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Diesel-Fahrverbote in München: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 16.2.2017

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe erhofft sich nach weiteren Verzögerungsmanövern durch den Freistaat Bayern eine Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung - Vor der Verhandlung demonstriert die DUH am Marienplatz in München für das Recht auf saubere Luft und weitreichende Diesel-Fahrverbote spätestens ab Januar 2018 - EU-Kommission erhöht Druck auf die Bundesrepublik - Zahlen des Umweltbundesamtes belegen die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid

Am Donnerstag, 16.2.2017 verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Die Verhandlung findet nicht im Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs, sondern im Saal 5 des Verwaltungsgerichts in der Bayerstraße 30 statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2015 mit Unterstützung der europäischen NGO ClientEarth einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Die anstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist bindend, weitere Rechtsmittel bestehen nicht.

"Seit 2012 liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, das den Freistaat dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Doch die bayerische Staatsregierung und allen voran Umweltministerin Ulrike Scharf verweigern den Bürgern weiterhin ihr Grundrecht auf saubere Luft. Mit ihrem Beamtenmikado gefährden sie die Gesundheit von vielen zehntausend Menschen, die täglich den giftigen Diesel-Abgasen ausgesetzt sind", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Durch die Verzögerungstaktik des Freistaats wurde die wichtige Verhandlung abermals um drei Wochen verschoben. In der Folge müssen die Bürger noch länger auf die Durchsetzung ihres Rechts auf saubere Luft warten. Wir erhoffen uns, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung dieser Ignoranz gegenüber den Grundrechten der Bürger ein Ende bereitet", so Resch weiter.

In der mündlichen Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob Fahrverbote in München kurzfristig rechtlich realisiert werden können und ob Ausnahmen eines solchen Fahrverbots erforderlich sind. Es wird auch darum gehen, ob Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch abseits der bekanntermaßen NO2-belasteten Landshuter Allee und dem Stachus sowie außerhalb der Umweltzone geboten sind.

Wie dringlich die Situation ist, belegen aktuelle Zahlen zur Luftqualität, die das Umweltbundesamt am 31.1.2017 veröffentlichte: Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert stark mit NO2 belastet. Gegenüber dem Jahr 2000 stieg die Anzahl der Messstationen mit festgestellten NO2-Grenzwertüberschreitungen sogar um 40 Prozent an.

Die EU-Kommission erhöht ihren Druck auf die Bunderepublik. Sie wird das 2015 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte weiter voranbringen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme verschicken. Deutschland muss dazu Stellung beziehen. Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, kann sie Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärt: "Es ist Zeit, dass die seit Jahren geduldeten Grenzwertüberschreitungen ein Ende finden. Die rechtlichen Grundlagen für Dieselbeschränkungen sind, entgegen aller Beteuerungen der handelnden Behörden, längst vorhanden, man muss sie nur nutzen und rechtzeitig ankündigen. Wir sind hoffnungsvoll, dass der Gerichtshof den Behörden nun den Weg weist. Der Taktik des Umweltministeriums, durch immer neue Gutachtenaufträge auf Zeit zu spielen, wäre damit endlich ein Ende gesetzt. Das Recht jedes Einzelnen auf saubere Luft darf keine Theorie bleiben."

Rechtsanwalt Ugo Taddei von ClientEarth sagt: "The Munich court was right to order the authorities to take strong action to reduce pollution from diesel vehicles and we hope that the appeal court upholds the decision. City and national authorities across Europe are waking up to the problem of air pollution. We need bold action to protect people's health."

Demonstration auf dem Marienplatz, 16.2.2107 ab 9.30 Uhr

Die DUH wird am Tag der Verhandlung auf dem Münchner Marienplatz von 9.30 Uhr an demonstrieren. Mit einem riesigen aufblasbaren Auto und dem Slogan "Diesel-Abgase töten" macht sie auf die Verschmutzung der Luft durch Dieselabgase aufmerksam und fordert weitreichende Diesel-Fahrverbote spätestens ab Januar 2018. Jürgen Resch wird Ihnen von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr am Marienplatz für Interviews zur Verfügung stehen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Demonstration sowie der öffentlichen Verhandlung (Beginn 11:00 Uhr, Bayerisches Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München).

Hintergrund:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 verpflichtet den Freistaat, den geltenden Luftreinhalteplan für München soweit fortzuschreiben, dass dieser so rasch wie möglich zur Einhaltung der seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwerte für NO2 führt. Der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt vorgelegte aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans sieht eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) vor. Dies ist zu spät. Darum hat die DUH am 17. November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren begonnen. Das Verwaltungsgericht München hatte dem Antrag stattgegeben; der Verwaltungsgerichtshof verhandelt und entscheidet nun über die Beschwerde des Freistaats Bayern und der zum Verfahren beigeladenen Landeshauptstadt München. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist bindend, weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung bestehen nicht.

Links:

Zur Pressemitteilung vom 29.6.2016 "Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht": http://l.duh.de/v3kby

Zur Pressemitteilung vom 23.1.2017: "Freistaat Bayern hält an Verzögerungstaktik fest: Gerichtsverhandlung zu sauberer Luft in München verschoben": http://l.duh.de/todls

Zur Pressemitteilung vom 23.1.2017: "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlich über Diesel-Fahrverbote in München: http://l.duh.de/ha1fn

Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: www.duh.de/themen/luftqualitaet/luftverschmutzung-quellen/verkehr/

Mehr über das Projekt "Right to clean air": http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße
15, 10719 Berlin
030-884 72 80,0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

Ellen Baker, Communications Officer ClientEarth
00203 030 5951, ebaker@clientearth.org

DUH-Pressestelle

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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