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Wende im Feinstaubstreit

Leipzig/Berlin (ots)

Bundesverwaltungsgericht bestätigt erstmals
höchstrichterlich einklagbares "Recht auf saubere Luft" - Betroffene 
Bürger können nun in bis zu 70 Städten wirksame Maßnahmen bis hin zu 
Fahrverboten für ungefilterte Dieselstinker kurzfristig einklagen - 
Deutsche Umwelthilfe kündigt weitere Musterklagen an, wo Kommunen 
nicht unverzüglich handeln
Leipzig/Berlin, 27. September 2007: Von hohen Feinstaubbelastungen
betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares 
subjektives "Recht auf saubere Luft". Betroffene können ihre 
Stadtverwaltungen seit heute zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der 
Luftqualität (bis hin zu umfassenden Fahrverboten für Dieselstinker) 
zwingen, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung
des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Das entschied
heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz.
Die Bundesrichter stellten außerdem klar, dass als 
"verhältnismäßige Maßnahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere
Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark 
Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer 
Umweltzonen in Betracht kommen.
"Der heutige Spruch des Bundesverwaltungsgerichts ist ein 
Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend 
vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren können bald 
aufatmen", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den 
Richterspruch. "Die DUH wird aufbauend auf dieser 
Grundsatzentscheidung nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur 
Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren. In etwa 
70 Städten und Ballungsräumen stehen Verkehrssperrungen für 
ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor -  und zwar binnen 
weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung 
leidenden Anwohnern."
Der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter lag eine Klage des 
Münchner Bürgers Dieter Janecek zugrunde, der sich mit Unterstützung 
der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) seit mehr als zwei Jahren gegen
die massive Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte 
in seiner Wohnstraße, der Landshuter Allee, wehrt. Das Gericht 
entschied, dass der Kläger von der Stadt München - unabhängig davon, 
ob und wann die bayerische Staatsregierung mit lang- und 
mittelfristig wirkenden Aktionsplänen eingreift - zu Recht so 
genannte planunabhängige Maßnahmen verlangt.
"Dieses Urteil macht tausenden Anwohnern der Münchner 
Hauptverkehrsadern und darüber hinaus große Hoffnung", erklärte 
Janecek unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses in Leipzig. "Die 
Betroffenen können es sich überwiegend nicht leisten, aus den hoch 
belasteten Zonen wegzuziehen und haben nun einen von höchsten 
Richtern bestätigten Anspruch darauf, dass die Landeshauptstadt 
München und der Freistaat kurzfristig ein Lkw-Durchfahrtsverbot 
verhängen muss und die Einrichtung einer effektiven und ehrlichen 
Umweltzone beschleunigt wird".
DUH-Anwalt Remo Klinger: "Jetzt setzt sich durch, was wir schon 
immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft. Und es kann 
von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Die Städte müssen nun 
unverzüglich gegen die teilweise massiven Grenzwertüberschreitungen 
bei Feinstaub vorgehen."
Die Landshuter Allee in München zählt nach den Veröffentlichungen 
des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am stärksten belasteten 
Straßen. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste 
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der am höchsten 
belasteten Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- 
und Lkw-Dieselmotoren zurück. Die DUH unterstützte deshalb seit 2005 
in insgesamt fünf Großstädten betroffene Bürger bei ihren Klagen 
gegen die Feinstaubbelastung. Untersuchungen der 
Weltgesundheitsorganisation WHO hatten ergeben, dass in Deutschland 
insgesamt 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung 
sterben. Im Durchschnitt verlieren die Opfer zehn Jahre ihrer 
Lebenszeit.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil:
0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original content of: Deutsche Umwelthilfe e.V., transmitted by news aktuell

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