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Großangriff aufs Dosenpfand:
Teile der Getränkeindustrie fordern den Rechtsstaat dreist heraus
Deutsche Umwelthilfe kündigt Klagen gegen neuerliche „Chaosstrategie“ der Einweglobby an

Radolfzell (ots)

Berlin, 20.7.2005: Die Deutsche Umwelthilfe
e.V. (DUH) fordert in einem Schreiben an die Umweltminister der
Länder deren Einschreiten gegen den pfandfreien Verkauf von
Erfrischungsgetränken. Gleichzeitig kündigte die DUH als
klageberechtigter Verbraucherschutzverband die verstärkte
Durchführung von Testkäufen und Musterklagen gegen Pfandsünder an.
„Nachdem die Einweglobby erkannt hat, dass das Dosenpfand Bestand
haben wird, fordern einige Betriebe den Rechtsstaat dreist heraus,
diesmal durch den pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Produkte“,
erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bereits zum
Jahreswechsel 2004/2005 versuchten Dosenhersteller, durch eine
missbräuchliche Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes
in Straßburg vom Dezember 2004, ausländische Getränke in Deutschland
pfandfrei zu verkaufen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen
Verbraucherschutzklage im einstweiligen Verfahren erhoben und in
einem vielbeachteten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz im
„Vamos-Verfahren“ (Az.: 1 HK.O 21/05) Recht bekommen.
Aktuell verstößt die Hamburger Pepsi-Tochter Punica mit einem
Schorlegetränk (Punica fruchtig und spritzig - „Summer Edition“)
gegen die Pfandpflicht. Sie beruft sich dabei auf die Pfandfreiheit
für Fruchtsäfte. Nur: Selbst der Verband der Deutschen
Fruchtsaftindustrie warnt in seinem Rundbrief vom 7.6.2005 vor diesen
illegalen Machenschaften. Auszug: „Es ist nicht möglich,
Fruchtsaftgetränke so zu modifizieren, dass sie den Anforderungen der
Fruchtsaftverordnung entsprechen und somit von der Pfandpflicht
befreit werden.“
Einen anderen Trick wenden verschiedene Hersteller von Energie-
Drinks an: Sie erklären kurzerhand ihre „Light-Version“ zu einem
medizinisch nützlichen, „diätetischen“ Lebensmittel. Weitere
Getränkeabfüller beobachten derzeit, wie die Behörden und
Verbraucherschutzverbände auf diesen dreisten Angriff auf die Diät-
und Pfandverordnung reagieren. Hierzu erklären das Berliner Umwelt-
sowie Verbraucherschutzministerium in einer offiziellen Stellungnahme
an die Bundesländer vom 6.7.2005: „Light-Getränke unterliegen als
nicht-diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung der
Pfandpflicht“. Und: „Sämtliche Sportlergetränke, Mineralstoffgetränke
und Mineraldrinks unterliegen der Pfandpflicht“.
Die DUH warnt die Getränkeindustrie vor der Fortsetzung ihrer
neuerlichen Chaos-Strategie. Resch: „Wir werden jeden Verstoß zur
Anzeige bringen und zudem Wettbewerbs- bzw. Verbraucherschutzklagen
erheben. Mit Sorge sehen wir, wie der geschützte Begriff „diätetische
Lebensmittel“ zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen missbraucht
wird.“
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),  
Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell, 
Tel. mobil: 0171 3649170, 
Tel. 07732/9995-0,  
Fax. 07732/9995-77, 
resch@duh.de

Original content of: Deutsche Umwelthilfe e.V., transmitted by news aktuell

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