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Bundesregierung verpasst Chance, tausende vorzeitige Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung aus Kohlekraftwerken zu verhindern

Berlin (ots)

Die Bundesregierung hat die Interessen der Kohlekonzerne vor den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Umwelt gestellt und nur schwache Grenzwerte für Kohlekraftwerke festgelegt. Damit hat die Bundesregierung die Chance verpasst, tausende vorzeitige Todes- und Krankheitsfälle zu verhindern und Millionen an Gesundheitskosten zu sparen. Darauf machen die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen ClientEarth, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Europe Beyond Coal (EBC) und Health and Environment Alliance (HEAL) anlässlich des Fristendes für die Einhaltung der neuen EU-Umwelt- und Gesundheitsstandards für Kohlekraftwerke aufmerksam. Der Ausstoß von Quecksilber, Stickstoff- und Schwefeloxiden sowie Feinstaub durch Kohlekraftwerke wird damit auch in Zukunft zu hohen Belastungen für Umwelt und die Gesundheit von Menschen führen, die größtenteils vermeidbar wären. Die Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) in Deutschland trat nur knapp einen Monat vor Fristende, am 15. Juli 2021, in Kraft.

Statt die EU-Vorgaben frühzeitig und ambitioniert umzusetzen, hat die Bundesregierung Grenzwerte festgelegt, die den hohen Schadstoff-Ausstoß der Kohlekraftwerke weiterhin ermöglichen. Dabei wären erhebliche Verbesserungen für den Gesundheitsschutz mit einer substantiellen Minderung durch technische Nachrüstungen der Anlagen erreichbar.

"Kohleverstromung ist die gesundheitsschädlichste Form der Energieerzeugung. Selbst wenn die letzten Kohlekraftwerke weit vor 2038 stillgelegt werden würden, müsste auch innerhalb des verbleibenden Zeitraumes ein höheres Schutzniveau für die Bevölkerung und die Umwelt durch strenge Schadstoffregeln gewährleistet sein. Denn bis zu ihrer Stilllegung tragen Kohlekraftwerke mit ihrem Schadstoffausstoß wesentlich zu Umwelt- und Gesundheitsbelastungen bei. Dadurch gefährdet der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stoffe wie Quecksilber und Feinstaub weiterhin massiv die Gesundheit der Bevölkerung. Angesichts einer globalen Pandemie, die die Gesundheitssysteme überlastet, ist die politische Nachlässigkeit in diesem Bereich nicht tragbar. Die nächste Bundesregierung muss deshalb für einen Neustart sorgen und die Grenzwerte schnellstmöglich verschärfen", so die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen.

Luftverschmutzung trägt nicht nur wesentlich zu Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen bei Erwachsenen bei, sondern kann auch die gesunde Entwicklung von Kindern schädigen. Laut Berechnungen im Auftrag von ClientEarth könnten mit ambitionierten Grenzwerten und einem Kohleausstieg 2030 die Mehrzahl der vorzeitigen Todesfälle und anderer Gesundheitsauswirkungen durch Kohlekraftwerke verhindert und die Gesundheitskosten um mehr als 70 Prozent verringert werden (20,93 Milliarden Euro statt 72,06 Milliarden Euro bis 2038).

Der Bundesregierung geht es vor allem darum, die Kosten für die Anlagenbetreiber niedrig zu halten, da für die Einhaltung strenger Grenzwerte zum Teil technische Nachrüstungen notwendig sind. Während die EU-Vorgaben zwar eine Bandbreite von Grenzwerten vorsehen, aber insgesamt ein hohes Umweltschutzniveau fordern, orientieren sich die deutschen Regelungen grundsätzlich an den schwächsten Grenzwerten. Die Festlegung strikter Grenzwerte wäre auch für die Weiterentwicklung der Umweltstandards auf europäischer Ebene ein wichtiges Signal. Jetzt ist es an der kommenden Bundesregierung, Verantwortung zu übernehmen und für eine bessere Schadstoffbegrenzung bei Kohlekraftwerken zu sorgen.

Links:

  • Zu den Berechnungen von ClientEarth: https://ots.de/3BihS3
  • Zugang zu Infografik und Daten über die Auswirkungen der 13. Bundesimmissionsschutz-Verordnung auf die Umwelt und die Gesundheit erhalten Sie unter folgendem Link : https://ots.de/kVnCN7
  • Stellungnahme zum Verordnungsentwurf: https://ots.de/JDpgDu
  • Brief: Gesundheits- und Umweltschutz stärken, Krankheitslast verringern durch ambitionierte Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke https://ots.de/DSibuo
  • Kurzgutachten von Prof. Dr. Anja Hentschel zum Entwurf der Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV): https://ots.de/LfwX5D

Pressekontakt:

ClientEarth, Ellen Baker, Strategic Communications Manager,
ebaker@clientearth.org, +44 (0)7540 603534

Deutsche Umwelthilfe, Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht,
nicklas@duh.de, 0162 6344657

HEAL, Anne Stauffer, Stellvertretende Geschäftsführerin,
anne@env-health.org, 0162 18 66 364

Europe Beyond Coal, Fabian Hübner, Campaigner Kohle-und Energiepolitik,
fabian@beyond-coal.eu, 0178 6337720

DUH Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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