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Teil 4 der DUH-Serie:Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter

Berlin (ots)

Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette
Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer gleichen Verweis
auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme des 
Betrugsfilterherstellers GAT - Zwei TV-Magazine, die Automagazine der
Sender SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über 
diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der 
DUH-Serie)
20. Juni 2008: Die Werkstattkette Pit-Stop lässt weiter alle 
Anfragen ihrer Kunden nach einem sofortigen Austausch von ihr 
eingebauter mangelhafter Dieselpartikelfilter an sich abperlen. 
Vergangene Woche hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den Fall 
eines Autohalters aus dem westfälischen Hamm dokumentiert. Leider 
kein Einzelfall, denn die Hinhalte-Strategie der Filialen wird aus 
der Pit-Stop-Zentrale in Heusenstamm gesteuert. Geschäftsführer Gerd 
Hartmann hat inzwischen erneut seine irrige Ansicht bekräftigt, dass 
die so genannte "Kulanzregelung" die Werkstätten nicht zum 
kostenlosen Tausch verfügbarer Filtersysteme anderer Hersteller 
verpflichte - und steht mit dieser Position mittlerweile sehr allein.
"Pit-Stop wird endgültig zur führenden Schmuddelwerkstattkette 
Deutschlands", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Heute dokumentiert die DUH den Fall eines Betroffenen in Frankfurt
am Main: Als im November 2007 nach der Aufdeckung des 
Betrugsfilterskandals durch die Deutsche Umwelthilfe die 
Betriebserlaubnisse von Dieselfiltern der Hersteller GAT, Tenneco und
Bosal erlöschen, wendet sich Herr Radler  an seine Pit-Stop 
Werkstatt. Er bittet darum, ihm zeitnah einen lieferbaren 
Ersatzfilter einzubauen, so wie es ihm rechtlich zustehe und wie es 
die seinerzeit verabredete Kulanzregelung der Bundesregierung mit dem
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe (ZDK) und dem 
Gesamtverband Autoteile Handel (GVA) vorsah.
Nach der Weigerung der Werkstatt, den Filter zu tauschen, wendet 
sich Herr Radler schriftlich an die Pit-Stop-Zentrale und verlangt 
erneut, den mangelhaften Tenneco-Filter gegen ein funktionstüchtiges 
Alternativsystem auszuwechseln. Außerdem gibt Radler in dem Schreiben
seiner Sorge Ausdruck, dass der beim Einbau von Betrugsfiltern 
nachgewiesene zu hohe Abgasgegendruck den Motor schädigen könne.
Im Januar 2008 erhält er das standardisierte Antwortschreiben aus 
Heusenstamm. Darin wird ihm erstens unterstellt, er habe seinen 
Filter ausschließlich einbauen lassen, um eine günstige 
Feinstaubplakette zu erhalten und in den Genuss der "staatlichen und 
steuerlichen Vergünstigungen" zu kommen. Tatsächlich hat sich die 
Familie Radler bereits beim Kauf ihres VW Touran Diesel im September 
2005 gewundert, dass ein solches Fahrzeug trotz der lange bekannten 
Feinstaubproblematik immer noch ohne Partikelfilter verkauft wurde. 
Um hier ihren Beitrag zur Entlastung zu leisten, entschloss sich die 
Familie Radler im August 2007 zum Einbau eines Partikelfilters. 
Zweitens ärgert sich Radler, dass Pit-Stop in der Antwort mit keinem 
Wort auf die von ihm befürchtete Motorschädigung durch zu hohen 
Abgasgegendruck eingeht.  Aber reine Provokation empfindet er einen 
Satz im Antwortschreiben, wonach "die Firmen Tenneco/Walker 
Ersatzfilter produzieren werden, die zeitnah im Jahr 2008 ohne Kosten
für die Kunden in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden können."
Denn weder dieser Satz noch sonst einer in dem Pit-Stop-Brief enthält
irgendeine verbindliche Zusage auf einen kostenfreien Filtertausch. 
Er wisse immer noch nicht, "wer Ende den Filter einbaut und wer die 
Kosten trägt", sagt Radler.
Auch ein vom ADAC für betroffene Autohalter bereitgestelltes 
Musterformular half Herrn  Radler nicht, denn Pit-Stop verweigert die
Unterschrift und damit die Zusicherung, den Mangelfilter bis 
spätestens 1. September 2008 auszutauschen.
Ende Mai erreichte Herrn Radler das an alle betroffenen Autohalter
verschickte Schreiben des Kraftfahrtbundesamts. Radler gerät erst 
recht in Wallung, weil das Schreiben den Betroffenen, die die Misere 
nicht zu verantworten haben, den Schwarzen Peter zuschiebe. Anders 
sei der Hinweis nicht zu verstehen, wonach sich "bei einer zu 
geringen Beteiligung an der Umtauschaktion" die Bundesregierung 
vorbehalte, "die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum 
Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf 
den Prüfstand zu stellen." Radler sagt: "Ich will seit Monaten 
tauschen, aber ich kann es nicht".
Herr Radler sagt von sich, er sei grundsätzlich Freund einer 
gütlichen Einigung. Gegen Pit-Stop will er nun jedoch anwaltliche 
Hilfe in Anspruch nehmen: Aus Sorge um das Auslaufen der 
Gewährleistungsfrist, aber auch aus Prinzip: Er will sein Recht gegen
ein Unternehmen, das versuche, seine schuldlos geprellten Kunden an 
der Nase herumführen.
Nachtrag: Soeben wurde der DUH der Fall eines Hochschulprofessors 
aus Trier bekannt. Die zuständige Pit-Stop-Filiale baute den 
entsprechenden Mangelfilter zurück, nachdem der Professor einen 
Anwalt eingeschaltet hatte. Sämtliche Kosten wurden erstattet. Einen 
neuen und funktionstüchtigen Filter hat er anschließend in einer 
anderen Werkstatt einbauen lassen. Der Fall zeigt: Wenn betroffene 
Autohalter bereit sind, ihr Recht konsequent einzufordern, erhalten 
sie es.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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