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NRW plant de facto Moratorium für Windenergie

Berlin (ots)

Nordrhein-Westfalen beschließt mit neuem Landesentwicklungsplan de facto den Ausbaustopp der Windkraft - Flächen für Windenergie werden stark reduziert - NRW sabotiert Ausbau der Erneuerbaren Energien und Klimaschutz - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Vorhaben scharf und fordert prozentuale Flächenvorgaben für Windenergie

Am morgigen Freitag, den 12. Juli 2019, möchte der Landtag von Nordrhein-Westfalen einen neuen Landesentwicklungsplan verabschieden. Dieser schreibt Restriktionen für den Bau neuer Windenergieanlagen fest, die den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) faktisch stoppen. Dieses Vorhaben kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scharf. Demnach müssen Vorranggebiete für Windenergie nicht mehr verpflichtend in den Regionalplänen festgelegt werden. Die Privilegierung von Windenergieanlagen im Wald fällt komplett weg. Zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen wird ein pauschaler Abstand von 1.500 Metern festgelegt. Diese Maßnahmen begrenzen die Flächen, auf denen der Bau von Windenergieanlagen möglich ist, erheblich. Landesentwicklungspläne gelten in der Regel viele Jahre. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der nordrhein-westfälische Landtag beschließt mit dem neuen Landesentwicklungsplan de facto ein Moratorium der Windenergie in NRW. Allein mit der geplanten Abstandsregelung verabschiedet sich NRW vom Ausbau der Windenergie und damit vom Klimaschutz. Nach Bayern entzieht sich ein zweites Bundesland der Verantwortung für den Ausbau der klimafreundlichen Windenergie. Diese Entscheidung ist völlig unverständlich und realitätsfern. Während die Städte und Kommunen in NRW reihenweise den Klimanotstand ausrufen, setzt man auf Landesebene ein Ausrufezeichen gegen den Klimaschutz."

"Nach der Grundsatzentscheidung für den Kohleausstieg muss die Landesregierung sich entschlossen für den Einstieg in die Erneuerbaren Energien entscheiden. Wir brauchen dringend Vorgaben des Bundes, wie viel Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Akzeptanz der Menschen vor Ort ist essentiell, deshalb brauchen wir eine frühere Beteiligung an der Standortplanung und eine finanzielle Teilhabe der Kommunen," so Müller-Kraenner weiter.

Hintergrund: Das Umweltbundesamt hat in einer aktuellen Studie gezeigt, dass bei einem pauschalen Abstand von 1.500 Metern nur noch 15 - 40 Prozent der bisherigen Flächenkulisse für Windenergie übrigblieben. Ein Zubau an Windkapazität gegenüber dem Status Quo wäre schon bei einem Abstand von 1.000 Meter nicht mehr möglich.

Links: Zur Studie des Umweltbundesamts (2019): Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen: http://ots.de/5sN7VM

Sechs-Punkte-Plan der DUH für die Erreichung des EE-Ziels 2030: https://www.duh.de/duh-energiewende/klimafreundliche-energie/#c71906

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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