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Dosenpfand: Landgericht Koblenz entscheidet am 18. März
Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch Verlauf der Verhandlung im Fall "Vamos" bestärkt

Berlin/Koblenz (ots)

Das Landgericht Koblenz will am 18. März
über eine von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) beantragte
Einstweilige Verfügung gegen den kürzlich im rheinland-pfälzischen
Weißenthurm eröffneten Getränkeshop "Vamos" entscheiden. Der am
Standort des Weißblechdosen-Herstellers Ball Packaging Europe
ansässige Laden hatte Dosenbier und andere importierte Einweggetränke
pfandfrei verkauft und dafür landesweit offensiv geworben. Gegen den
offensichtlich von Ball Packaging provozierten vorsätzlichen
Rechtsbruch hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. als klageberechtigter
Verbraucherschutzverband - trotz einer vom gegnerischen Anwalt
zunächst beantragten Sicherheitsleistung in Höhe von 20 Mio. EUR -
geklagt. Der Antrag auf Sicherheitsleistung wurde in der mündlichen
Verhandlung jedoch nicht gestellt.
"Wir fühlen uns durch den Verlauf der heutigen Verhandlung
bestärkt", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Strategie
der Einweglobby sei es offensichtlich, "einen Flächenbrand auszulösen
und weitere Getränkeshops zum offenen Rechtsbruch zu verleiten".  Bei
der Verhandlung am heutigen Freitag hatte das Landgericht deutlich
gemacht, dass es nach bisheriger Auffassung vom Erlass einer
Einstweiligen Verfügung gegen "Vamos" ausgeht. Die Anforderungen, die
der Europäische Gerichtshof bei seinem Urteil am 14. Dezember 2004 an
die Pfandpflicht gestellt hat, seien nicht verletzt. Insbesondere
funktioniere mittlerweile auch die Rücknahme der Einwegverpackungen.
DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei
Geulen & Klinger erklärte in Koblenz: "Wir sind nach dieser
Verhandlung sehr zuversichtlich, dass unserem Antrag stattgegeben
wird. Sollten bis zum 18. März andere Unternehmen glauben,
Einweggetränke pfandfrei verkaufen zu können, werden wir auch dort
entsprechende Verfahren anstrengen".

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell (www.duh.de),
Tel.: 0 77 32/9995-0,
Mobil.: 0171/ 3649170,
Fax.: 0 77 32/ 9995-77,
E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de),
Tel.: 030/ 25 89 86-15,
mobil 0171/ 56 60 577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin,
Tel.: 030 884728 0,
Fax.: 030 88472810,
E-Mail: klinger@geulen.com

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