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NRW-Umweltminister Uhlenberg soll E.on-Kohlekraftwerk Datteln stoppen

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe verlangt nach OVG-Urteil
Aufhebung der sofortigen Vollziehung - Kein öffentliches Interesse 
zum Weiterbau auf Grundlage eines rechtswidrigen Bebauungsplanes - 
Milliardenschwere Fehlinvestition vermeiden - Urteil beweist, dass 
regionaler Widerstand gegen Klimakiller-Kraftwerke auch noch nach 
Baubeginn erfolgreich sein kann
Nach dem wegweisenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) 
Münster zum Eon-Kohlekraftwerk Datteln ist ein sofortiger Baustopp 
des im Rohbau bereits fertig gestellten Großprojekts unausweichlich. 
Darauf hat der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. 
(DUH), Rainer Baake, hingewiesen. Baake forderte den verantwortlichen
Düsseldorfer Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) auf, seine 
nachgeordnete Genehmigungsbehörde umgehend zur Aufhebung der 
sofortigen Vollziehung des offensichtlich rechtswidrigen 
Kraftwerkneubaus zu veranlassen. "Es kann nicht sein, dass auf der 
Baustelle weiter Millionen vergraben und Fakten geschaffen werden, 
obwohl nach dem Urteil des höchsten nordrhein-westfälischen 
Verwaltungsgerichts klar ist, dass die Bauarbeiten ohne tragfähige 
Rechtsgrundlage begonnen wurden", erklärte Baake.
Seit dem OVG-Urteil vom vergangenen Donnerstag handele es sich bei
der Errichtung des europaweit größten Kohle-Monoblocks, der nach 
seiner Fertigstellung die Atmosphäre mit jährlich 6,5 Millionen 
Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belasten würde, "faktisch um 
einen Schwarzbau". An der sofortigen Vollziehung des 
Kraftwerkprojekts gebe es mithin keinerlei öffentliches Interesse. 
Das sei aber Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen 
Vollziehung zum Bau des Kraftwerks gewesen, obwohl noch Klagen von 
Anwohnern vor dem OVG Münster gegen die entsprechenden Genehmigungen 
anhängig seien.
Baake wertete das OVG-Urteil als "Riesenschlappe für die 
Kohlelobby, die glaubt, Strom in diesem Land im Jahr 2050 noch 
genauso produzieren zu können wie 1970". Die Aufhebung der sofortigen
Vollziehung sei auch die einzige Möglichkeit, Eon vor 
milliardenschweren Fehlinvestitionen zu bewahren und den durch den 
vorzeitigen Baubeginn bereits entstandenen Schaden insgesamt zu 
begrenzen. Für die regionalen Widerstandsgruppen, die sich an allen 
Standorten von geplanten oder bereits im Bau befindlichen 
Kohlekraftwerken gebildet haben, sei das Münsteraner Urteil ein 
Mutmacher: "Erstmals ist klar, dass Bürgerinitiativen auch dann noch 
eine Chance zur erfolgreichen Intervention haben, wenn ein 
Kohlekraftwerk schon im Bau ist."
Nach Überzeugung der DUH verhindert der geplante Bau einer neuen 
Generation von Kohlekraftwerken in Deutschland massiv den Übergang in
ein klimaschonendes Energiesystem auf Basis von Energieeffizienz und 
Erneuerbaren Energien. Ebenso würde die von den Atomkonzernen und 
ihren Anhängern in der Politik betriebene Laufzeitverlängerung von 
Atomkraftwerken wirken. Statt unflexibler Großkraftwerke seien zum 
Ausgleich des naturgemäß unstet anfallenden Ökostroms aus Wind und 
Sonne schnell regelbare Kraftwerke auf Basis von Erd- und Biogas und 
Ausbau und Entwicklung von Stromspeichern notwendig.
Das OVG Münster hatte am vergangenen Donnerstag den Bebauungsplan 
der Stadt Datteln, auf dessen Grundlage der 
immissionsschutzrechtliche Vorbescheid für das 
Eon-Steinkohlekraftwerk erteilt worden waren, für unwirksam erklärt. 
Die Planung am vorgesehenen Kraftwerkstandort verstoße gegen Ziele 
der Landesplanung. Außerdem habe die Stadt das Gefährdungspotenzial 
des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung im Fall eines Unfalls 
nicht ausreichend berücksichtigt. Auch Natur- und Landschaftsschutz 
sei nicht ausreichend Rechnung getragen worden.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55 01 69 43, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-21, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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