Porsche verstößt erneut gegen Klima- und Verbraucherschutz
Berlin/Stuttgart (ots)
Autobauer Porsche weigert sich, korrekt über Klimagasemissionen seiner Fahrzeuge zu informieren - Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) verklagt Sportwagenbauer erneut vor dem Stuttgarter Landgericht - Zwei neue Verstöße gegen Energieverbrauchskennzeichnungspflichten - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Kein anderer Hersteller verstößt so unverblümt gegen die Umwelt- und Verbraucherschutzvorschrift wie Porsche"
Am heutigen Freitag hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) als klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation die Stuttgarter Porsche AG vor dem Landgericht Stuttgart erneut wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften zum Energieverbrauch verklagt. Der Sportwagenhersteller hatte innerhalb von sechs Wochen gleich mehrfach gegen die Vorschriften der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verstoßen. Der Hersteller von Extrem¬sportwagen und Luxus-Jeeps hatte hochmotorisierte Neufahrzeuge beworben, ohne die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben aufzuführen. Die beworbenen Fahrzeuge wiesen einen besonders hohen Verbrauch und eine besonders negative Kohlendioxidbilanz bei zugleich hohen Anschaffungspreisen auf. "Porsche nimmt die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz des Klimas und des Verbrauchers offenkundig nicht ernst. Uns ist kein anderer Hersteller bekannt, der so unverblümt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungspflicht verstößt, wie Porsche" so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Die Porsche AG bewarb in einem Fall auf dem für ihre Händler bereitgestellten Internetportal unter www.porsche.com Neufahrzeuge von Porsche-Händlern, ohne die vorgeschriebenen Angaben der Kraftstoffverbräuche und der CO2-Emissionen aufzuführen. Nach Überzeugung der DUH haftet hier der Konzern für die fehlerhaft von den Händlern beworbenen Fahrzeuge. Entgegen mehrmaliger Zusagen, die Verbrauchs- und Klimagasangaben künftig korrekt vorzunehmen, die der Stuttgarter Autobauer nach verlorenen Gerichtsprozessen in der Vergangenheit gemacht hatte, verstößt Porsche ungerührt weiter gegen die Verbraucher- und Klimaschutzbestimmungen. Erst im Oktober letzten Jahres entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass auch die Porsche-eigene Publikation "Christophorus" eine Werbeschrift sei, die zur Vermarktung der Marke Porsche diene und in der somit auch die Pflichtangaben zum Schutz des Verbrauchers und des Klimas zu machen seien. Das Unternehmen missachtete nun in einem weiteren der DUH bekannt gewordenen Fall das Urteil, bewarb in der Hochglanz-Broschüre Spritfresser und enthielt dabei gleichzeitig seinen potenziellen Kunden die Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen vor.
Porsche verpflichtete sich bereits im Jahr 2007 nach von der DUH festgestellten Verstößen in der Anzeigenwerbung, in Werbeschriften nicht mehr gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zu verstoßen. Dessen ungeachtet musste die DUH danach mehrfach Verstöße vor Gericht bringen, während Porsche sich mit jeweils absurden Begründungen herausreden wollte. In den beiden aktuellen Fällen forderte die DUH die Zahlung einer Konventionalstrafe. Da sich das Unternehmen erneut uneinsichtig zeigte, sieht sich die DUH nun gezwungen, ihren Anspruch gerichtlich einzufordern.
Die Information des Verbrauchers über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Klimagasemissionen ist einer der vier offiziellen "Pfeiler" des Klimaschutzes der Europäischen Gemeinschaft. Nach der europaweit gültigen Kennzeichnungsregelung sollen Autokunden in die Lage versetzt werden, vor jeder Anschaffung eines Pkw den Klimaeffekt des gekauften Produktes sowie die Kraftstoffkosten in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Dazu dient die in der Pkw-EnVKV festgeschriebene Pflicht zur Nennung von Kraftstoffverbrauch und Treibhausgasemissionen.
Die wiederholte Weigerung von Porsche, bei der Bewerbung seiner hochmotorisierten Modelle diese Angaben korrekt vorzunehmen, ist nach Überzeugung der DUH ein Indiz für die Wirksamkeit dieser Verbraucher- und Klimaschutzvorschrift, die Kaufentscheidung zugunsten sparsamer, klimafreundlicher Fahrzeuge zu beeinflussen. "Es fällt schon auf, dass gerade der Autobauer in Deutschland, dessen Modelle mit Abstand am meisten Klimagase emittieren, am häufigsten gegen die Kennzeichnungsregelung verstößt. Die Kennzeichnungspflicht für Pkw soll mittelfristig zu einem verringerten Kraftstoffverbrauch und einer Entlastung der Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die DUH setzt sich auch mit juristischen Mitteln dafür ein, dass die Verordnung eingehalten wird" so Agnes Sauter, Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz der DUH.
"Nicht zuletzt nach dem Urteil des OLG Stuttgart vom September 2010 sollte der Porsche AG bewusst sein, dass sie auf die Einhaltung der Vorgaben der Pkw-EnVKV in ihren Werbungen auch im Internet zu achten hat", unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner, Limburg, der die DUH in den Rechtsstreitigkeiten gegen die Porsche AG vertritt. Für den Verbraucher seien die Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Fahrzeugmodelle von hoher Wichtigkeit, um beim Kauf eines neuen Fahrzeuges dessen Umweltbelastungen und dessen Spritverbrauch einordnen zu können. "Die Porsche AG scheint diese rechtlichen Vorgaben nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu betrachten, so dass die Deutsche Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband gehalten ist, mit einem weiteren Klageverfahren die Interessen des Verbrauchers durchzusetzen", betonte Demleitner.
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78315 Radolfzell, Tel.: 07732 9995 0, Fax: 07732 9995 77, E-Mail:
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Roland Demleitner, Rechtsanwalt, Rheinstrasse 11, 65549 Limburg,
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