.

Pressekontakt:

Gero Lücking, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, luecking@lichtblick.de

LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH
Max-Brauer-Allee 44
22763 Hamburg
http://www.lichtblick.de

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