Städte als Stickstoffdioxid-Freilandlabore der Dieselkonzerne: Deutsche Umwelthilfe leitet Verfahren gegen Kraftfahrt-Bundesamt ein
Berlin (ots)
In einem beispiellosen Großversuch setzt die Automobilindustrie viele hunderttausend Menschen abwechselnd niedrigen oder bis zu 40-fach erhöhten Emissionen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid aus - Den für diesen Versuch ausgewählten Probanden wird allerdings jede Auskunft verweigert, in welchen Situationen sie stark erhöhten oder niedrigen Konzentrationen des Reizgases NO2 ausgesetzt sind - Während bei Labortests die Probanden ein Recht auf Information über Art und Intensität der Schadstoffkontamination haben, verweigert das KBA betroffenen Versuchspersonen unter Hinweis auf "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" jegliche Detailinformationen
Während sich die Bundesregierung über die von BMW, Daimler und Volkswagen durchgeführten vierstündigen Laborversuche mit zehn Javaneraffen (Macaca fascicularis) sowie 25 Menschen (Homo sapiens) aufregt, findet in mehreren hundert Städten und Gemeinden mit hohem Verkehrsaufkommen ein bisher wenig beachteter Großversuch bei ähnlichen Konzentrationen über 365 Tage im Jahr hinweg statt.
Den Versuchspersonen dieses seit Jahren stattfindenden Freilandtests mit dem Reizgas Stickstoffdioxid (NO2) wird in den 70 Städten mit besonders hoher NO2-Exposition jede Auskunft darüber verweigert, wann aus den Diesel-Auspuffen saubere oder 40-fach vergiftete Abgase, gesteuert über Abschalteinrichtungen, in die so zu Freilandlaboren gemachten Städte eingeleitet werden.
Dieser Feldversuch von BMW, Daimler und VW wird von staatlichen Messungen begleitet und führt aufgrund der zusätzlichen Stickstoffdioxid-Belastung jedes Jahr zu mehr als 100.000 Erkrankten und 12.860 vorzeitig sterbenden Probanden allein in Deutschland.
Bisher weitgehend unbekannt ist die seit 2016 veränderte Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei diesem Feldversuch. Während dieses bis Herbst 2015 aktiv wegschaute und keine Abschalteinrichtung bei einem Euro 5 oder Euro 6 Diesel-Pkw festgestellt hat, lassen sich die Dieselkonzerne nun seit zwei Jahren die ursprünglich verheimlichten Abschalteinrichtungen als "aus Motorschutzgründen notwendig" offiziell genehmigen.
Das KBA verfügt heute über präzise Informationen zu den bei ihm zugelassenen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5+6, bei welchen Außentemperaturen, Beschleunigungen, Motordrehzahlen, Zeit nach Anlassen eines Motors oder Lenkradbewegung niedrige oder eben extrem hohe Mengen des Dieselabgasgiftes NO2 in die Städte als Freilandlabore der Dieselkonzerne einströmen.
Obwohl Menschen bei wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen nicht nur ethische, sondern vor allem rechtliche Schutzrechte haben, verweigert das KBA als Aufsichtsbehörde den "Versuchspersonen" jegliche Auskunft, unterhalb welcher Außentemperatur und bei welcher Fahrweise die Reizgasgeneratoren (Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5+6) hohe Belastungswerte generieren. Damit können beispielsweise erkrankte oder schwangere Versuchspersonen nicht erkennen, wann sie sich nur mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben in den stark belasteten Innenstadtbereichen aufhalten können bzw. wann sie versuchen sollten, soviel Zeit wie möglich außerhalb zu verbringen.
Selbst den Besitzern von Diesel-Pkw wird seitens des KBA die Auskunft verweigert, welche unzulässigen oder zulässigen Abschalteinrichtungen im eigenen Fahrzeug verbaut sind. In einem der DUH vorliegen Antwortschreiben begründet die Bundesbehörde die Ablehnung der Auskunft mit "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" der Autohersteller. Somit kann ein Fahrzeughalter nicht abschätzen, in welchen Situationen er sein Fahrzeug aus Gesundheitsgründen besser stehen lassen oder welche Beschleunigungen oder Geschwindigkeiten er meiden sollte, wenn er nicht zur übermäßigen Belastung der Luft beitragen möchte.
Bereits seit zwei Jahren versucht die DUH von der Bundesregierung bzw. dem KBA als nach dem Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtige Stelle zu erfahren, welche konkreten Abschalteinrichtungen in den unterschiedlichen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5+6 verbaut sind. Diese Auskunftspflicht besteht unabhängig von der Frage, ob diese Abschalteinrichtungen als legal oder illegal angesehen werden. Da es sich bei der Abgasreinigung wie bei der Fahrzeugbremse um eine Sicherheitseinrichtung handelt (sprich eine Bremse für Abgasgifte), hat sowohl die DUH wie auch jeder Fahrzeughalter das Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen der Fahrzeughersteller bei einzelnen Fahrzeugen Abschalteinrichtungen programmiert hat, die zu einer bis zu 40-fachen Überschreitung der Grenzwerte für NOx führen.
Da sich das Bundesverkehrsministerium weigert, die von ihr diesen Unternehmen gegenüber genehmigten Versuchsparameter der DUH bzw. betroffenen Fahrzeughaltern zugänglich zu machen, hat die DUH am heutigen 31. Januar 2018 ein förmliches Verfahren nach dem Umweltinformationsgesetz gegen das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet und beantragt, die Informationen über vorhandene Abschalteinrichtungen unverzüglich herauszugeben. Sollte dies nicht innerhalb eines Monats erfolgen, wird die DUH Klage erheben.
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