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Energieeffizienz darf nicht Stiefkind der Energiewende bleiben - jetzt endlich handeln

Berlin (ots)

Vor dem Bund-Länder-Treffen zum Stand der Energiewende fordert die Deutsche Umwelthilfe, die Hängepartie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu beenden - Kompromisspapier des neuen Umweltministers Peter Altmaier liegt in der Schublade - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: Nach Röttgen-Rauswurf steht Altmaiers Feuertaufe als Umweltminister bevor

Vor dem Energiewende-Gipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder am morgigen Mittwoch (23. Mai 2012) hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Bund und Länder aufgefordert, sich endlich auf ein wirksames Gesetz zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu einigen. Das Vorhaben liegt seit fast genau einem Jahr unerledigt auf dem Tisch und produziert seither bei zigtausenden zu Sanierungsmaßnahmen bereiten Hausbesitzern einen beispiellosen Stillstand.

"Wenn es unter den vielen Ungereimtheiten bei der Umsetzung der Energiewende einen herausragenden Fall von Politikversagen gibt, dann ist es die endlose Hängepartie um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung im Wohnbereich", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bundeskanzlerin Merkel forderte er auf, die Runde im Kanzleramt am Mittwoch nicht aufzulösen, bevor sie sich auf ein gemeinsames Fördermodell verständigt hat. Andernfalls blieben die für Klimaschutz und Energiewende unverzichtbaren Fortschritte auf dem Feld der Energieeffizienz erneut monatelang unerledigt liegen. Resch setzt in diesem Zusammenhang große Hoffnung auf den neuen Umweltminister Peter Altmaier (CDU).

In seiner bisherigen Funktion als Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion hatte Altmaier eine informelle Arbeitsgruppe zum Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern geleitet und bereits am 7. März mehrere Varianten eines Alternativmodells zur steuerlichen Förderung vorgelegt. Alle Varianten suchen die wegen der mit dem Programm verbundenen Steuermindereinnahmen vergrätzten Länder über eine wirksame Deckelung des Betrags auf 1,5 Milliarden Euro zu beruhigen. "Für Altmaier wäre die Einigung nach einem Jahr der allseitigen Blockade eine gelungene Feuertaufe im neuen Amt. Wenn Angela Merkel den Nachfolger und sich selbst nach dem rüden Rauswurf des Vorgängers nicht gleich wieder beschädigen will, muss sie bei der morgigen Sitzung den Durchbruch schaffen", forderte Resch. Außerdem könne Merkel die Erhöhung der energetischen Sanierungsrate in Deutschland auch als Signal für sinnvolle Wirtschaftsimpulse im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Lösung der EU-Schuldenkrise interpretieren.

Unabhängig von der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung sei entscheidend, dass "sich der seit über einem Jahr aufgelaufene Sanierungsstau im Bereich der energetischen Gebäudesanierung auflösen kann", sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Es sei längst durch Gutachten nachgewiesen, dass bei einer steuerlich angereizten Erhöhung der Sanierungsrate im Wohnungsbestand neben dem Klima per Saldo auch der Staat über zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-, der Einkommens- und der Körperschaftssteuer profitiere.

Das in dem auch schon zweieinhalb Monate alten Altmaier-Papier favorisierte "Alternativmodell der steuerlichen Förderung" sieht vor, dass Gesamtmaßnahmen dann gefördert werden sollen, wenn am Ende der so genannte KfW-Effizienzstandard 85(1) erreicht wird. Darüber hinaus sollen aber auch "anspruchsvolle Einzelmaßnahmen" - zum Beispiel im Bereich Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungs- und Heizungssystemen - förderfähig sein, wenn die Summe aller Einzelmaßnahmen auf den KfW-Effizienzstandard 55(1) hinausliefen. Um die volle Jahreswirkung der Steuermindereinnahmen auf die geplanten 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen, sieht das Kompromisspapier eine Deckelung der steuerlichen Absetzbarkeit je Wohneinheit von 30.000 Euro bei Gesamtmaßnahmen und von 7.500 Euro bei Einzelmaßnahmen vor. Außerdem werden in dem Papier der informellen Arbeitsgruppe zwei weitere Varianten dieses Modells diskutiert.

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit war der einzige aus dem Gesetzespaket zur Energiewende, der im Sommer 2011 wegen des Widerstands der Länder zurückgestellt wurde. Es dauerte bis Ende Oktober 2011 bis die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief, der Ende 2011 zweimal ergebnislos tagte. Seither ist öffentlich kein Fortschritt zu erkennen. Auch die Zeit, die seit der Kompromissvorlage der informellen Arbeitsgruppe um Peter Altmaier vergangen ist, wirft nach Überzeugung der DUH Fragen auf. "Wenn es morgen im Kanzleramt erneut zu keiner Einigung kommt, stellt sich die Frage, ob die Politik sich intern auf eine Art Haushaltssanierung durch die kalte Küche zu Lasten von Klimaschutz und Energiewende verständigt hat", erklärte Resch. Der DUH-Bundesgeschäftsführer erinnerte daran, dass die Bundesregierung auch auf anderen Baustellen der Energieeffizienz die Arbeit faktisch eingestellt habe oder Fortschritte geradezu blockiere - etwa bei der von EU-Energiekommissar Günther Oettinger vorgelegten Energieeffizienzrichtlinie oder beim Festhalten an dem anachronistischen "Dienstwagenprivileg".

Hintergrundpapiere finden Sie unter: http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2855

(1) Die Förderstufe Energiestandard KfW-Effizienzhaus 85 bedeutet, dass in der Wohneinheit nach der Sanierung maximal 85 % des in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zugelassenen Primärenergiebedarfs anfallen dürfen; Der Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 bedeutet entsprechend eine Begrenzung auf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs nach EnEV 2009.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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