Deutsche Umwelthilfe hält Berliner Luftreinhalteplan für unzureichend und rechtswidrig - Diesel-Fahrverbote müssen zonal zusammengefasst werden
Berlin (ots)
Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr legt Maßnahmenkatalog vor, mit dem weder 2019 noch 2020 die von der Deutschen Umwelthilfe gerichtlich erstrittene Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 sichergestellt wird - Trotz Rekordbelastung von 59 µg NO2/m3 Luft enthält der vorgestellte Berliner Luftreinhalteplan zu wenige wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung in der Bundeshauptstadt - DUH kritisiert Flickenteppich von Diesel-Fahrverboten an einzelnen Straßenabschnitten und generelle Ausnahmen für Lieferverkehre statt eines konsequenten und wirksamen zonalen Diesel-Fahrverbots - DUH hofft nun auf schnelle Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu dem bereits am 7. Juni 2019 eingereichten Vollstreckungsantrag - Berliner Senat muss die dem Gericht bisher verschwiegenen NO2-Grenzwertüberschreitungen, wie entlang der Stadtautobahn A100, ebenfalls durch geeignete Maßnahmen beenden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin als rechtswidrig. Der Plan ist ungeeignet, um den Berliner Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2019 die "Saubere Luft" zu gewährleisten, wie durch das Verwaltungsgericht Berlin 2018 rechtskräftig entschieden wurde. Der Berliner Senat ist verpflichtet, den Jahresmittelgrenzwert des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im gesamten Stadtgebiet einzuhalten. Die heute veröffentliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans ignoriert hingegen zahlreiche nachgewiesene Grenzwertüberschreitungen.
Die DUH begrüßt die angekündigte Erhöhung der Parkgebühren um 33 bis 100 Prozent statt wie zuvor geplant 20 Prozent. Verärgert zeigt sich die DUH hingegen über unseriöse Maßnahmen wie die angekündigte Prüfung, ob mit Titandioxid-Beschichtungen beispielsweise die Luft an der Autobahn A100 verbessert werden könne.
Glatt rechtswidrig ist die Herausnahme der Straßen Kapweg und Leonorenstraße aus den gerichtlich angeordneten Fahrverbotsstrecken. Massive Kritik äußert die DUH auch an den geplanten Ausnahmen von den Fahrverboten gerade für Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Deren Hardware-Nachrüstung wird sogar zu 80 Prozent gefördert. Durch generelle Ausnahmen würden diese Fahrzeuge dauerhaft die Berliner Luft verpesten dürfen. Die zwingend notwendige Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 gefordert, ist mit dem vorgesehenen Maßnahmenkatalog nicht zu erreichen.
"Berlin zählt aktuell zu den schmutzigsten Städten Deutschlands, was die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid angeht. Mit monatelanger Verspätung legt die Senatsverwaltung nun einen Luftreinhalteplan vor, mit dem es nicht gelingen wird, die in der Bundeshauptstadt besonders notwendige Verkehrswende einzuleiten. Selbst mit in anderen Städten schon erledigten Hausaufgaben, wie der Nachrüstung aller schmutzigen Dieselbusse auf den aktuellen Abgasstandard, ist Berlin bei mehreren hundert Bussen im Rückstand. Unklar ist auch, bis wann die mehreren tausend dieselbetriebenen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie die schmutzigen Diesellokomotiven und Fernbusse der Bahn nachgerüstet sind", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Welche Möglichkeiten der Berliner Senat mit seinen eigenen Fahrzeugen hat, zeigt beispielsweise der Zustand der Abfallfahrzeuge der BSR. Von den derzeit 312 Müllsammelfahrzeugen der Berliner Stadtreinigung entsprechen ganze 24 dem aktuellen Abgasstandard Euro VI. 288, das heißt 93 Prozent, der Müllfahrzeuge entsprechen den Abgasstufen Euro IV, V und EEV und haben keine auf der Straße ausreichend funktionierende Abgasreinigung, obwohl eine Nachrüstung technisch möglich ist und mit 80 Prozent vom Bundesverkehrsministerium bezuschusst wird.
Links:
Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans Berlin und dem Zwangsvollstreckungsantrag: http://l.duh.de/p190611
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