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Keine Prüfung der Gemeinwohlverträglichkeit, stattdessen nachträgliche Begründungsversuche bei Fake-Klimastiftung zu Weiterbau von Nord Stream 2: Deutsche Umwelthilfe sieht Rechtswidrigkeit bestätigt

Berlin (ots)

  • Einsicht in Unterlagen des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" offenbart fehlende Prüfung der Vereinbarkeit des Stiftungszwecks mit Gemeinwohl
  • Nachträglich wurde offenbar mit kreativer und rechtlich nicht vorgesehener Unterscheidung zwischen "Zweck" und "Motiv" der Stiftung versucht, den sogenannten Gemeinwohlvorbehalt als Voraussetzung für die Stiftungsanerkennung zu umgehen
  • DUH sieht Verstoß gegen Stiftungsrecht bestätigt und fordert, die Anerkennung der Fake-Klimastiftung sofort aufzuheben

Nach Sichtung der Unterlagen des Justizministeriums MV zur Anerkennung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" sieht sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer Einschätzung bestätigt: Die Stiftung gefährdet das Gemeinwohl, ihre Anerkennung erfolgte rechtswidrig und muss unverzüglich zurückgenommen werden. Der Hauptzweck der Stiftung ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zur Fertigstellung der Gaspipeline Nord Stream 2 und muss bei der Bewertung einer Gemeinwohlverträglichkeit - wie sie das Stiftungsrecht vorsieht - betrachtet werden.

Bau und Betrieb der Pipeline gehen mit massiven Treibhausgasemissionen einher, die die Klimakrise weiter verschärfen und daher dem Gemeinwohl widersprechen. Ebenso widerspricht die Errichtung eines Schutzschilds für ein einzelnes Privatunternehmen, die Nord Stream 2 AG, durch das Land Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich dem Gemeinwohl. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt mit der Stiftung zugunsten von Nord Stream 2 und der Nord Stream 2 AG zugleich die gebotene Neutralität als Umweltüberwachungsbehörde auf.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Jede Stiftung muss sich daran messen lassen, ob sie gemeinwohlorientiert arbeitet. Das ist bei dieser Fake-Stiftung aber offensichtlich nicht der Fall: Ihr Zweck ist die Errichtung einer Pipeline, die die Klimakrise mit 100 Millionen Tonnen CO2 jährlich weiter befeuern würde. Die Stiftung bedient dadurch allein das wirtschaftliche Interesse eines einzelnen Unternehmens - und zwar auf Kosten des Gemeinwohls. Nach Stiftungsrecht hätte sie niemals anerkannt werden dürfen. Mecklenburg-Vorpommern muss dieses unselige Kapitel unverzüglich beenden und der Stiftung die Anerkennung entziehen. Nur so kann die Landesregierung noch halbwegs gesichtswahrend aus diesem Possenspiel herauskommen."

Neu erhaltene Unterlagen aus dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern legen zudem nahe, dass der sogenannte Gemeinwohlvorbehalt bei der Anerkennung der Stiftung gar keine Rolle spielte, die Vereinbarkeit mit dem Gemeinwohl also zunächst nicht geprüft wurde. Erst nachträglich wurde offenbar aufgrund einer von der DUH veröffentlichten Stellungnahme versucht, eine Begründung für die Vereinbarkeit zu finden.

Cornelia Ziehm, von der DUH beauftragte Rechtsanwältin: "Die Verwaltungsvorgänge des zuständigen Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass eine Auseinandersetzung mit der Gemeinwohlverträglichkeit des Stiftungszwecks ganz offensichtlich überhaupt erst nach bereits erfolgter Anerkennung der Stiftung aufgrund einer Stellungnahme der DUH stattgefunden hat. Nachträglich versucht das Justizministerium dabei im Rahmen einer kreativen, aber weder begründeten noch rechtlich vorgesehenen Unterscheidung zwischen "Zweck" und "Motiv", den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung zur Fertigstellung der Gaspipeline und zugunsten der Nord Stream 2 AG der Anerkennungsvoraussetzung der Gemeinwohlverträglichkeit in § 80 Abs. 2 BGB zu entziehen. Das bedeutet im Ergebnis nichts anderes als einen Missbrauch des Stiftungsrechts. Denn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zugunsten von Nord Stream 2 und der Nord Stream 2 AG ist tatsächlich der Hauptzweck der Stiftungsgründung."

Hintergrund:

Am 19. Mai 2021 hat die DUH beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Errichtung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" eingereicht. Mit der Klage beantragt die DUH, den Anerkennungsbescheid der Stiftung aufzuheben. Nach Sichtung der Anerkennungsunterlagen des Justizministeriums MV, hat die DUH am 30. Juni 2021 die Klage entsprechend der obigen Argumentation weiter begründet.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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