Städte können kommunale Verpackungssteuer bedenkenlos einführen: Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt Vereinbarkeit mit nationalem Einwegkunststofffonds
Berlin (ots)
- Neues Rechtsgutachten belegt: Kommunale Verpackungssteuer und Einwegkunststofffonds führen nicht zu Doppelbesteuerung
- Einwegkunststofffonds zur Entsorgung von Einweg-Plastikmüll greift zu kurz und kann kommunale Maßnahmen zur Müllvermeidung nicht ersetzen
- Weitere 400 Anträge eingereicht: DUH fordert alle Kommunen auf, mit eigenen Steuern Druck auf Steffi Lemke für bundesweite Einweg-Abgabe zu erhöhen
Eine kommunale Verpackungssteuer steht dem nationalen Einwegkunststofffonds rechtlich nicht entgegen und kann von Kommunen bedenkenlos eingeführt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Während Hersteller von Einweg-Plastikprodukten in einen Einwegkunststofffonds einzahlen müssen, wird die kommunale Einwegsteuer von Gastronomen erhoben, die ihre Speisen und Getränke an Verbraucherinnen und Verbraucher herausgeben. Anders als von kommunalen Verbänden behauptet, kommt es daher nicht zu einer Doppelbesteuerung.
Der von der Bundesregierung beschlossene Einwegkunststofffonds gilt ab Januar 2024 und soll die kommunale Entsorgung von Einweg-Plastikmüll aus dem öffentlichen Raum finanzieren. Allerdings wird der Fonds nicht dazu führen, dass weniger Einweg genutzt und in der Umwelt entsorgt wird, da nur wenige Cent-Beträge pro Einweg-Plastikprodukt eingezahlt werden müssen. Für einen wirklich wirksamen Lenkungseffekt fordert die DUH daher eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Geschirr von mindestens 20 Cent. Bis dahin fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband alle deutschen Städte auf, kommunale Einwegsteuern einzuführen und so den Druck auf Umweltministerin Steffi Lemke zu erhöhen.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: "Unser Rechtsgutachten stellt klar: Die kommunale Verpackungssteuer ist und bleibt rechtmäßig, auch nach Inkrafttreten des Einwegkunststofffonds im kommenden Jahr. Denn sie wird nicht nur anders erhoben und bemessen, sondern ist auch viel weiter gefasst. So gelten kommunale Steuern wie in Tübingen auch für Einweg-Verpackungen aus Pappe oder anderen Materialien und nicht nur für solche aus Plastik. Außerdem entfalten sie aus unserer Sicht eine viel größere Lenkungswirkung als der Einwegkunststofffonds, dessen Beiträge viel zu gering sind. Deshalb haben wir erneut Anträge in 400 Städten gestellt und diese aufgefordert, Maßnahmen für weniger Einweg-Plastikmüll umzusetzen. Die Verpackungssteuer bleibt das wirksamste Instrument, um abfallarme Mehrwegalternativen attraktiv zu machen und unnötigen Müllbergen entgegenzuwirken."
Eine Umfrage der DUH zeigt das große Interesse der Städte an einer örtlichen Verpackungssteuer. So prüfen unter anderem die Städte Gummersbach, Konstanz, Heidelberg, Kaiserslautern oder Singen die Einführung einer kommunalen Verbrauchssteuer oder haben diese bereits beschlossen. Weitere 48 Städte sind unentschieden und wünschen sich mehr Klarheit, die das Rechtsgutachten der DUH nun liefert. Unter https://plastikfrei.duh.de/ stellt die DUH außerdem eine interaktive Karte zur Verfügung, die für alle kontaktierten Städte zeigt, ob und inwieweit sie Maßnahmen gegen Einwegmüll ergreifen.
Links:
- Zum Rechtsgutachten und der Stellungnahme der DUH zum Einwegkunststofffonds: https://l.duh.de/p231103
- Interaktive Karte: https://plastikfrei.duh.de/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
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