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Rußfilterskandal: Bundesregierung muss Deutscher Umwelthilfe Prüfdaten überlassen

Berlin (ots)

Verwaltungsgericht Dessau verurteilt
Bundesumweltministerium zur Herausgabe von Prüfdaten, die schon 2006 
auf mangelhafte Dieselfilter hinwiesen - DUH-Bundesgeschäftsführer 
Jürgen Resch fordert "rückhaltlose Aufklärung" über die 
Nicht-Weitergabe der Ergebnisse - Einbau von 60.000 Betrugsfiltern 
hätte verhindert werden können - DUH warnt Umweltministerium davor, 
eigenes Verschulden Verantwortlichen im Umweltbundesamt anzulasten
Berlin, 23. November 2007: Die Bundesregierung muss gegenüber der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Messdaten über die Wirksamkeit von 
Feinstaubfiltern zur Nachrüstung von Diesel-Pkw offen legen. Das 
entschied heute die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau, nachdem
die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation das dem 
Bundesumweltministerium (BMU) unterstellte Umweltbundesamt (UBA) seit
Anfang November 2006 vergeblich zur Herausgabe der Messergebnisse auf
Grundlage des Umweltinformationsgesetzes aufgefordert hatte (AZ: 1 A 
156/07 DE). Die DUH erwartet, dass aus den Messergebnissen eines vom 
Umweltbundesamt beauftragten Schweizerischen Prüflabors zweifelsfrei 
hervorgeht, dass die Bundesregierung bereits im Herbst 2006 über 
alarmierende Fehlfunktionen der Nachrüstfilter der Firma GAT 
unterrichtet war.
Das Bundesumweltministerium hatte nicht nur der DUH die Einsicht 
in das Gutachten verwehrt, sondern offensichtlich auch das für die 
Kontrolle von Partikelminderungssystemen zuständige 
Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht über die Untersuchungsergebnisse 
informiert. Bei rechtzeitiger Reaktion der verantwortlichen Behörden 
hätten die nun erst seit wenigen Tagen vorliegenden 
Nachprüf-Ergebnisse des KBA in der Substanz bereits im Oktober 2006 
bekannt sein können. So hätte verhindert werden können, dass etwa 
60.000 mangelhafte Betrugsfilter in die Diesel-Pkw ahnungsloser 
Autohalter eingebaut werden. Die Nachrüstung von Dieselfiltern wird 
seit April 2007 mit einem Steuerabschlag von 330 Euro belohnt, 
außerdem erhalten nachgerüstete Diesel-Pkw eine günstigere 
Feinstaubplakette, die das Einfahren in künftige Umweltzonen 
zahlreicher deutscher Großstädte ermöglicht.
Aus den massiven Problemen bezüglich der Wirksamkeit von Filtern 
der Firmen GAT, Bosal und Tenneko/Walker waren wegen der Untätigkeit 
der Bundesregierung schließlich erst mit monatelanger Verzögerung 
Konsequenzen gezogen worden. Seit Oktober 2007 wurden die 
Betriebserlaubnisse für die mangelhaften Filter vom KBA schrittweise 
gelöscht. Mit der Überprüfung der Betrugsfilter begann das dem 
Bundesverkehrsministerium unterstellte KBA erst, nachdem die DUH die 
Ergebnisse von Vergleichsuntersuchungen anderer Prüflabors im August 
2007 veröffentlicht hatte.
"Wir fordern die rückhaltlose Aufklärung des Rußfilterskandals. 
Die Verantwortlichen für die fast einjährige Vertuschung zentraler 
Untersuchungsdaten müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sitzen
im Bundesumweltministerium. Es kann nicht sein, dass jetzt 
ausgerechnet im Umweltbundesamt die Schuld für das eingetretene 
Desaster gesucht wird.  Die dortigen Verantwortlichen wollten die 
Bevölkerung ausweislich der Gerichtsakten frühzeitig informieren und 
wurden aus der Leitungsebene des Ministeriums daran gehindert", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Um den Schaden für die Luftreinhaltepolitik in Deutschland nicht 
noch größer zu machen, sei es unumgänglich, jetzt alle 
"funktionsuntüchtigen Filter zurückzurufen und den betroffenen 
Autohaltern einen kostenlosen Austausch gegen seriöse Systeme zu 
garantieren."  Nur unter dieser Voraussetzung könne die 
Steuerbefreiung und die Höherstufung bei den Feinstaubplaketten für 
die Betroffenen Bestand haben.
Um darüber hinaus für die Zukunft ein ähnliches Desaster 
auszuschließen, forderte Resch Bundesverkehrsminister Tiefensee und 
Bundesumweltminister Gabriel auf, umgehend ein sachgerechtes 
Kontrollsystem für die Wirksamkeit von Nachrüstfiltern zu 
installieren. Dazu sei es nötig, dass das Kraftfahrtbundesamt sofort 
einen "Schnelltest" zur Überprüfung aller zur Zulassung angemeldeten 
Filtersysteme entwickelt. Außerdem müsse die Wirksamkeit im Rahmen 
der periodischen Abgasuntersuchung (AU) aller Pkw geprüft werden, was
bisher nicht der Fall ist. "Wir brauchen jetzt einen glaubwürdigen 
Neustart der Rußfilter-Nachrüstung mit Systemen, die die zuständige 
Bundesbehörde auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert. Und wir 
brauchen ein aktives Eintreten der zuständigen Politiker für eine 
schnelle Reduktion der Feinstaubwerte in den hoch belasteten 
Ballungszentren", appellierte Resch an die Minister Gabriel und 
Tiefensee.
Das Umweltbundesamt, das die Untersuchungen eines schweizerischen 
Labors im Auftrag des Bundesumweltministeriums veranlasst hatte, 
hatte der DUH im Frühjahr 2007 mehrfach - auch schriftlich - die 
Einsicht in das entsprechende Gutachten zugesagt. Nach einer 
Intervention des Bundesumweltministeriums hatte das Amt die Zusage 
zurückgezogen, woraufhin die Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation beim Verwaltungsgericht Dessau (dem 
Sitz des Umweltbundesamts) eine "Untätigkeitsklage" gegen die 
Bundesregierung einreichte, der das Gericht heute stattgegeben hat.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030
258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171
5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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