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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

Berlin (ots)

NRW-Ministerpräsident Rüttgers muss CO2-Emissionen
seines Dienstwagens veröffentlichen, urteilt das Verwaltungsgericht 
Düsseldorf - das Urteil bestätigt den Anspruch gegenüber 
Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten - 
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch gibt sich zuversichtlich: 
"Ministerpräsidenten und Landesminister werden zukünftig 
klimaverträglichere Dienstwagen anschaffen"
Einen klaren Sieg für die Informationsrechte der Bürger hat die 
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
errungen. Das Gericht hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) 
verurteilt, Höchstgeschwindigkeit, CO2-Emissionen, den Modellnamen 
und den Namen des Fahrzeugtyps seines - bezogen auf den 
Kohlendioxidausstoß - emissionsstärksten Dienstwagens mitzuteilen.
Das Urteil basiert auf dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem 
Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Da der Anspruch nach dem IFG NRW nur von natürlichen Personen und 
nicht unmittelbar von Verbänden geltend gemacht werden kann, trat der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als Kläger auf. "Das 
Gericht bestätigt den Rechtsanspruch auf Mitteilung umweltrelevanter 
Daten und zwar bundesweit", sagte Jürgen Resch. "Mit diesem Urteil 
wird Klimaschutz transparent, denn nun können sich weder die 
Bundesminister noch die Ministerpräsidenten und Minister in den 
Ländern davor drücken, den Spritverbrauch und den CO2-Ausstoß ihrer 
Dienstkarossen zu veröffentlichen. Wir sind gespannt", so Resch 
weiter, "ob Jürgen Rüttgers Einsicht zeige und nun die Daten bekannt 
gebe oder ob er in die Berufung gehe und als Klima-Betonkopf mit 
einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden 
Landtagswahlkampf brettern werde".
Die DUH hatte im August 2008 gegen die fortwährende Missachtung 
des UIG und des IFG NRW durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers 
vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Zuvor hatte die 
DUH mehrfach um die Herausgabe der Informationen der aktuellen 
Dienstwagen von Rüttgers gebeten. Die Staatskanzlei in Düsseldorf 
lehnte dies jedoch rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen 
phanta¬sievoll in der Begründung ihrer Verweigerung. Wiederholt 
teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit "bedeutsamer 
Schutzgüter" - gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers - nicht
erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des 
benutzten Fahrzeugtyps und der Fahrzeugmodelle könne nicht erfolgen, 
da die Bekanntgabe "die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die 
Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte".
Die Ministerpräsidenten der zwölf anderen Bundesländer, die die 
Daten über Dienstwagen ebenfalls zurückhalten, können sich jetzt auf 
die Herausgabe der umweltrelevanten Informationen einstellen. "Das 
Schweigen der Länder ist klar rechtswidrig", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch und kündigte eine erneute Umfrage an.
"Wir werden die Politiker solange mit ihrem klimaschädigenden 
Verhalten vorführen, bis sie nicht mehr mit ihren seitens der 
Autoindustrie hoch subventionierten Klimakiller-Werbefahrzeugen durch
die Tagesschau fahren", sagte Resch. Minister und andere hochrangige 
Politiker hätten nun mal eine Vorbildfunktion und die könnten sie nur
dann ausfüllen, wenn sie spritsparende und klimafreundliche Autos als
Dienstwagen nutzten.
"Die Informationsfreiheit ist mittlerweile ein Bürgerrecht. Dieses
kann nur aus sehr schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Das 
Verfahren gegen Herrn Rüttgers hat gezeigt, das vorgeschobene Gründe 
dazu nicht taugen", sagte Dr. Remo Klinger von der Berliner Kanzlei 
Geulen & Klinger, die die Klage für die DUH geführt hat. Das Urteil 
des VG Düsseldorf (Az 26 K 5707/08 - nicht rechtskräftig) lässt sich 
laut Klinger auf alle Bundesminister übertragen, da hier das 
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt. Im Hinblick auf das 
Treibhausgas CO2 gilt es auch für alle Landespolitiker, da diese 
Information unter das jeweilige Umweltinformationsgesetz des Landes 
fällt.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728-0, klinger@geulen.com

Ulrike Fokken, Deutsche Umwelthilfe e.V., Politik & Presse,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400 867 86,
Mobil: 0151 55017009, fokken@duh.de

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