Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Andreas Scheuer Täuschung von über 5 Millionen Dieselfahrern vor: Software-Updates befreien nicht vom Diesel-Fahrverbot
Berlin (ots)
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von der Bundesregierung anstelle von "Vertrauen darauf, dass die Hersteller ihren Job machen" unabhängige Kontrollen und behördliche Verfügungen gegen die betrügerischen Autokonzerne - Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH zeigen bei Messungen im Winterhalbjahr an Betrugs-Diesel mit durchgeführtem Software-Update sogar noch höhere Stickoxid (NOx)-Emissionen als vor dem Software-Update - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist eindeutig: Diesel-Fahrverbote für Euro 5 gelten auch für alle Fahrzeuge mit Software-Updates
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Täuschung der 5,3 Millionen Halter eines Betrugs-Diesel vor. "Mit der martialisch klingenden Ankündigung, den Autobauern eine "letzte Frist für Software-Updates" zu setzen und auf technische Nachrüstungen verzichten zu wollen, lässt er die Sektkorken bei den Autokonzernen knallen und die von den Autokonzernen betrogenen deutschen Fahrzeughalter im Diesel-Dunst allein", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Andreas Scheuer sagte in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 20.4.2018: "Ich vertraue darauf, dass die Hersteller ihren Job machen und ihre Fehler ausmerzen". "Wie kann Scheuer nach dem Eingeständnis von VW und Daimler, über 20 Jahre ein betrügerisches Kartell gebildet zu haben, weiterhin auf die Selbstkontrolle der Diesel-Konzerne vertrauen?", fragt Resch.
Durch die Software-Updates verbessern sich die NOx-Schadstoffemissionen im Winterhalbjahr nicht und im Sommer nur marginal, wie die Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH zeigen. Daher ändert sich die Abgasklasse Euro 5 nicht. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte München, Düsseldorf und Stuttgart sowie der bestätigenden Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.2.2018 sind Diesel Euro 5 vom Diesel-Fahrverbot betroffen - auch die mit den durchgeführten Software-Updates. Zudem bezweifelt die DUH, ob sich eine nennenswerte Anzahl an Fahrzeughaltern an den "freiwilligen" Software-Updates' außerhalb der verbindlichen VW-Updates, beteiligten wird. Bisher haben die Hersteller offensichtlich für unter fünf Prozent der betroffenen Fahrzeuge überhaupt Software-Updates beim Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.
"Die Fernsteuerung dieser neuen Bundesregierung aus den Konzernzentralen von BMW, Daimler und Volkswagen setzt sich weiter fort. Während amerikanische Behörden durchgesetzt haben, dass alle betrogenen US-Kunden von VW, Audi und Porsche entweder ein wirksames Hardware-Update oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erhalten, verzichtet die Bundesregierung auf die Verhängung von Strafzahlungen, wie dies das EU-Recht zwingend vorsieht. Wirksame technische Nachrüstungen zu Lasten der Konzerngewinne werden nicht gefordert. So steigern in Deutschland die Autokonzerne ihre Gewinne auf über 40 Milliarden Euro (EBIT) im Jahr 2017, indem man ihnen erlaubt, praktisch kostenfreie weitgehend unwirksame Micky-Maus Software-Updates für einen Teil der Fahrzeuge unverbindlich anzubieten", erklärt Jürgen Resch.
Die vor zwei Wochen veröffentlichten neuen Abgasmessungen des EKI der DUH zeigen die weitgehende Unwirksamkeit dieser Placebo-Maßnahme. Bei einem VW Sharan 2.0 TDI Euro 5+ betrugen die NOx-Emissionen vor dem Software-Update im Sommer 409 mg/km, nach dem Update bei winterlichen +1 und +2 Grad Celsius 498 mg NOx/km.
"Nur eine technische Nachrüstung mit einem in allen Betriebszuständen funktionierenden Abgasreinigungssystem kann die derzeit stattfindende Enteignung der vielen Millionen Diesel-Haltern stoppen. Nur wenn die auf Kosten der Hersteller nachgerüsteten Schmutz-Diesel die Abgasstufe Euro 6 auf der Straße auch im Winterhalbjahr einhalten, werden diese Fahrzeuge von den Diesel-Fahrverboten befreit und in der Folge wieder an Wert gewinnen", so Resch.
Links: Ergebnisse der EKI-Winterabgasmessungen 2017/2018: http://l.duh.de/p180411
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