Deutsche Umwelthilfe warnt Umweltausschuss vor EU-rechtswidriger Luftreinhalteverordnung
Berlin (ots)
DUH fordert Umweltpolitiker im Bundestag auf, die EU-Luftqua¬li¬tätsrichtlinie vollständig und rechtskonform umzusetzen - Ver¬ord¬nungs¬entwurf aus dem Umweltministerium widerspricht dem EU-Recht und schwächt die Rechte von Bürgern, die unter Fein¬staub und Stickoxiden leiden
Die Bundesregierung versucht offensichtlich durch die Hintertür, die EU-Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffoxid und andere Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zu umgehen. Mit einer Verordnung aus dem Umweltministerium soll die EU- Luftqualitätsrichtlinie so abgeschwächt werden, dass bis auf Weiteres praktisch keine Anstrengungen für eine bessere Luft gemacht werden müssten.Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Umweltpolitiker im Bundestag daher auf, dem Verordnungsentwurf aus dem Umweltministerium nicht zuzustimmen und stattdessen die EU-Luftqualitätsrichtlinie formal korrekt und inhaltlich vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Die DUH warnt den Umweltausschuss, die Schutzrechte der Bürger bei der Luftqualität massiv zu verschlechtern und von den für alle Mitgliedsstaaten seit Juni 2008 verbindlichen Mindeststandards der EU nach unten abzuweichen. Die DUH fordert den Umweltausschuss des Bundestages daher auf, dem vorliegenden Verordnungsentwurf des Umweltministeriums zum Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht zuzustimmen. Der Verordnungsentwurf ist nach einer rechtlichen Prüfung durch die DUH eindeutig EU-rechtswidrig und erhöht die Möglichkeiten, untätig zu bleiben, wenn die Grenzwerte für verkehrsbedingte Luftschadstoffe überschritten werden.
Am Dienstag, dem 9. Februar 2010, berät der Umweltausschuss über die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BlmSchV). Der Vorschlag aus dem BMU würde erhebliche Ausnahmen von den Grenzwerten für die gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe Benzol, feine Feinstaubpartikel und Stickoxide zulassen. "Der vorliegende Entwurf widerspricht dem Gemeinschaftsrecht und schwächt die Rechte der von hohen Feinstaub- und Stickoxidwerten belasteten Bürger. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie gilt unmittelbar als Mindeststandard in allen 27 Mitgliedsstaaten. Der vorliegende Vorschlag zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht verstößt eklatant gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie.", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Der Verordnungsentwurf ist deshalb eindeutig EU-rechtswidrig."
Bereits seit Jahren hätte die Bundesregierung ihr nationales Luftreinhalterecht an die seit Juni 2008 verbindliche EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) anpassen müssen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie ergänzt die vorangegangenen EU-Richtlinien, die unter anderem Luftreinehaltepläne und Aktionspläne bei Überschreiten von Grenzwerten bei Feinstaubpartikeln und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen vorsehen. Dank dieser EU-Richtlinie für bessere Luft haben mehr als 40 deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet.
Die 2008er EU-Richtlinie sieht vor, dass die besonders strengen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid unter besonderen, eng umrissenen Voraussetzungen erst zum 30. Juni 2011 bzw. zum 01. Januar 2015 einzuhalten sind. Nach der EU-Richtlinie dürfen Ausnahmeanträge zur Fristverlängerung von nationalen Regierungen an die EU-Kommission nur unter sehr engen Voraussetzungen gestellt werden. Dazu gehört, dass die Schadstoff-Grenzwerte nur aufgrund standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Schadstoffeinträge nicht eingehalten werden können. Eine weitere EU-Voraussetzung ist, dass ein bestehender Luftqualitätsplan aufzeigt, wie die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll. Existiert für das betroffene Gebiet noch kein Luftreinhalteplan, ist ein solcher aufzustellen. Von diesen Voraussetzungen ist aber im deutschen Verordnungsentwurf keine Rede. "Wenn die Bundesregierung sich durchsetzt, wird der Gesundheitsschutz der Bürger massiv verschlechtert", sagte Resch.
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