Grünes Label für fossiles Gas und Atomkraft: Olaf Scholz riskiert klimapolitische Reputation der Bundesregierung
Berlin (ots)
Der heute von der Europäischen Kommission bekannt gewordene Vorschlag für die EU-Taxonomie gibt Erdgas- und Atomkraftprojekten den Status nachhaltiger Aktivitäten und ermöglicht damit die privilegierte Finanzierung solcher Projekte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert aufs Schärfste, dass damit umweltschädliche Investitionen unter einem grünen Deckmantel ermöglicht werden. Offenbar hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz für die Aufnahme von fossilem Gas in die Taxonomie eingesetzt und dafür im Gegenzug den französischen Wunsch nach Aufnahme der gefährlichen Atomkraft unterstützt. Die DUH fordert von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament, sich im weiteren Prozess klar gegen diese Ausgestaltung der Taxonomie zu positionieren und sich für eine Neuvorlage des Rechtsaktes einzusetzen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Atomkraft und Erdgas als nachhaltig zu kennzeichnen entzieht der Taxonomie jede Glaubwürdigkeit. Mit seiner Zustimmung riskiert Olaf Scholz darüber hinaus die klimapolitische Reputation der Bundesregierung. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit bricht er damit sein vielfach plakatiertes Wahlversprechen, als 'Klimakanzler' anzutreten. Der heutige Vorschlag bleibt zudem weit hinter anderen Standards am Finanzmarkt zurück, so ist etwa die Europäische Investitionsbank schon viel weiter: Weder bei grünen Anleihen noch bei der Vergabe von EIB-Krediten sind diese umweltschädlichen Technologien zulässig. Mit ihrem Vorgehen untergräbt die EU-Kommission die eigenen Klimaziele und den Green Deal insgesamt."
Hintergrund:
Die Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten der EU legt entlang mehrerer Kriterien fest, wann Investitionen als nachhaltig gelten können und hat damit eine zentrale Bedeutung für die Energiewende und die Umsetzung des Europäischen Green Deals. Die EU-Kommission ist ermächtigt, die Taxonomie mit delegierten Rechtsakten auszugestalten. Ein delegierter Rechtsakt kann nur noch durch den Rat oder das Europäische Parlament verhindert werden, sobald er vorgelegt ist. Änderungen können nicht mehr vorgenommen werden. Der heute bekannt gewordene Entwurf ist ein interner Vorschlag, der in den nächsten zwei Wochen innerhalb der Kommission abgestimmt wird. Änderungen sind daran jedoch nicht mehr zu erwarten.
Link:
- Kommissions-Entwurf des Delegierten Rechtsakts: http://l.duh.de/p220101
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