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Deutsche Umwelthilfe:
Anti-Umweltpapier des DIHK ist rechtswidrig

Radolfzell (ots)

Berlin, 9. September 2004: Mit seinem
Positionspapier „Für einen Strategiewechsel in der Umweltpolitik“
verstößt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
eindeutig gegen geltendes Recht. Das ergibt eine erste juristische
Prüfung des am Mittwoch veröffentlichten Papiers durch die Deutsche
Umwelthilfe (DUH). DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte den
DIHK-Forderungskatalog ein „Dokument des Übermuts“. Vor der
Bundestagswahl könnten offenbar einige Funktionäre „die von ihnen für
den 18. September herbeigesehnte ökologische Rolle rückwärts gar
nicht mehr abwarten“.
Als Dachorganisation der 81 deutschen Industrie- und Handelskammern
sei der DIHK an die im IHK-Gesetz festgeschriebene Abwägungs- und
Ausgleichspflicht gebunden. Nach Paragraph 1 dieses Gesetzes haben
die Industrie- und Handelskammern „das Gesamtinteresse der ihnen
zugehörigen Gewerbetreibenden … wahrzunehmen … und dabei die
wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder –betriebe
abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.“ Gegen diese
eindeutige Vorschrift verstößt das DIHK-Positionspapier zur
Umweltpolitik nach Überzeugung von DUH-Anwalt Remo Klinger
„diametral“. Es finde sich auf sieben eng bedruckten Seiten „nicht
eine Aussage zugunsten der im Umweltbereich tätigen Unternehmen.“
Damit werde das Gesamtinteresse der in den Industrie- und
Handelskammern vereinten Gewerbetreibenden grob missachtet. Der
Forderungskatalog sei zudem „so umfangreich und einseitig, dass
nahezu sämtliche im Umweltschutz und in davon berührten Bereichen
tätigen Unternehmen davon betroffen sind.“
Die DUH rät den Umweltunternehmen, sich in einem ersten Schritt
mit einer förmlichen Beschwerde an die für die IHK-Aufsicht
zuständigen Länderbehörden zu wenden. Resch wies darauf hin, dass die
Gewerbetreibenden zur Mitgliedschaft in den Industrie- und
Handelskammern zwangsverpflichtet sind. In der Vergangenheit habe es
in weniger gravierenden Fällen einseitiger Parteinahme durch die
Kammern unter den Betroffenen Unternehmen bereits Diskussionen über
Beitragsboykotte gegeben. Der Staat könne nicht einerseits die
Zwangsmitgliedschaft in den Kammern anordnen und andererseits
„nonchalant darüber hinwegsehen, wenn der DIHK oder einzelne Kammern
eine aktive Ausgrenzungspolitik gegenüber der dynamischen
Umweltbranche zugunsten ihrer Traditionsmitglieder betreibt“.
Vieles spreche darüber hinaus dafür, dass im aktuellen Fall
betroffene Gewerbetreibende erfolgreich mit einer Unterlassungsklage
gegen den DIHK vorgehen können. Klinger erläuterte, dass schon die
Befürchtung, eine neue Bundesregierung könne die Vorschläge des DIHK
aufgreifen, zu Umsatzrückgängen führen könne. Eine neue Regierung
könne das Papier außerdem so verstehen, als würde der DIHK
tatsächlich das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden wiedergeben.
Wenn es in der Folge zu Umsatzeinbußen komme, könne dies
Schadensersatzansprüche auslösen. Die betroffenen Unternehmen könnten
diese dann auch grundsätzlich gegen ihre DIHK-Beiträge aufrechnen.
Resch erinnerte daran, dass die FDP-Politikerin Birgit Homburger,
die als künftige Umweltministerin in einem möglichen Kabinett
Merkel/Westerwelle gehandelt wird, das DIHK-Positionspapier umgehend
als „überwiegend unterstützenswert“ eingestuft habe. „Die
Befürchtung, dass viele der anti-ökologischen Vorstellungen der DIHK
Realität werden können, ist kein Hirngespinst. Es ist deshalb klug,
wenn die betroffenen Unternehmen von Anfang zeigen, dass sie ihre
Recht notfalls auch gerichtlich einfordern werden“.
Die Deutsche Umwelthilfe rief alle Unternehmen der Ökobranche auf
zu überprüfen, ob sie von den Vorstellungen des DIHK-Positionspapiers
tangiert sind und gegebenenfalls entsprechende Schritte einzuleiten.
Ziel müsse es sein, den DIHK zur sofortigen Rücknahme des unsäglichen
Anti-Umweltpapier zu veranlassen.
Als erste Hilfestellung für die Unternehmen stellt die Deutsche
Umwelthilfe die Kurzstellungnahme aus der Berliner Anwaltskanzlei
Geulen & Klinger und das DIHK-Positionspapier „Für einen
Strategiewechsel in der Umweltpolitik“ unter der DUH-Adresse
www.duh.de ins Internet ein.
Für Rückfragen:
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 
60 577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, 
Schaperstraße 15, 10179 Berlin, (www.geulenklinger.com), Tel.: 030/ 
88 47 28-0, Fax: 030/ 88 47 28-10, E-Mail:  klinger@geulen.com

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