Clement von Einweglobby instrumentalisiert?
Düsseldorf/Radolfzell (ots)
"Als Instrumentalisierung durch große Handelskonzerne" versteht Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, die heutigen Bemühungen des NRW-Ministerpräsidenten Clement, gemeinsam mit Vertretern großer Lebensmittelketten die Mehrweg-Schutzquote auf Basis des bayerischen Vorschlages im Bundesumweltministerium "herunterzuhandeln".
Wider besseres Wissen setzte Clement seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn er gemeinsam mit den auf Einweg setzenden Lebensmittelhandelsketten quasi eine zweite "Lex Aldi" fordere, indem er
- eine absolute Mehrweg-Füllmenge von 21,5 Milliarden Liter vertrete, die auf Basis der 1999er-Zahlen eine Absenkung der Quote auf 65 Prozent bedeute (im Gesetz sind 72 Prozent verankert),
- eine Verschiebung der Sanktionierung der Unterschreitung auf das Jahr 2006/2007 betreibe und damit weitere Senkungen pro Jahr von 1,5 Prozent ermögliche,
- die erheblichen kartell- und europarechtlichen Vorbehalte für den vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Vertrag und die Strafzahlungen negiere.
Der von Clement so oft beschworene Mittelstand spielt allem Anschein nach keine Rolle mehr, so Guder. Anders ist die Entscheidung, maßgeblich betroffene Teile der Getränkewirtschaft wie den Getränkefachgroßhandel und den Getränke-Einzelhandel überhaupt nicht in das Gespräch einzubeziehen, laut Guder nicht zu verstehen. Die allein in Nordrhein-Westfalen ansässigen 700 Betriebe des Getränkefachgroßhandels mit rund 15 000 Beschäftigten reagierten ausgesprochen sauer auf dieses Vorgehen. Ein persönliches Gespräch sei trotz vieler Bemühungen der Mehrwegbefürworter nicht zustande gekommen. Jetzt werde ein Konzept mit Aldi + Co. vorgeschlagen, das den derzeitigen Niedergang des Mehrwegsystems nicht zur beschleunigen, sondern auch legalisieren würde.
Nach wie vor sieht der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) keine Alternative zu der von der Bundesregierung und dem Bundestag verabschiedeten Novelle mit der generellen Pflichtbepfandung von ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen. Die Pflichtpfandregelung sei ökologisch zielführend, im Sinne der Vertrauensschutzes für getätigte Milliardeninvestitionen und 250 000 Mehrwegarbeitsplätze geboten, vom Wähler gewünscht und auch ökonomisch vertretbar. Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird daher nach wie vor aufgefordert, am 13.07.2001 die Novelle der Bundesregierung im Bundesrat zu unterstützen.
KONTAKTADRESSEN: Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, 0211/683938, Fax.: 0211/68 36 02, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Straße 19, 78315 Radolfzell Tel. (0 77 32) 9 99 50, Fax. (0 77 32) 99 95-77, e-Mail: info@duh.de
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