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Entsorgung von Bauschaumdosen - Baumärkte informieren immer noch unzureichend

Berlin (ots)

Baumärkte informieren Kunden unzureichend über die
Rückgabe der schadstoffhaltigen PUR-Schaumdosen und verstoßen daher 
gegen die gesetzliche Informationspflicht - Deutsche Umwelthilfe 
bietet Hinweisschilder und Flyer zur kostenlosen Nutzung an - Anzeige
wiederholter Verstöße gegen die Informationspflicht bei 
Vollzugsbehörden
Die gute Nachricht zuerst. Deutlich mehr Baumärkte als noch vor 
einem Jahr klären ihre Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von 
leeren PUR-Schaumdosen auf. Leider sind die Hinweisschilder jedoch 
meistens schlecht lesbar, hängen an versteckten Stellen oder sind in 
zu kleiner Schrift gedruckt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) 
bietet den Betreibern von Baumärkten daher kostenlose Druckvorlagen 
für Hinweisschilder an. Leere PUR-Schaumdosen enthalten umwelt- und 
vor allem gesundheitsschädliche Reststoffe.
Genutzte und leere PUR-Schaumdosen dürfen daher nicht in den 
Hausmüll oder Bauschuttcontainer, sondern müssen als Sondermüll 
entsorgt werden. Laut Gesetz müssen Baumärkte ihre Kunden über die 
entsprechenden Rückgabemöglichkeiten informieren. "Wir wollen auch 
noch die letzten 20 Prozent der Baumärkte erreichen, die ihren 
gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten eindeutig nicht 
nachkommen" sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es ist 
nicht hinnehmbar, dass hunderte von Baumärkten sich immer noch nicht 
um bestehende Umweltauflagen scheren." Baumärkte, welche zum 
wiederholten Male gesetzliche Informationspflichten ignorierten, 
wurden konsequent bei den vollziehenden Behörden gemeldet, welche die
offensichtlichen Verstöße gegen die Verpackungsverordnung nun ahnden.
Die DUH hat aktuell erneut bundesweite Testbesuche in Baumärkten 
durchgeführt. Nach den Testbesuchen 2008 und im Frühsommer 2009 
konnten die Tester erfreulicherweise feststellen, dass mittlerweile 
rund drei Viertel der Baumärkte über Rückgabe- und 
Entsorgungsmöglichkeiten von Montageschaumdosen informieren. Das ist 
eine Steigerung um 20 Prozentpunkte, aber eine flächendeckende und 
vor allem verbraucherfreundliche Information ist notwendig.
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere
PUR-Schaum¬dosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort 
unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der 
Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst 
zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich 
erkennbaren und lesbaren" Schildern über die Rückgabemöglichkeiten zu
informieren. Völlig unzureichend ist deshalb die Praxis in rund einem
Viertel der besuchten Baumärkte. Sie haben zwar Hinweise zu 
PUR-Schaumdosen an einem Regal angebracht, verkaufen diese aber in 
mehreren Regalen und auf Paletten zwischen den Regalreihen. "Eine 
Rechtsvorschrift macht nur dann Sinn, wenn sie auch sinnvoll und 
konsequent umgesetzt wird - alles andere schützt wie in diesem Fall 
weder den Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Stoffen noch die 
Umwelt vor den Restchemikalien", sagte Maria Elander, Leiterin des 
Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Neben der tatsächlichen Anbringung der Hinweisschilder zu 
PUR-Schaumdosen, ist für den Verbraucher der Informationsgehalt und 
die Verständlichkeit entscheidend. Viele der getesteten Baumärkte 
können beides noch deutlich verbessern, auch wenn sie formal den 
Vorschriften der Verpackungsverordnung nachkommen. So variiert die 
Qualität der Hinweisschilder nach wie vor von vorbildlich über 
mangelhaft bis unzumutbar. Nach den Ergebnissen der neuesten 
DUH-Testbesuche informiert fast jeder zweite Baumarkt seine Kunden 
mangelhaft oder unzureichend über die Rückgabemöglichkeiten von 
restentleerten Montageschaumdosen: Die Schilder sind schlecht 
angebracht, hängen wenige Zentimeter über dem Boden oder mehrere 
Meter über dem Verkaufsregal, so dass die Bemühungen zur Information 
ad absurdum geführt werden. Lose Informationsblätter, die achtlos auf
oder neben Paletten liegen, sind ebenso inakzeptabel, wie ein kleiner
Hinweis inmitten eines absatzlosen seitenlangen Textes. "Wenn 
Verbraucher die Hinweisschilder nicht wahrnehmen oder lesen können, 
dann ist die rein formal erfüllte Bereitstellung von Informationen 
vergeblich. Viele Baumärkte müssen ihre Kommunikationsanstrengungen 
noch verbessern, um den Kunden wirklich zu erreichen - und das 
gelingt oft schon mit einfachen Veränderungen, wie zum Beispiel einem
Schild auf Augenhöhe", sagte Resch.
Die Deutsche Umwelthilfe bietet deshalb kostenlos neue Vorlagen 
für Informationsmaterialien über die  Rückgabe- und 
Entsorgungsmöglichkeiten von restentleerten Bauschaumdosen an. Die 
von der DUH entworfenen Hinweisschilder in den Größen DIN A4 und DIN 
A3 eignen sich ideal für die im Handel gängigen Regalstopper. Für 
Regalschienen und Preisleisten bietet die DUH Vorlagen in den Größen 
80x50 mm und 100x35 mm an. Die Materialien stehen in 
unterschiedlichen Versionen auf der Homepage der Deutschen 
Umwelthilfe www.duh.de/pu-schaum.html kostenlos zur freien Verfügung.
Hintergrund
Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von 
Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen 
Montageschaum ein. Ausgehärteter PUR-Schaum verhält sich 
umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt 
dar. Die benutzten PUR-Schaumdosen beinhalten jedoch auch nach dem 
Gebrauch noch umwelt- und gesundheitsschädigende Reststoffe. Sie 
fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders 
überwachungsbedürftigen Abfälle" und sind Sondermüll. PUR-Schaumdosen
dürfen nicht in den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder im 
Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber Sack) entsorgt werden, sondern 
müssen bei kommunalen Sammelstellen oder Schadstoffmobilen abgegeben 
werden.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Maria Elander, Leiterin Bereich Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, 0160 5337376, Fax: 030 2400867-19, fischer@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de

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