Dosenpfand: Landgericht Koblenz entscheidet am 18. März
Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch Verlauf der Verhandlung im Fall "Vamos" bestärkt
Berlin/Koblenz (ots)
Das Landgericht Koblenz will am 18. März über eine von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) beantragte Einstweilige Verfügung gegen den kürzlich im rheinland-pfälzischen Weißenthurm eröffneten Getränkeshop "Vamos" entscheiden. Der am Standort des Weißblechdosen-Herstellers Ball Packaging Europe ansässige Laden hatte Dosenbier und andere importierte Einweggetränke pfandfrei verkauft und dafür landesweit offensiv geworben. Gegen den offensichtlich von Ball Packaging provozierten vorsätzlichen Rechtsbruch hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. als klageberechtigter Verbraucherschutzverband - trotz einer vom gegnerischen Anwalt zunächst beantragten Sicherheitsleistung in Höhe von 20 Mio. EUR - geklagt. Der Antrag auf Sicherheitsleistung wurde in der mündlichen Verhandlung jedoch nicht gestellt.
"Wir fühlen uns durch den Verlauf der heutigen Verhandlung bestärkt", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Strategie der Einweglobby sei es offensichtlich, "einen Flächenbrand auszulösen und weitere Getränkeshops zum offenen Rechtsbruch zu verleiten". Bei der Verhandlung am heutigen Freitag hatte das Landgericht deutlich gemacht, dass es nach bisheriger Auffassung vom Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen "Vamos" ausgeht. Die Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof bei seinem Urteil am 14. Dezember 2004 an die Pfandpflicht gestellt hat, seien nicht verletzt. Insbesondere funktioniere mittlerweile auch die Rücknahme der Einwegverpackungen.
DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger erklärte in Koblenz: "Wir sind nach dieser Verhandlung sehr zuversichtlich, dass unserem Antrag stattgegeben wird. Sollten bis zum 18. März andere Unternehmen glauben, Einweggetränke pfandfrei verkaufen zu können, werden wir auch dort entsprechende Verfahren anstrengen".
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