EU-Kommission ermittelt gegen Deutschland nach Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe wegen jahrelanger Verstöße gegen europäische Klima-Baustandards
Berlin (ots)
- Aufgrund unzureichender klimapolitischer Baustandards droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren
- DUH fordert klimazielkompatible Baustandards mit Effizienzhaus-40-Standard für den Neubau
Aufgrund einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ermittelt die EU-Kommission gegen die Bundesregierung wegen mangelndem Klimaschutz im Gebäudebereich. Die Bundesregierung weigert sich bisher, europarechtskonforme Baustandards in nationales Recht zu überführen und damit Neubauten am Ziel der Klimaneutralität auszurichten. Die klimapolitische Krise im Gebäudesektor ist nicht zuletzt Resultat dieser Verweigerungshaltung. Kommt die EU-Kommission in ihrer Untersuchung zum gleichen Schluss, wird sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten.
Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Es ist wichtig und richtig, dass die EU-Kommission jetzt gegen Deutschland wegen Verstößen beim Klimaschutz in Gebäuden ermittelt. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten jede Chance für mehr Klimaschutz - ob bei der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes oder beim Sofortprogramm für den Gebäudesektor - verstreichen lassen. Aktuell wird mit Unmengen Steuergeld ein Baustandard gefördert, der längst gängige Praxis und für Neubauten zu lasch ist. Mit Blick auf den steigenden CO2-Preis und Prognosen, wonach die Klimalücke im Gebäudebereich weiter massiv wachsen wird, muss jetzt der Effizienzhaus-40-Standard als neuer Status Quo gesetzlich verankert werden. Dafür werden wir uns gegenüber der Europäischen Kommission stark machen. Gleichzeitig richten wir einen dringenden Appell an SPD, Grüne und FDP, in ihren Sondierungsgesprächen die gebäudepolitischen Versäumnisse der Vorgängerregierung nicht fortzuführen. Klimazielkompatibles Bauen und Sanieren ist die Mindestanforderung an die kommende Bundesregierung."
Die besseren Baustandards hätten in öffentlichen Gebäuden laut EU-Recht bereits seit 2019 gelten müssen, seit diesem Jahr sind sie eigentlich für alle Neubauten Pflicht. Deutschland hat es bei der Erarbeitung des Gebäude-Energiegesetzes verpasst, diese verbindlichen Standards national umzusetzen.
Links:
- Beschwerde-Dokument: l.duh.de/p211013
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Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
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