Umweltminister Sander feiert eigenen Kotau vor der EU-Kommission als Sieg
Berlin (ots)
Nach der Niederlegung Vertragverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland erteilt sich der Kettensägenminister zu Unrecht Selbstabsolution - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: "grobe Irreführung der Öffentlichkeit"
Berlin, 05. Februar 2008: Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) hat auf die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen seiner Kettensägenaktion in der Elbtalaue erneut mit einer "groben Irreführung der Öffentlichkeit" reagiert. "Die Brüsseler Entscheidung ist alles andere als ein Freispruch für Sanders rechtswidriges Vorgehen im Biosphärenreservat Elbtalaue in der Vergangenheit ", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake zu der selbstgerechten Reaktion des niedersächsischen Umweltministers auf den Bescheid der Kommission.
In Wirklichkeit habe die EU-Kommission das Verfahren erst eingestellt, nachdem das Land Niedersachsen nach zweimaliger Aufforderung durch die EU endlich rechtsverbindlich zugesichert habe, sich in Zukunft an EU-Recht zu halten. Dies betreffe sowohl die Durchführung eines vorgeschrieben ordentlichen Prüfverfahrens als auch die Einhaltung des materiellen Naturschutzrechts. "Sander feiert seinen eigenen Kotau vor der Kommission wie einen Sieg", sagte Baake.
Die Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Abholzaktionen im Rahmen des Hochwasserschutzes seien entgegen der Darstellung Sanders keineswegs ausgeräumt. Baake erinnerte daran, dass Ergebnisse eines von Sander selbst beauftragten Gutachtens des Leichtweiß-Instituts für Wasserbau in Braunschweig (Prof. Dr. Andreas Dittrich), die diese Frage möglicherweise klären können, noch gar nicht vorliegen. Diese Expertise soll unter anderem prüfen, ob und welche Engstellen eventuell in Verbindung mit Auengehölzen bei Hochwasser punktuelle Abflusshindernisse bilden könnten. Die DUH gehe davon aus, dass das Braunschweiger Gutachten Sanders erneute Selbstabsolution erheblich relativieren werde.
DUH-Geschäftsführer Baake erinnerte daran, dass aufgrund der Intervention der Umweltorganisation bei der EU die Auwälder in der geschützten C-Zone des Biosphärenreservats in der Folgezeit von weiteren Sägeaktionen verschont blieben und voraussichtlich auch in diesem Jahr bleiben. DUH werde auch in Zukunft genau beobachten, ob das Land Niedersachsen die gegenüber der EU als Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung gemachten Zusicherungen einhalte.
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