Entsorgung von Bauschaumdosen - Baumärkte informieren immer noch unzureichend
Berlin (ots)
Baumärkte informieren Kunden unzureichend über die Rückgabe der schadstoffhaltigen PUR-Schaumdosen und verstoßen daher gegen die gesetzliche Informationspflicht - Deutsche Umwelthilfe bietet Hinweisschilder und Flyer zur kostenlosen Nutzung an - Anzeige wiederholter Verstöße gegen die Informationspflicht bei Vollzugsbehörden
Die gute Nachricht zuerst. Deutlich mehr Baumärkte als noch vor einem Jahr klären ihre Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von leeren PUR-Schaumdosen auf. Leider sind die Hinweisschilder jedoch meistens schlecht lesbar, hängen an versteckten Stellen oder sind in zu kleiner Schrift gedruckt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bietet den Betreibern von Baumärkten daher kostenlose Druckvorlagen für Hinweisschilder an. Leere PUR-Schaumdosen enthalten umwelt- und vor allem gesundheitsschädliche Reststoffe.
Genutzte und leere PUR-Schaumdosen dürfen daher nicht in den Hausmüll oder Bauschuttcontainer, sondern müssen als Sondermüll entsorgt werden. Laut Gesetz müssen Baumärkte ihre Kunden über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten informieren. "Wir wollen auch noch die letzten 20 Prozent der Baumärkte erreichen, die ihren gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten eindeutig nicht nachkommen" sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es ist nicht hinnehmbar, dass hunderte von Baumärkten sich immer noch nicht um bestehende Umweltauflagen scheren." Baumärkte, welche zum wiederholten Male gesetzliche Informationspflichten ignorierten, wurden konsequent bei den vollziehenden Behörden gemeldet, welche die offensichtlichen Verstöße gegen die Verpackungsverordnung nun ahnden.
Die DUH hat aktuell erneut bundesweite Testbesuche in Baumärkten durchgeführt. Nach den Testbesuchen 2008 und im Frühsommer 2009 konnten die Tester erfreulicherweise feststellen, dass mittlerweile rund drei Viertel der Baumärkte über Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten von Montageschaumdosen informieren. Das ist eine Steigerung um 20 Prozentpunkte, aber eine flächendeckende und vor allem verbraucherfreundliche Information ist notwendig.
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere PUR-Schaum¬dosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich erkennbaren und lesbaren" Schildern über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Völlig unzureichend ist deshalb die Praxis in rund einem Viertel der besuchten Baumärkte. Sie haben zwar Hinweise zu PUR-Schaumdosen an einem Regal angebracht, verkaufen diese aber in mehreren Regalen und auf Paletten zwischen den Regalreihen. "Eine Rechtsvorschrift macht nur dann Sinn, wenn sie auch sinnvoll und konsequent umgesetzt wird - alles andere schützt wie in diesem Fall weder den Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Stoffen noch die Umwelt vor den Restchemikalien", sagte Maria Elander, Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Neben der tatsächlichen Anbringung der Hinweisschilder zu PUR-Schaumdosen, ist für den Verbraucher der Informationsgehalt und die Verständlichkeit entscheidend. Viele der getesteten Baumärkte können beides noch deutlich verbessern, auch wenn sie formal den Vorschriften der Verpackungsverordnung nachkommen. So variiert die Qualität der Hinweisschilder nach wie vor von vorbildlich über mangelhaft bis unzumutbar. Nach den Ergebnissen der neuesten DUH-Testbesuche informiert fast jeder zweite Baumarkt seine Kunden mangelhaft oder unzureichend über die Rückgabemöglichkeiten von restentleerten Montageschaumdosen: Die Schilder sind schlecht angebracht, hängen wenige Zentimeter über dem Boden oder mehrere Meter über dem Verkaufsregal, so dass die Bemühungen zur Information ad absurdum geführt werden. Lose Informationsblätter, die achtlos auf oder neben Paletten liegen, sind ebenso inakzeptabel, wie ein kleiner Hinweis inmitten eines absatzlosen seitenlangen Textes. "Wenn Verbraucher die Hinweisschilder nicht wahrnehmen oder lesen können, dann ist die rein formal erfüllte Bereitstellung von Informationen vergeblich. Viele Baumärkte müssen ihre Kommunikationsanstrengungen noch verbessern, um den Kunden wirklich zu erreichen - und das gelingt oft schon mit einfachen Veränderungen, wie zum Beispiel einem Schild auf Augenhöhe", sagte Resch.
Die Deutsche Umwelthilfe bietet deshalb kostenlos neue Vorlagen für Informationsmaterialien über die Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten von restentleerten Bauschaumdosen an. Die von der DUH entworfenen Hinweisschilder in den Größen DIN A4 und DIN A3 eignen sich ideal für die im Handel gängigen Regalstopper. Für Regalschienen und Preisleisten bietet die DUH Vorlagen in den Größen 80x50 mm und 100x35 mm an. Die Materialien stehen in unterschiedlichen Versionen auf der Homepage der Deutschen Umwelthilfe www.duh.de/pu-schaum.html kostenlos zur freien Verfügung.
Hintergrund Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen Montageschaum ein. Ausgehärteter PUR-Schaum verhält sich umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die benutzten PUR-Schaumdosen beinhalten jedoch auch nach dem Gebrauch noch umwelt- und gesundheitsschädigende Reststoffe. Sie fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle" und sind Sondermüll. PUR-Schaumdosen dürfen nicht in den Hausmüll, den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de
Maria Elander, Leiterin Bereich Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, 0160 5337376, Fax: 030 2400867-19, fischer@duh.de
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de
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