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Schutz der biologischen Vielfalt: Deutsche Umwelthilfe stellt Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vor

Berlin (ots)

Die DUH fordert einen Biodiversitätscheck für neue
Gesetze und alle staatlichen Vorhaben - Biodiversität als 
Querschnittsaufgabe der Ministerien - Bundesregierung verpasst 
Umsetzung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategie und verfehlt 
selbst gestecktes Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen - 
DUH-Geschäftsführer Baake mahnt künftige Bundesregierung, ihre 
Verantwortung als Verhandlungsführerin der UN-Konvention über 
Biologische Vielfalt auch in Deutschland wahrzunehmen
Zu einer konsequenten Umsetzung der Nationalen
Biodiversitätsstrategie hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die 
Bundesregierung aufgefordert. Für die praktische Ausgestaltung hat 
die DUH heute 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vorgestellt. 
Mit dem Vorschlag sollen die Ziele der von der Bundesregierung im 
November 2007 beschlossenen Strategie zum Schutz der biologischen 
Vielfalt umgesetzt werden. Alle 15 Eckpunkte fallen in die Hoheit des
Bundes. "Nachdem die Bundesregierung sich für ihre 
Biodiversitätsstrategie als Gastgeber der 9. UN-Konferenz zur 
Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) im Mai 2008 in Bonn 
hat feiern lassen, ist das Papier in der Schublade verschwunden und 
wird von vielen Ressorts der Bundesregierung ignoriert. Das Ziel, den
Artenschwund in Deutschland bis 2010 zu stoppen, wird mit Sicherheit 
verfehlt," sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen 
Umwelthilfe e.V. "Wir wollen die wichtigsten Schritte aufzeigen, um 
den dramatischen Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere 
und Pflanzen aufzuhalten."
Die DUH schlägt einen "Biodiversitätscheck" für alle Vorhaben des 
Bundes vor. "Biodiversität muss zur Querschnittsaufgabe aller 
Ministerien der Bundesregierung werden, die den Bundesumweltminister 
seit dem Kabinettbeschluss vor fast zwei Jahren mit der Umsetzung der
Strategie allein gelassen und teilweise gegen diese gearbeitet 
haben", sagte Baake. Gesetze und andere staatliche Vorhaben sollen 
auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen der Nationalen 
Biodiversitätsstrategie und ihre Auswirkungen auf die biologische 
Vielfalt geprüft werden. Damit werde verhindert, dass zum Beispiel 
der von der Bundesregierung als besonders schutzwürdig eingestufte 
Fischotter in seinem Lebensraum durch Wasser- und Straßenbaumaßnahmen
in der Verantwortung des Verkehrsministeriums ständig bedroht wird. 
Zwar schreibt das Umweltministerium im "Bericht der Bundesregierung 
zur Lage der Natur" vom Februar 2009: "Zur Erhaltung und Verbesserung
der Lebensbedingungen von Wildkatzen und Fischottern sind 
insbesondere die Aufrechterhaltung und der Ausbau des Biotopverbundes
erforderlich." Die Praxis sehe jedoch gerade an den Flussläufen ganz 
anders aus. Das Verkehrsministerium plant weiterhin u. a., die 
Auwälder entlang von Elbe oder Donau für den Ausbau des natürlichen 
Flusslaufs zu opfern.
In den Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz fordert die DUH, 
dass der Bund auf der Grundlage seiner neuen Verfassungskompetenz 
einen bundesweiten verbindlichen Biotopverbund plant, der natürliche 
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten wie Nationalparks oder 
Biosphärenreservaten vernetzt. Seit dem Elbehochwasser von 2002 
erstellte, aber wieder in den Schubladen verschwundene Pläne für 
Rückverlegungen von Deichen entlang von Bundeswasserstraßen müssten 
endlich umgesetzt werden. "Auwälder und Feuchtwiesen sind für den 
Artenschutz unverzichtbar, bilden einen natürlichen Schutz vor 
Hochwasser und sind eines der wirksamsten natürlichen Mittel für den 
Klimaschutz", sagte Ulrich Stöcker, Leiter des Bereichs Naturschutz 
bei der DUH.
"Mit den 15 Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz könne ein 
verbindlicher rechtlicher Rahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung 
der biologischen Vielfalt in Deutschland geschaffen werden", sagte 
Stöcker. Die DUH schlägt ein sogenanntes Artikelgesetz vor, mit dem 
mehrere Fachgesetze vom Bundeswaldgesetz bis zur 
Bundesverkehrswegeplanung geändert und ergänzt werden, und z.B. die 
Anforderungen an Nationalparke oder die Unterstützung der natürlichen
Rückkehr von einst ausgerotteten Arten wie dem Wolf geregelt werden. 
Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen fallen alle in die 
Kompetenz des Bundes und bedürfen nicht der Zustimmung des 
Bundesrats.
Die DUH fordert die in die Bundesregierung strebenden Parteien 
auf, Deutschlands Verpflichtungen sowohl in den laufenden 
UN-Verhandlungen zur biologischen Vielfalt als auch im eigenen Land 
ernst zu nehmen. Deutschland führt seit der 
UN-Biodiversitätskonferenz 2008 in Bonn den Vorsitz der 
internationalen Verhandlungen zur Biodiversität. "Wer nicht vor der 
eigenen Haustür konsequent handelt, läuft Gefahr, sich gerade im Jahr
der Biodiversität 2010 auf internationalem Parkett unglaubwürdig zu 
machen", sagte Baake.
Die DUH-Eckpunkte für eine Biodiversitätsgesetz finden Sie auf
http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Eckpunkte_Biodiversitaetsgesetz.p
df

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15,
0151 55016943, baake@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-81,
0160 8950556, stoecker@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,
0151 55017009, fokken@duh.de

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