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Betrugsfilterskandal: Die Odyssee der Betroffenen

Berlin (ots)

Die Folgen der gescheiterten Kulanzregelung:
Betrugspartikelfilter vor Gericht - wie sich die Weigerung von 
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee konkret auswirkt, die 
Zulassung mangelhafter Dieselfilter rückwirkend zu kassieren - 
Deutsche Umwelthilfe berichtet über Betroffene der 
Betrugsfiltermi¬sere und appelliert an Tiefensee, das 
"Staatsversagen" zu beenden - Das dem Verkehrsminister Tiefensee 
unterstellte Kraftfahrtbundesamt versagt Betroffenen Hilfestellung 
vor Gericht.
Berlin, 26. November 2008: Die Weigerung von 
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), die Zulassung 
betrügerischer Dieselpartikelfilter rückwirkend zurückzunehmen, macht
es für die 40.000 Betroffenen praktisch unmöglich, ihre mangelhaften 
Filter gegen funktionstüchtige zu tauschen, ohne auf hohen Kosten 
sitzen zu bleiben. Die von den Ministern Gabriel und Tiefensee vor 
genau einem Jahr beschlossene "Kulanzregelung" wird zwischenzeitlich 
von den Herstellern und Verbauern der unwirksamen Systeme gegen die 
von ihnen betrogenen Autohalter eingesetzt. Kunstvoll nutzen dabei 
die Werkstattketten PitStop und A.T.U. die Strategie der 
unterlassenen Hilfestellung der Bundesregierung und sperren sich 
erneut gegen den kostenlosen Filtertausch selbst in den Fällen, bei 
denen sie zuvor tausende von "Gutscheinen" ausgegeben haben. Unter 
Hinweis auf den Fortbestand der steuerlichen Förderung und 
Feinstaubplaketten bestreiten Filterverkäufer kühl die 
Funktionsuntüchtigkeit der Systeme des Betrugsfilterherstellers GAT -
und finden Gehör bei den Richtern.
Einen von vielen hundert der DUH vorliegenden Fallbeispiele: Am 
31. Mai 2007 erwarb der Halter eines Mercedes E 320 CDI bei einem 
Händler für über 1000 Euro einen GAT-Filter, den er bei einer 
Werkstatt an seinem Wohnort im hessischen Dillenburg montieren ließ. 
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der eingebaute Filter zu den 
nicht ordnungsgemäß funktionierenden Partikelfiltersystemen gehört, 
verlangte der Betroffene zunächst die Behebung des Mangels. Da die 
Firma GAT immer wieder öffentlich ankündigte, alsbald 
funktionstüchtige Ersatzfilter kostenlos bereitzustellen, ließ sich 
der Betroffene zunächst vertrösten. Erst als dieses Versprechen nicht
eingehalten wurde, verlangte er im Juni 2008 bei dem Händler die 
Rückabwicklung  des Kaufvertrags. Der Händler lehnte ab, woraufhin 
der betroffene Autohalter selbst den Austausch gegen einen 
funktionstüchtigen Filter der Firma Twintec vornehmen ließ. Insgesamt
entstanden ihm Kosten von fast 1.600 Euro, deren Rückerstattung er 
nun mit einer Klage beim Amtsgericht Dillenburg gegen den Lieferanten
des GAT-Betrugsfilters erwirken will.
Die Rechtsvertreter des beklagten Händlers erklärten daraufhin 
gegenüber dem Gericht kühl, der verkaufte Filter verfüge nach wie vor
über eine allgemeine Betriebserlaubnis, "sämtliche steuerliche 
Vorteile" seien dem Kläger zugeflossen und im Übrigen sei die 
"Behauptung des Klägers, der Filter würde nicht funktionieren, durch 
nichts belegt, schon gleich gar nicht bewiesen". Der zunächst 
eingebaute GAT-Filter sei also "nicht mangelhaft" gewesen, folglich 
die Klage zurückzuweisen. Der Versuch einer gütlichen Einigung vor 
Gericht scheiterte. In der anschließenden Gerichtsverhandlung 
erklärte die Richterin, da die Aufhebung der Zulassung des 
eingebauten GAT-Filters nicht rückwirkend gelte, müsse der betroffene
Autohalter die "Mangelhaftigkeit des streitgegenständlichen 
Rußpartikelfilters" beweisen.
Ein solcher Nachweis ist im konkreten Fall schon deshalb nicht 
mehr zu führen, weil der Betrugsfilter inzwischen ausgebaut ist. Aber
auch in anderen Fällen sind betroffene Autohalter nicht in der Lage, 
diesen Nachweis zu führen, weil ein gerichtsverwertbarer 
Funktionstest die Kosten für den Filter bei weitem übersteigen würde.
Da bisher die Bundesregierung sich weigert, die amtlichen Zulassungen
für die unwirksamen und auf der Basis gefälschter Prüfergebnisse 
genehmigten Filter zurückzunehmen, müssen die betroffenen Autohalter 
in jedem Einzelfall vor Gericht die Mängel beweisen. Dabei hilft es 
nicht, dass Nachmessungen des KBA sowie des ADAC ergeben haben, dass 
die Filtersysteme der Firmen GAT-Katalysatoren, Bosal und 
Tenneco/Walker die gesetzlich geforderten Filterleistungen nicht 
erbringen.
Die Anwältin des Klägers hat im Übrigen das dem 
Bundesverkehrsministerium unterstellte Kraftfahrtbundesamt (KBA) 
mehrfach schriftlich gebeten, ihr die zwischenzeitlich im Herbst 2007
erfolgte Löschung der Zulassung des betroffenen GAT-Filters offiziell
zu bestätigen. Das KBA verweigert diese Auskunft bis heute. Die 
Information des Betroffenen über die Löschung der Zulassung des 
entsprechenden Filtersystems erfolgte bisher nur über den ADAC.
"Die DUH erreichen täglich neue Horrormeldungen über vergebliche 
Versuche geprellter Autohalter, die von der Bundesregierung vor einem
Jahr verkündete so genannte Kulanzregelung in der Praxis umzusetzen. 
Zwischenzeitlich ist der Filteraustausch zum Erliegen gekommen, 
ermutigt vom rechtswidrigen Verhalten des Verkehrsministers 
verweigern GAT und Einbauwerkstätten die Umsetzung der 
Kulanzregelung", sagte DUH-Bundesgeschäfts¬führer Jürgen Resch. Die 
Weigerung des dem Verkehrsminister Tiefensee unterstellten KBA, den 
betroffenen Autohaltern in ihrem Kampf um ihr Recht wenigstens von 
Amts wegen zu bestätigen, dass das jeweilige Filtermodell wegen 
erwiesener Mängel nicht mehr über eine Lizenz verfügt, sei "dabei nur
der Gipfel der Ignoranz. Tiefensee versucht den Skandal auch seines 
Hauses zu Lasten der Betroffenen auszusitzen".
Resch appellierte an den Verkehrsminister, der sich entgegen einer
Aussage seiner eigenen Pressesprecherin in der Bundespressekonferenz 
am vergangenen Montag weiter weigert, die Zulassungen für 
Betrugsfilter nachträglich zu entziehen: "Machen Sie diesem 
andauernden Staatsversagen endlich ein Ende.  Entziehen Sie den 
Betrugsfiltern mit Wirkung für die Vergangenheit die 
Betriebserlaubnis und lassen Sie nicht länger 40.000 betrogene 
Autofahrer im Stich".

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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