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München missachtet EU-Urteil zur Feinstaubbelastung

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe fordert Ausdehnung der
Umweltzone auf die Landshuter Allee - Weiterhin zu hohe 
Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee - Grenzwerte für 
Schadstoffbelastung durch Dieselruß und verkehrsbedingten Feinstaub 
mehrfach überschritten - Stadt München missachtet Urteil des 
Europäischen Gerichtshofs - Stadt und Behörden unterlassen 
Gesundheitsschutz der Bevölkerung
Die Landshuter Allee in München ist auch in diesem Jahr eine der 
am stärksten mit Feinstaub belasteten Straßen Deutschlands. Der 
zulässige Grenzwert für Dieselruß und andere verkehrsbedingte 
Feinpartikel wurde nach den vom Umweltbundesamt veröffentlichten 
Messungen an mehr als 35 Tagen überschritten. Damit hätte die Stadt 
München laut EU-Recht längst einschreiten müssen und kurzfristige 
Maßnahmen zur Schadstoffminderung beschließen und umsetzen müssen. 
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert daher von der Stadt 
München die kurzfristige Ausdehnung der Umweltzone auf die Landshuter
Alle und unterstützt einen Anwohner der Landshuter Allee, der 
Oberbürgermeister Christian Ude in einem heute versendeten Brief 
hierzu formal auffordert. Bisher endet die Umweltzone unmittelbar vor
der Landshuter Allee, die Teil des Mittleren Rings in München ist. In
einem weiteren Schreiben an die Regierung von Oberbayern wird 
beantragt, den Luftreinhalteplan der Stadt entsprechend zu ändern. 
Sollte der Luftreinehalteplan nicht geändert werden, fordert die DUH 
die zeitliche Sperrung der Landshuter Allee für den Straßenverkehr. 
"Ein Anwohner der Landshuter Allee hat beim Europäischen Gerichtshof 
das Recht auf saubere Luft erwirkt, allein die Stadt München schert 
sich nicht darum", sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. 
Resch nannte das Verhalten der Münchner Politik und Behörden 
"unverantwortlich" und erinnerte daran, dass laut 
Weltgesundheitsorganisation bis zu 70.000 vorzeitige Todesfälle 
allein in Deutschland durch Feinstaub verursacht werden. Resch 
forderte die Stadt daher ebenfalls auf, "offensiver als bisher für 
die Nachrüstung mit Dieselfiltern" zu werben. Bis Ende des Jahres 
bekommen Halter von Dieselfahrzeugen 330 Euro vom Staat als Förderung
bar erstattet.
"Die Stadt München verstößt gegen ein Urteil des Europäischen 
Gerichthofs. Das Gericht hat entschieden, dass die Städte alle 
zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um so schnell wie möglich 
wieder zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Es ist 
unerträglich, wenn die Landshuter Allee über ein Jahr nach der 
Urteilsverkündung immer noch nicht zur Umweltzone Münchens zählt. 
Ebenso unverständlich ist es, dass die in der Innenstadt Münchens 
geltende Umweltzone deutlich zurückhaltender mit Fahrverboten umgeht 
als die weniger von Schadstoffen betroffenen Städte Hannover und 
Berlin", sagte Dr. Remo Klinger, DUH-Prozessbevollmächtigter und 
Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Klinger hatte 
2008 das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für einen 
Münchner Bürger geführt und vertritt nun einen weiteren Anwohner der 
Landshuter Allee. Sollte die Stadt München und/oder die Regierung von
Oberbayern nicht auf die Anträge eingehen, kündigte Klinger Klage an.
Er setzte den Behörden eine Frist von sechs Wochen zur Bearbeitung 
der Anträge.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 01713649170, resch@duh.de

Dr. Remo Kinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße
15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, klinger@geulen.com

Ulrike Fokken , Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030-24 00 867-86,
Mobil: 0151 - 55 01 70 09, fokken@duh.de

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