Kritische Umwelt-Jahresbilanz der Deutsche Umwelthilfe - Politik in den Fängen des Raubtierlobbyismus großer Konzerne
Erfolge bei Dosenpfand und Rußfilter
Berlin (ots)
DUH setzt 2005 auf Verkehrsbeschränkungen für schmutzige Diesel-Pkw
Eine kritische Umwelt-Jahresbilanz 2004 zog die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH). "Deutschland ist auf dem besten Wege, sich den Raubtierlobbyisten der großen Handels- und Industriekonzern auszuliefern", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Erfolge des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes wie die Abschaffung des Steuerprivilegs für Luxus-Geländewagen und der Schutz des Mehrwegsystems durch das Dosenpfand müssen von Jahr zu Jahr härter erkämpft werden. "Während es in der Umweltpolitik der 90er Jahre darum ging, gesetzliche Regelungen für einen besseren Umwelt- und Verbraucherschutz durchzusetzen, müssen heute Umwelt- und Verbraucherverbände für die Einhaltung der Gesetze kämpfen. Teile der Wirtschaft versuchen zunehmend, unter massivem Druck auf die Politik Recht und Gesetz zu umgehen."
Ein aktuelles Beispiel ist der heute bekannt gewordene Brief des Verbandes der Automobilindustrie VDA an den Bundeskanzler, in dem dieser aufgefordert wird, eine Woche vor Auslaufen der Übergangsfrist die seit vier Jahren in nationales Recht umgesetzte EU-Luftreinhalterichtlinie "im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung" zu "korrigieren". Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 legt ab Januar 2005 Grenzwerte für Feinstäube in der Luft, wie Rußpartikel aus Dieselfahrzeugen, fest. Danach darf höchstens an 35 Tagen im Jahr der Grenzwert von 50 Mikrogramm Staub je Kubikmeter Luft überschritten werden. Bei Überschreiten der Grenzwerte wird es zu Verkehrsbeschränkungen in Innenstädten kommen.
"Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, den Forderungen der Raubtierlobbyisten nach Aufweichung der Umweltstandards eine klare Abfuhr zu erteilen", so Resch. Während andere europäische Staaten die dreijährige Übergangsfrist genutzt und Förderprogramme für Dieselruß-Partikelfilter aufgelegt sowie rigide Verkehrsbeschränkungen für ungefilterte Diesel-Kfz beschlossen haben, verhinderte die deutsche Automobilindustrie durch Einflussnahme auf Politiker die notwendigen Entscheidungen der Bundes- wie Landesparlamente und -regierungen.
Besonders erfolgreich ist dabei offenbar der 40-köpfige Bereich "Regierungsbeziehungen" des Volkswagenkonzerns. Kein anderes deutsches Unternehmen hat eine vergleichbar effiziente Abteilung zur Politikbeeinflussung, dem nach jüngsten Zeitungsmeldungen auch Parlamentarier mit Telearbeitsplatz angehören sollen. So gelang es VW im Sommer 2004, eine parlamentarische Entscheidung der Regierungsfraktionen zur Förderung des Partikelfilters durch einen zunächst dementierten und später bestätigten Brandbrief an Parlamentarier um Monate zu verzögern und den Kanzler zur Aussage zu bewegen, bis 2008 eine VW-freundliche Regelung bei der steuerlichen Förderung zu finden.
Diese von den Umweltverbänden erbittert bekämpfte neuerliche "Lex VW" hatte glücklicherweise keinen Bestand, Ende November entschied sich die EU-Kommis¬sion gegen die von VW-Chef Pischetsrieder geforderte Regelung. "Zum Jahresbeginn 2005 sitzt Deutschland in Sachen Dieselfilter immer noch im Ruß-Nebel. Eine Förderung des Rußfilters - obwohl von Bundeskanzler Gerhard Schröder für Anfang 2005 versprochen - liegt in weiter Ferne. So werden wir uns zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub auf Verkehrsbeschränkungen in den Kommunen konzentrieren", so Resch.
Die Deutsche Umwelthilfe wird bereits Anfang 2005 mit der Unterstützung von Musterklagen betroffener Anwohner in belasteten deutschen Städten "geeignete Maßnahmen" zur Reduktion der Dieselruß-Partikel einfordern. Die betroffenen Städte sind durch EU-Richtlinie und deren nationale Umsetzung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich einen kommunalen Aktionsplan aufzustellen, wenn die Gefahr besteht, dass die Grenzwerte auch zukünftig überschritten werden.
Diese Gefahr besteht bei 47 Städten, bei denen bereits in 2004 die Grenzwerte überschritten waren. Der DUH sind bisher nur Luftreinhaltepläne mit eher langfristig wirksamen Maßnahmen, hingegen keine Aktionspläne bekannt.
So hat beispielsweise Berlin zum 01.01.2005 immer noch keinen Aktionsplan erarbeitet. Die Vorschriften lassen es aber nicht zu, dass die Einhaltung der Grenzwerte erst für irgendeinen unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft und dann auch nur versprochen wird. Daher wird die DUH in Berlin eine Musterklage durch Dr. Fabian Löwenberg (Löwenberg Rechtsanwälte) für drei Anwohner der Frankfurter Allee unterstützen. Diese Klage hat die Forderung zur unverzüglichen Aufstellung eines Aktionsplan zum Inhalt, um sicher zu stellen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten.
Bei anderen Städten wird ebenso vorgegangen, wenn sich auch dort bestätigen sollte, dass nicht unverzüglich alle notwendigen und möglichen Maßnahmen ergriffen werden. Daher empfiehlt die DUH den Verbrauchern, keine Diesel-Pkw ohne Filter zu kaufen da diese von den Verkehrsbeschränkungen besonders betroffen sein werden.
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78315 Radolfzell, Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77,
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Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
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