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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gericht kassiert Minister Sanders Weisung gegen Umweltzone in Hannover

Berlin/Hannover (ots)

Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) fordert
sofortige Durchsetzung der Umweltzone wie ursprünglich geplant - 
Gericht bestätigt hohen Stellenwert des Schutzes vor Luftschadstoffen
- Umweltzone Hannover geeignet, Einhaltung der Grenzwerte langfristig
sicherzustellen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: 
Rechtsbeugeminister Sander nicht länger tragbar
Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Landeshauptstadt 
untersagt, die Regelungen für die Umweltzone in der Landeshauptstadt 
ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwässern. Der Beschluss im 
einstweiligen Rechtsschutzverfahren trifft den niedersächsischen 
Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), der  die Stadt Hannover 
entsprechend angewiesen hatte. Das Verwaltungsgericht gab mit dem 
Beschluss zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) 
unterstützten Antragstellern Recht, die im Bereich der Umweltzone 
wohnen.
"Kettensägenminister Sander hat erneut bewiesen, dass er zwar 
etwas von Machtausübung versteht, aber wenig von Umweltrecht und dem 
Gesundheitsschutz der Bürger. Das längst höchstrichterlich bestätigte
Recht der Bürger auf saubere Luft ist ihm offensichtlich 
gleichgültig. Als überführter Rechtsbeugeminister ist Sander nicht 
länger tragbar", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er 
forderte die Stadt Hannover, die sich der rechtswidrigen 
fachaufsichtlichen Weisung des Umweltministeriums gebeugt hatte, auf,
die Umweltzone nun umgehend in der ursprünglichen Form um- und 
durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Durchführung von Kontrollen gegen
Plakettenmuffel.
Das Gericht wies sämtliche vom Umweltministerium genannten Gründe 
für eine Änderung des Luftreinhalteplans ohne 
Öffentlichkeitsbeteiligung zurück und bezweifelt auch inhaltlich die 
Behauptung des Sander-Ministeriums, die in der Umweltzone geforderte 
Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wirke sich insgesamt 
kontraproduktiv auf die Luftqualität aus. Vielmehr spreche einiges 
dafür, dass das Gegenteil richtig sei. Insgesamt sei die 
Umweltzonenregelung in der von der Stadt Hannover ausgestalteten Form
"ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Luftqualität und 
langfristig zur Einhaltung der Grenzwerte", heißt es in dem 
Beschluss.
DUH-Anwalt Remo Klinger, der die Antragsteller in dem Verfahren 
vertrat, wies darauf hin, dass das Gericht selbst Anwohnern einer 
Umweltzone ein Abwehrrecht gegen hohe Schadstoffgehalte der Luft 
zuspricht, die vermutlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht 
selbst von Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Damit habe das 
Verwaltungsgericht den hohen Stellenwert des Schutzes vor 
Luftschadstoffen erneut bestätigt.Klinger: "Die Entscheidung ist 
klar, klug und weise. Allesamt Attribute, an denen es dem 
Umweltminister Niedersachsens erkennbar mangelt. Das Gericht stärkt 
die Bürgerrechte und rügt das Ministerium für eine Anordnung, die man
nur als vor-demokratisch bezeichnen kann."

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 030 8847280, mobil: 0171 2435458

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-21, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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