Dosenpfand: Landgericht Berlin bestätigt Deutsche Umwelthilfe
Einzelhändler müssen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiter Pfand erheben
Berlin/Radolfzell (ots)
Verunsicherungskampagne der Einweglobby läuft ins Leere
Die vor fast zwei Jahren eingeführte Pfandpflicht auf Dosen und Einweg-Plastikflaschen gilt unverändert auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Entscheidung des Bundesrats über die Pfandnovelle. Diese Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bestätigte gestern das Landgericht Berlin in vollem Umfang. Es verpflichtete einen Berliner Einzelhändler durch einstweilige Verfügung, das Pflichtpfand weiter zu erheben.
Trotz einer außergerichtlichen Abmahnung nach vorherigen Testkäufen der DUH hatte der von einem Anwalt vertretene Händler weiterhin kein Pfand verlangt. "Das Gericht entlarvt die Strategie der Pfandgegner, Importgetränke pfandfrei verkaufen zu wollen, als reine Verunsicherungskampagne", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Beschluss. "Jeder Händler, der glaubt, sich jetzt seitwärts in die Büsche schlagen zu können, wird dafür bezahlen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe wird ihre Testkäufe ausweiten und weiterhin jeden Verstoß anzeigen."
In der Begründung der einstweiligen Verfügung bezieht sich das Landgericht Berlin ausdrücklich auf die in der Antragsschrift von der DUH vertretene Auffassung, dass die Pfandpflicht selbstverständlich auch nach der Entscheidung des EuGH für Importgetränke weiter gelte. Diese Überzeugung teilen einmütig auch die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Bundesländer - selbst solche, die in der Vergangenheit gemeinsam mit den Pfandgegnern gegen das Dosenpfand opponiert hatten. Das Gericht drohte dem betroffenen Händler bei Zuwiderhandlung mit einem "Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" und bemaß den Verfahrenswert wegen der "grundsätzlichen Bedeutung der Pfandpflicht" höher.
Die DUH hat angekündigt, auch weiterhin ordnungs- und wettbewerbsrechtlich gegen die Pfandverweigerer vorzugehen. Neben 250 Handelsunternehmen wie Metro und EDEKA warnte die Umweltorganisation inzwischen auch die Getränkeabfüller Nestlé und Coca-Cola in einem Schreiben, die Pfandpflicht zu unterlaufen. "Wenn die Großen der Branche pfand-freie Importgetränke auf den Markt bringen sollten, werden auch sie die Folgen zu spüren bekommen", sagte Resch. Erfreulicherweise habe sich zwischenzeitlich Coca-Cola gegenüber der DUH erklärt, keine freien Importgetränke in Verkehr zu bringen. Dem Image der Marktführer werde es nicht gut tun, wenn sie sich demonstrativ außerhalb von Recht und Gesetz stellen.
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