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Gemeinsame Presseerklärung
Seehundsterben in Nord- und Ostsee

Radolfzell (ots)

Unter dem Dach von CMS wurde 1990 zwischen
Dänemark, Deutschland und den Niederlanden das "Abkommen zur
Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer" geschlossen. Diesem ersten
CMS-Abkommen, einer Art Prototyp, ging 1988 ein großes Seehundsterben
voraus. Mindestens 18 000 Tiere erlagen einer Staupevirus-epedemie,
wie sie sich in diesem Sommer wiederholt. Die diesjährige Seuche trat
etwas später im Jahr als 1988 auf, Ende Juni, zunächst im dänischen
Kattegat, vor Schweden (Skagerrak/Kattegat), dann vor der Küste der
Niederlande und später vor Deutschlands und Englands Nordseeküsten.
Bis zum 10.September sind 11 258 Seehunde tot aufgefunden worden.
Viele Kadaver treiben noch im Wasser und bilden bei Körperkontakt
eine Ansteckungsgefahr für gesunde Artgenossen. Die Folge:
Lungenentzündung mit Erstickungstod, bei anormal apathischem
Verhalten. Die Tiere haben Schaum vorm Maul, können nur schwer atmen
bevor sie elendig sterben.
Zwar konnte 2002 das 1988 zunächst unerkannte Staupevirus schnell
diagnostiziert werden, doch gibt seine Herkunft auch heute noch
Rätsel auf. In der Diskussion sind Schmutzwasser aus dänischen
Nerzfarmen, auch wenn dänische Behörden Zusammenhänge verneinen. 1988
standen Sattelrobben im Verdacht, die gegen die "Seehundstaupe" immun
sind. Wegen immenser Überfischung der Lodde, ihres wichtigsten
Nahrungsfisches, hungerten die in nordischen Gewässern lebenden
Robben. Etliche von ihnen waren auf der Suche nach Nahrung
ungewöhnlich weit gen Süden gewandert und haben möglicher Weise die
Seuche in Nord- und Ostsee eingeschleppt. Mit der größten
Wahrscheinlichkeit schwächen die allgemeine Meeresverschmutzung und
Belastung durch Schadstoffe den Immunapparat der Seehunde, und machen
sie anfälliger gegen Infektionen.
"1988 waren wir alle in großer Sorge, dass die Krankheit den
Seehund in Nord- und Ostsee ausrottet", so der CMS-Exekutivsekretär
Arnulf Müller-Helmbrecht. "Es überlebten aber genügend Tiere, um
wieder gesunde Bestände aufzubauen. Die trilaterale Zusammenarbeit
des CMS-Abkommens mit ihrer Geschäftsstelle in Wilhelmshaven hat
jegliche Jagd verboten und strikte Koordination aller Behörden und
wissenschaftlichen Institutionen verlangt. Dies hat dazu beigetragen,
dass sich die Bestände damals schnell wieder erholen konnten und auch
dieses Mal hoffentlich wieder werden".
Weitere und aktuelle Informationen:
www.waddensea-secretariat.org
www.wattenmeer-nationalpark.de
Kann die Bonner Konvention die Wale retten?
Im Kampf gegen den Walfang geht Australien neue Wege. Das Land,
das sich im Rahmen der Internationalen Walfang-Kommission" (IWC)
bereits drei Mal vergeblich um ein Schutzgebiet für die gefährdeten
Meeressäugetiere im südlichen Pazifik eingesetzt hat, bemüht sich
jetzt um mehr Schutz für sieben weitere Walarten unter der "Bonner
Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (CMS).
Die Vorschläge: Listung von Bryde's Wal, Finn-, Sei-, Pott- und
Zwergglattwal, sowie des antarktischen Bestandes des Zwergwals für
Anhang I und II und den Schwertwal, auch Killerwal genannt, für
Anhang II.  Anhang I bedeutet strengen Schutz der Tiere und ihrer
Lebensräume und verbietet jegliches Töten; der Anhang II verlangt von
den Mitgliedsstaaten auf den Schutz der wandernden Tiere
zugeschnittene Regionalabkommen. Australien möchte über die Bonner
Konvention ein international anerkanntes Regionalabkommen zum Schutz
der Wale im Südpazifik durchsetzen - unabhängig von der IWC, die sich
bereits seit Jahren in einer Sackgasse befindet.
Die Anträge werden auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz in Bonn
(18.-24. September) voraussichtlich für Kontroversen sorgen. Zwar ist
Japan, das mit allen Mitteln den kommerziellen Walfang neu beleben
will und in der IWC sämtliche Schutzbemühungen schon im Keim
erstickt, kein Mitgliedsland, jedoch hat Norwegen, die 2.
Walfangnation im Bunde, bereits Widerstand angekündigt.
Es wird sich zeigen, ob die bislang unpolitische Bonner
Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt, beim Thema
Wale jetzt in Turbulenzen gerät. Ihre 80 Mitgliedsstaaten werden
wegen zu erwartender kontroverser Diskussionen wohl erstmals seit
ihrem 20-jährigen Bestehen abstimmen müssen. Bislang gingen
Vorschläge immer im Konsens über die Bühne - auch die vier bereits
auf Anhang I gelisteten Arten: Blau-, Buckel- Grönlandwal, sowie
Nördlicher und Südlicher Glattwal.
Für die Annahme einer Listung bei Abstimmung ist eine
Zweidrittelmehrheit nötig. Und da wird sich zeigen, wie weit Japans
Finanzspritzen wirken. In der IWC, das gibt das Land des Lächelns
inzwischen offen zu, funktioniert seine großzügige Entwicklungshilfe.
Japans Ausgaben für "Entwicklungshilfe" und mehr zum Thema Walfang
unter: www.gsm-ev.de
Für Rückfragen:
Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere, Petra Deimer, Kieler
Straße 2, 25451 Quickborn, Tel.: 04106/620-601, Fax.: 04106/620-907,
Email:  info@gsm-ev.de

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  • 12.09.2002 – 17:59

    Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention

    Radolfzell (ots) - Über Schutzmassnahmen für wandernde Tiere werden Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn diskutieren. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten", nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale Grenzen hinaus. ...