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Feinstaub-Urteil führt zu Fahrverboten für Diesel-Stinker in über 70 Städten
Deutsche Umwelthilfe sieht sich in Klagestrategie bestätigt und fordert Länder und Kommunen zum sofortigen Handeln auf

Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat das
gestrige Feinstaub-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart als "in
seinem Tenor und seiner Begründung wegweisend" bezeichnet. Der
Richterspruch bestätige voll und ganz die Strategie der DUH, den
Gesundheitsschutz von Bürgern in Hochbelastungszonen auf dem
Rechtsweg einzuklagen, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch und beglückwünschte die beiden Stuttgarter Kläger zu ihrem
Erfolg. Mit ihrem Engagement hätten sie nicht nur sich selbst,
sondern hunderttausenden betroffener Bürger in fast allen deutschen
Ballungszentren einen großen Dienst erwiesen. Resch: "Dieses Urteil
wird dem Kampf gegen die Feinstaub-Misere bundesweit neuen Schwung
geben. Jetzt müssen die Verantwortlichen in betroffenen Ländern und
Kommunen flächendeckend Aktionspläne aufstellen und unverzüglich
konkrete Gegenmaßnahmen einleiten". In mindestens 70 Städten mit
regelmäßigen Grenzwertüberschreitungen seien Fahrverbote für
ungefilterte Diesel-Pkw und Lkw zu verhängen.
Mit ihrem Spruch gaben die Richter zwei Stuttgarter Bürgern Recht,
die das Land Baden-Württemberg wegen der ständigen Überschreitungen
des seit Jahresbeginn geltenden Feinstaubgrenzwertes auf Aufstellung
eines immissionsschutzrechtlichen Aktionsplans verklagt hatten. Das
Gericht entschied gestern, dass in dem Aktionsplan nun konkret
festgelegt werden muss, welche Maßnahmen kurzfristig zum Schutz der
Gesundheit der betroffenen Bürger zu ergreifen sind. Sobald die
Toleranzmarge von maximal 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr
erreicht sei, "ist jede Überschreitung verboten", heißt es
unmissverständlich in dem Urteil. Alle in Hochbelastungszonen
betroffenen Menschen seien durch die Grenzwertregelung geschützt:
Denn ein "Schutz der menschlichen Gesundheit im Allgemeinen ohne
effektiven, einklagbaren Schutz der Gesundheit Einzelner im
Besonderen wäre ein Widerspruch in sich".
Für die Stuttgarter CDU/FDP-Landesregierung bedeutet das Urteil
nach Überzeugung Reschs "eine schallende Ohrfeige, die sie sich durch
fortgesetztes Nichtstun verdient hat". Denn die Verantwortlichen
hatten stets argumentiert, sie seien frühestens seit der Bekanntgabe
der Grenzwertüberschreitungen im August 2004 oder seit
In-Kraft-Treten der aktuellen Grenzwertregelung im Januar 2005 zur
Erstellung eines Aktionsplans verpflichtet gewesen. Das VG Stuttgart
sieht das ganz anders: Spätestens nach der Umsetzung der EU-Regelung
in deutsches Recht im September 2002 hätte das Land aktiv werden
müssen, wenn nicht schon im Juli 2001, als die Verpflichtung zur
nationalen Umsetzung verfügt wurde. Resch: "Ab jetzt wissen alle
Verantwortlichen in Ländern und Kommunen, was die Stunde geschlagen
hat: Wegducken hilft nicht mehr."
Das gelte insbesondere für jene Autohersteller, "die nach dem
Abflauen der heißen Diskussionen der letzten Monate wegen der
unsicheren politischen Lage auf eine neue Gnadenfrist bei der
Einführung des Partikelfilters spekuliert haben." So verweigere sich
Volkswagen nach Information der DUH trotz gegenteiliger Propaganda
weiterhin dem Partikelfilter. Populäre Modelle wie Golf oder Touran
sollen weder in der Serienausstattung noch in der Nachrüstung einen
Filter bekommen, mit dem der EU-Grenzwert von 5,0 mg/km erreicht
werden kann. Die von VW groß angekündigte Nachrüstinitiative bewertet
die DUH als "Betrug am Kunden", da der Wolfsburger Konzern für die
Nachrüstung nur ungeregelte Systeme zum Einsatz bringen will, deren
Ausstoß an Feinstpartikel um nur 30% anstelle der mit Vollfiltern
möglichen 99,9% gemindert wäre. Die DUH warnt vor dem Erwerb solcher
Fahrzeuge, da diese folgerichtig keine grüne sondern nur eine gelbe
Plakette erhalten und somit von Fahrbeschränkungen betroffen sein
werden.
Die Politik rief Resch auf, noch vor den Bundestagswahlen einen
politischen Konsens über die steuerliche Förderung des Rußfilters für
Neu- und Altfahrzeuge mit aufkommensneutraler Finanzierung
herzustellen. Dazu biete sich beispielsweise eine "gemeinsame
politische Verpflichtungserklärung" aller im Bundestag vertretenen
Parteien an.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die aktuelle Feinstaub-Diskussion
am 31. Januar 2005 mit der Ankündigung ausgelöst, in
Hochbelastungszonen lebende Bürger mit Musterklagen in insgesamt fünf
Städten (Düsseldorf, Dortmund, Berlin, München und Stuttgart) zu
unterstützen, wenn diese ihr Recht auf saubere Luft einklagen. In
dieser Strategie sieht sich die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation nun auch gerichtlich bestätigt.
Düsseldorf und Dortmund hatten alleine aufgrund der Klageandrohung
verkehrslenkende Maßnahmen ergriffen. Die Verwaltungsgerichte in
Berlin und München bestätigten zwar grundsätzlich das "Recht auf
saubere Luft", verneinten aber die Klageberechtigung betroffener
Bürger. Gegen diese Entscheidungen, die den Klägern jeweils das
individuelle Recht auf Einhaltung der Grenzwerte abgesprochen hatten,
legte die DUH inzwischen Beschwerde ein. Das gestrige Stuttgarter
Urteil ist der erste Richterspruch in einem Hauptsacheverfahren.
(Az.: 16 K 1120/05 und 16 K 1121/05)

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 0171/ 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de

Original content of: Deutsche Umwelthilfe e.V., transmitted by news aktuell

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