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Dosenpfand: Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstreitet 42 Urteile gegen Pfandsünder
Einzelhandelsverband HDE ruft auf einem vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Internetportal zum Rechtsbruch auf

Berlin (ots)

Teile des Handels und der Getränkeindustrie
provozieren systematisch Verstöße gegen die Verpackungsverordnung.
Testkäufer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) in Berlin,
Düsseldorf, Köln und Hamburg haben seit dem Jahreswechsel mehrere
hundert Verstöße gegen das so genannte Dosenpfand gerade bei
Kleinstverkaufsstellen festgestellt und abgemahnt, teilte die
Umweltorganisation in Berlin mit. Bis heute erwirkte die DUH 42
Gerichtsentscheidungen und eine ebenso große Anzahl strafbewehrter
Unterlassungserklärungen. Besonders erschreckend sei das fehlende
Unrechtsbewusstsein der Kioskbetreiber, die ganz offensichtlich von
ihrem Einzelhandelsverband in juristische Abenteuer gelockt würden.
Vor allem in Berlin wird systematisch gegen geltendes Recht
verstoßen. Durch alle Handelsstufen werden nach Recherchen der DUH
massenhaft pfandfreie Getränke vorrangig über so genannte
Kleinstverkaufsstellen auf den Markt gebracht. Ganze LKW-Ladungen
illegaler Ware gelangten in den Handel. In besonders großen Mengen
würden unmarkierte Getränke der Einweg-Brauereien Berliner Kindl und
Becks angeboten.
"Es ist erkennbare Strategie der Einweglobby, einen Flächenbrand
auszulösen und vor allem rechtlich unerfahrene Händler zum
Rechtsbruch zu ermutigen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Es ist unglaublich, mit welcher
Dreistigkeit Teile des Handels und der Getränkeindustrie den
Rechtsstaat seit Jahren herausfordern. Was wir erleben, ist der
schleichende Übergang zur organisierten Kriminalität.
Nach Informationen der DUH steckt hinter diesem Handel System und
Kalkül: Ausgerechnet auf einer vom Bundeswirtschaftsministerium
geförderten Internetseite (www.einzelhandel.de) erklärt
beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des
Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel, unter der Überschrift
"Import-Dosen sofort pfandfrei" bis zum heutigen Tag: "Ausländische
Einweggetränke können ab sofort pfandfrei in Deutschland verkauft
werden."
Die DUH hatte bereits vor Wochen dem HDE in diesem Zusammenhang
einen "Aufruf zum Rechtsbruch" vorgeworfen. In einem Schreiben
fordert die DUH Wirtschaftsminister Wolfgang Clement auf, dem HDE
sofort zu untersagen, auf einem vom Bundeswirtschaftsministerium
geförderten Internetportal, Handelsunternehmen, die sich dort
informieren wollen, falsch zu informieren und in teure und
aussichtslose Gerichtsverfahren zu treiben. "Was Wenzel macht, ist
verantwortungslos vor allem gegenüber den kleinen Gewerbetreibenden",
so Resch.
Auch der Lebensmittelkonzern REWE hat seinen Kampf gegen die
Pfandpflicht immer noch nicht eingestellt. Der ehemalige
REWE-Chefjustiziar, Rechtsanwalt Dr. Meier, vertritt die
Unternehmensgruppe nach wie vor in mehreren Verfahren. Im Januar 2005
stellte Meier beim OVG Berlin in den Verfahren 2 S 69.04 (Rewe Weiß)
und  2 S 71.04 (Rewe Markt Ridders) unter Bezugnahme auf die
EuGH-Entscheidungen vom Dezember 2004  erneut Anträge gegen das
Dosenpfand. Ebenfalls im Dezember 2004 war sich Meier nicht zu
schade, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen einen
Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin wegen angeblicher
Rechtsbeugung zu stellen. Der Richter hatte am 22. Dezember 2004
einem Einzelhändler untersagt, Einweggetränke entgegen der Rechtslage
pfandfrei zu verkaufen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell (www.duh.de), Tel.: 0 77 32/ 9995-0, Mobil.: 0171/
3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, (www.duh.de),Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60
577, E-Mail: rosen-kranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com

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